Deutsche Bahn Strafe was soll ich tun?
Also ich besitze einen Schülerticket KVB und die ist nur bis Dormagen Nivenheim gültig und ich wohne halt in Köln ich hab mich mit einer Freundin in Neuss Allerheilgen getroffen und das ist eine Station von Nivenheim mit der Bahn nur die ist dann nicht mehr gültig also wäre es eine Station schwarz gefahren, dass doofe ist ich kanns meinen Eltern nicht sagen und muss 40 Euro an die Deutsche Bahn zahlen innerhalb von 2 Wochen. Also meine Frage wäre muss ich wirklich 40 Euro bezahlen? Und kann ich die 40 Euro auch persönlich bezahlen halt ohne Überweisung? Wenn ja muss ich dann zum Kundenzenter hin? wenn ja liegt das auch irgendwo in Köln?
6 Antworten
Auf jeden Fall solltest du mit deinen Eltern reden. Vielleicht lässt sich wegen der Strafe noch was machen. Es ist jedenfalls besser, wenn du mit ihnen redest.
Dann solltest du dich an das Kundencenter wenden da werden sie dich schon beraten, was du machen kannst. Wo es ist weiß ich nicht.
Dann solltest du dich an das Kundencenter wenden da werden sie dich schon beraten, was du machen kannst. Wo es ist weiß ich nicht.
Die 40 Euro musst du zahlen, denn du bist ja nun mal schwarzgefahren. Geh mal zum Kölner Bahnhof (Reisezentrum) und frag da nach, ob du das auch bar begleichen kannst. Wenn ja, sagen die dir auch wo du dich hinwenden kannst.
Nein, die musst du gar nicht zahlen!
Du bist minderjährig, und nicht geschäftsfähig. Die 4o Euro sind keine Strafe, sondern ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt", und damit eine Art Fahrkarte, für dessen Erwerb du eine Vertrag abgeschlossen hast. Ein Vertrag abschließen zu deine Ungunsten ist aber mit unter 18 nicht möglich,. Sprich, der Vertrag mit der Bahn ist nicht rechtswirksam, du musst nicht zahlen. Eine normale Fahrkarte wäre erlaubt, ein Vertrag in der Höhe aber haklt nicht
Hier stehts nochmal genau.
Am besten gehst du in Köln damit zum Kundecenter im Hauptbahnhof (Nicht der Info-Punkt beim Eingang unter den Zuganzeigetafeln! Vom Eingang Dom nach Links.
Eventuell wirst du an die Verwaltung verwiesen, abe da solltesst du zuerst hin.
Dort deinen Zettel zurückgeben, und angeben, du hättest nicht gewußt, das s die Station außerhalb des Gültigkeitsbereiches gelegen hat!
Davon unberührt bleibt das Recht der Bahn, STRAFRECHTLICHE Schritte einzuleiten, sprich, dich anzuzeigen.
Deine Eltern einweihen ist also nicht unbedingt die schlechteste idee...
Vorsicht bei derartigen Laienseiten, insbesondere wenn das zugrundeliegende Urteil nicht gelesen oder verstanden wird. Ein Anspruch kann sich durchaus aus dem Gesetz ergeben, gut ist das zum Beispiel hier durch einen Juristen gutachterlich durchgeprüft worden: http://www.matthias-losert.de/mussen-minderjahrige-beim-schwarzfahren-auch-das-erhohte-beforderungsentgelt-bezahlen/
Die 40 Euro musst du auf jeden Fall bezahlen. Du kannst es auch bei der entsprechenden Stelle bar bezahlen. Allerdings weiss ich nicht, wo die in Köln ist, da ich in München wohne.
achso, danke sehr. Also ich hab im internet gesucht da stand halt 'Deutsche Bahn Kundenzenter' muss ich dann dorthin?
Du redest die ganze Zeit im Konjunktiv, ist die Geschichte wirklich passiert und wenn ja, wieso lässt du dich denn ausgerechnet bei einer Station erwischen?
Als Minderjährige kommst du eigentlich ganz gut um das erhöhte Beförderungsentgelt rum, wenn deine Eltern mitspielen.
das war reiner Zufall ..
kann ich nicht machen, sie wussten ja nicht das ich in einer anderen stadt bin und ich muss es halt selber bezahlen und zwar bar ..