60€ Fahrpreisnacherhebung obwohl man noch nicht volljährig ist?
Hallo, ich habe heute morgen ein BW-Ticket Young um 6 Uhr morgens gekauft. Da ich leider nicht bemerkt habe, dass das Ticket erst um 9 Uhr gültig ist bin ich eine Strecke „schwarz“ gefahren. Nun wurde ich dabei erwischt und musste 60€ bezahlen.
Die 60€ habe ich bezahlt. Aber jetzt lese ich, dass ich das evtl. garnicht musste, weil ich noch nicht volljährig bin (17).
Lässt sich da noch was mit der DB aushandeln ?
8 Antworten
Die Forderung war wohl nicht berechtigt - nur im Nachhinein wird sich die DB dort sicherlich keinen Millimeter bewegen, denn Du hast die Forderung doch mit Deiner Zahlung akzeptiert / anerkannt.
Zahlung akzeptiert / anerkannt. - das dürfte, unabhängig ob das tatsächlich so wäre, schwebend unwirksam sein...
Aushandeln kann man es mit der DB nicht.
Viele Gerichte sehen es so, daß das erhöhte Beförderungsentgelt von Minderjährigen nicht erhoben werden kann, da wegen beschränkter Geschäftsfähigkeit kein wirksamer Beförderungsvertrag zustande gekommen ist - die Eltern haben i. d. R. nicht ihre Zustimmung zur Schwarzfahrt gegeben.
Es müsste also ein Gerichtsverfahren geführt werden - die Chancen stehen gut.
Das Verkehrsunternehmen kann ggf. den Fahrpreis nachverlangen (Rechtsgründe sind hier erst einmal egal).
Ich würde das Geld zurückverlangen - Du solltest Dich (am besten mit den Eltern) bei einem Anwalt beraten lassen...
Es gibt eine hervorragende rechtliche Ausarbeitung von Dr. Angie Genenger von der Uni-Köln:
www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content.../Eis_statt_Ticket.pdf
Schau mal hier ...
https://www.bussgeld-info.de/schwarzfahren/
Um straffällig und straffähig zu sein - wenn auch nach dem Jugendstrafrecht - reicht es aus das 14. Lebensjahr vollendet zu haben.
Volljährigkeit ist keine Voraussetzung.
Woraus leitest Du ab, dass Du die 60 € nicht hättest bezahlen müssen ? Eine Strafanzeige wäre Dir lieber gewesen ?
Ändert an der Straffähigkeit nichts.
Die hat aber mit den 60€ so gar nichts zu tun.
Nein, könnte es nicht. Wie kommt man nur auf solchen Käse?
Wie kommt man nur auf solchen Käse?
Weil ja nur alles "schwebend" sein kann, das macht die Sache so einfach.
schwebend mitgefahren
schwebende Verfahren, wegen Leistungsmissbrauch
schwebend, weil ich für mein Handeln nicht verantwortlich sein will
Am Besten. Nichts greifbares, außer Leitungserschleichung. .. und das am Besten ohne jegliche Konsequenzen.
Mensch, lass Dich auch mal "schwebend" auf den Arm nehmen :o)
Schön, da hast mich ja toll auf den Arm genommen. Ändert aber immer noch nichts daran, dass das weder die 60€ bezhalt werden müssten, noch es sonst irgendwie teuer wird.
Das kommt darauf an, wie schon zu Anfang geschrieben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nur für die zivilrechtliche Verantwortung von Minderjährigen gilt. Denjenigen, der absichtlich ohne Erwerb eines Fahrerscheins ein Verkehrsmittel nutzt, trifft ab dem 14. Lebensjahr zwar weiterhin keine zivilrechtliche Verantwortung. Beim Erreichen der Strafmündigkeit (betrifft Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren) kommt dann jedoch eine strafrechtliche Bewertung des Verhaltens in Betracht. Dies ist wichtig, da ab Vollendung des 14. Lebensjahres die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels ohne gültigen Fahrausweis als Erschleichen von Leistungen gemäß § 265 a StGB strafbar sein kann.
Worauf sollte es in welcher Hinsicht ankommen?
auf das was drunter steht. (Fett gedruckt)
Dass das erhöhte Beförderungsentgelt nicht rechtswirksam ist, schließt das Strafrechtlich ja nicht aus.
Möglicherweise ist das Strafrecht ja nur eine Spielwiese, oder auch etwas mit Konsequenzen.
Was genau hat das jetzt mit deinen falschen Behauptungen von wegen "60€" oder "teurer" zu tun?
Wenn es Dir so schwer fällt mich zu verstehen, dass wird mir das auch in 100 Jahren nicht gelingen. ... und soviel Zeit bleibt mir nicht mehr .o)
Also nichts. Dann sind wir uns ja einig, dass da nichts teurer wird. Warum auch?
So einfach geht Einigung nicht :o)
mangelndes Verständnis ist kein Einvernehmen. (nach meinem Sprachgebrauch)
Dann begründe doch endlich mal, was da teurer werden sollte und wieso. Und komm nicht wieder mit Strafrecht, da wird nämlich mit Sicherheit nichts teurer.
Du gehst davon aus, dass Strafrecht nur zum Spielen da ist.
da wird nämlich mit Sicherheit nichts teurer.
... und in jedem Fall eine billige Angelegenheit.
Das sei Dir gegönnt.
Achso, sorry, du hast nur keinerlei Ahnung von Strafrecht. Sag das doch gleich. Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen. Da wird nichts teurer. Schön, dass ich dir helfen konnte. Entschuldige, dass es so lange gedauert hat, bis mir dein Unkenntnis klar geworden ist.
Entschuldige, dass es so lange gedauert hat, bis mir dein Unkenntnis klar geworden ist.
Bei solch einem Profi hätte ich keine soooo lange Leitung erwartet. :o)
Man lernt nie aus :o)
Da hast du aber eine Menge gelernt heute;-)
Du wirst es nicht glauben, ich kann noch lernen. Du auch ?
Ich hoffe.
Schade, ich wäre jetzt davon ausgegangen, Du könntest es noch. ... und wüsstest auch darüber.
... wenn die Hoffnung der letzte Strohhalm ist :o) ... wünsche ich Dir doch etwas mehr Gewissheit.
Ich gehe auch davon aus, dass ich es kann.
Da du bereits bezahlt hast, nicht mehr.
Im Vorfeld hätte man aber auf den Taschengeldparagraphen und sonstige rechtliche Konstruktionen hinweisen können, so dass eine Eintreibung der 60 € rechtlich kompliziert wird.
Sei ihr aber bewusst, dass Schwarzfahren eine Straftat ist, möchtest du im Extremfall lieber vor dem Jugendrichter sitzen anstatt 60 € bezahlen?
Wo hast du das denn gelesen?
Wenn man ohne gültigen Fahrausweis fährt, dann muss man das erhöhte Beförderungsentgeld zahlen, egal ob volljährig oder nicht.
Das stimmt so nicht, Minderjährige können nicht jedes Rechtsgeschäft eingehen. Dazu zählt auch das erhöhte Beförderungsentgelt. Dennoch bleibt die strafrechtliche Bewertung davon unangetastet.
Hab ein wenig recherchiert und dabei kamen viele Internetseiten raus die das behauptet haben. Darum wollte ich nochmal fragen.
Das leitet er daraus ab, dass der Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen, aus dem sich das erhöhte Beförderungsentgelt ergibt, wegen seines Alters schwebend unwirksam ist.