Deutsche Bahn Strafe was soll ich tun?

6 Antworten

Auf jeden Fall solltest du mit deinen Eltern reden. Vielleicht lässt sich wegen der Strafe noch was machen. Es ist jedenfalls besser, wenn du mit ihnen redest.

laurasommerblut 
Beitragsersteller
 25.12.2014, 19:29

kann ich nicht machen, sie wussten ja nicht das ich in einer anderen stadt bin und ich muss es halt selber bezahlen und zwar bar ..

ele777  25.12.2014, 19:33
@laurasommerblut

Dann solltest du dich an das Kundencenter wenden da werden sie dich schon beraten, was du machen kannst. Wo es ist weiß ich nicht.

ele777  25.12.2014, 19:33
@laurasommerblut

Dann solltest du dich an das Kundencenter wenden da werden sie dich schon beraten, was du machen kannst. Wo es ist weiß ich nicht.

Die 40 Euro musst du zahlen, denn du bist ja nun mal schwarzgefahren. Geh mal zum Kölner Bahnhof (Reisezentrum) und frag da nach, ob du das auch bar begleichen kannst. Wenn ja, sagen die dir auch wo du dich hinwenden kannst.

Nein, die musst du gar nicht zahlen!

Du bist minderjährig, und nicht geschäftsfähig. Die 4o Euro sind keine Strafe, sondern ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt", und damit eine Art Fahrkarte, für dessen Erwerb du eine Vertrag abgeschlossen hast. Ein Vertrag abschließen zu deine Ungunsten ist aber mit unter 18 nicht möglich,. Sprich, der Vertrag mit der Bahn ist nicht rechtswirksam, du musst nicht zahlen. Eine normale Fahrkarte wäre erlaubt, ein Vertrag in der Höhe aber haklt nicht

Hier stehts nochmal genau.

http://verbraucherrecht.blogg.de/2007/01/01/kids-als-schwarzfahrer-verkehrsunternehmen-haben-oft-keinen-anspruch-auf-ein-erhohtes-beforderungsentgelt/

Am besten gehst du in Köln damit zum Kundecenter im Hauptbahnhof (Nicht der Info-Punkt beim Eingang unter den Zuganzeigetafeln! Vom Eingang Dom nach Links.

Eventuell wirst du an die Verwaltung verwiesen, abe da solltesst du zuerst hin.

Dort deinen Zettel zurückgeben, und angeben, du hättest nicht gewußt, das s die Station außerhalb des Gültigkeitsbereiches gelegen hat!

Davon unberührt bleibt das Recht der Bahn, STRAFRECHTLICHE Schritte einzuleiten, sprich, dich anzuzeigen.

Deine Eltern einweihen ist also nicht unbedingt die schlechteste idee...

Die 40 Euro musst du auf jeden Fall bezahlen. Du kannst es auch bei der entsprechenden Stelle bar bezahlen. Allerdings weiss ich nicht, wo die in Köln ist, da ich in München wohne.

laurasommerblut 
Beitragsersteller
 25.12.2014, 19:20

achso, danke sehr. Also ich hab im internet gesucht da stand halt 'Deutsche Bahn Kundenzenter' muss ich dann dorthin?

Du redest die ganze Zeit im Konjunktiv, ist die Geschichte wirklich passiert und wenn ja, wieso lässt du dich denn ausgerechnet bei einer Station erwischen?

Als Minderjährige kommst du eigentlich ganz gut um das erhöhte Beförderungsentgelt rum, wenn deine Eltern mitspielen.

laurasommerblut 
Beitragsersteller
 25.12.2014, 19:17

das war reiner Zufall ..