Als Kind Schwarzfahren strafe bezahlen?
Mich interessiert gerade ein Thema.Müsste ich die Strafe von Schwarzfahren in Höhe von 60€ als Minderjähriger bezahlen?
4 Antworten
Wahrscheinlich nicht, da du beschränkt geschäftsfähig bist und der Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen damit schwebend unwirksam. Daraus ergibt sich aber das erhöhte Beförderungsentgelt (keine Strafe). Widersprechen deine Eltern nun dem Vertragsschluss hat das Verkehrsunternehmen keine Grundlage auf der es dieses fordern könnte.
Wer etwas widerrechtlich benutzt, geht keinen Vertrag ein, sondern erschleicht sich eine Leistung. Dazu muß man nicht erst geschäftsfähig sein, sondern kann ab 14. Lj dafür belangt werden.
Dem habe ich nicht widersprochen. Das war aber auch nicht die Frage.
Darüber hinaus, fällt ein Beförderungsvertrag wie beim busfahren, unter das sog. Taschengeldgesetz.
Das ist dann in der Pauschalität vollkommener Blödsinn.
Pauschal gesehen, hast Du recht, trifft aber in 99% der Fälle von Schwarzfahren zu.
Darüber hinaus, fällt ein Beförderungsvertrag wie beim busfahren, unter das sog. Taschengeldgesetz. Ein Vertrag kommt in dem Fall rechtlich wirksam zustande.
Nur wenn der Minderjaehrige ein gueltiges Ticket hat. Von der Zustimmung der Eltern zum Schwarzfahren kann hingegen in aller Regel nicht ausgegangen werden.
Ab 14 Jahren, ja. Ab da bist du strafmündig. Andernfalls oder bei u14-Jährigen wird das Verkehrsunternehmen sich an die Eltern wenden.
Was haben die Eltern damit zu tun? Strafmündigkeit ist für das erhöhte Beförderungsentgelt auch irrelevant.
Schwarzfahren ist eine Straftat, das EBE wird als Strafe erhoben dafür dann aber meist keine Strafanzeige erstattet. Bei Nichtzahlung wird dann aber gern mal nachträglich eine gestellt.
Schwarzfahren ist eine Straftat,
Das ist richtig.
das EBE wird als Strafe erhoben
Als Vertragsstrafe. Dafür benötigt man aber eine wirksamen Vertrag.
dann aber meist keine Strafanzeige erstattet. Bei Nichtzahlung wird dann aber gern mal nachträglich eine gestellt.
Die bei jugendliche Ersttäter zur folgenlosen Einstellung des Verfahrens führt.
Was haben jetzt die Eltern damit zu tun?
Insofern, dass die Verkehrsunternehmen sich dann an diese wenden. Ob diese zahlen oder nicht ist eine andere Sache. Im Zweifelsfall entscheidet das dann ein Richter (leider meist FÜR die Eltern und den Schwarzfahrer)
Insofern, dass die Verkehrsunternehmen sich dann an diese wenden.
Warum sollte es ohne jegliche Rechtsgrundlage?
Im Zweifelsfall entscheidet das dann ein Richter (leider meist FÜR die Eltern und den Schwarzfahrer)
Sollte so ein Fall vor Gericht kommen, wird immer für die Eltern entschieden, da es für etwas anderes gar keine Rechtsgrundlage gibt.
Solche Fälle kommen auch mal vor Gericht. Und doch, es kann andere Urteile geben, dass die Eltern dafür zahlen müssen. Bspw wenn das Kind ein AboTicket hat, welches die Eltern aber nicht gezahlt haben und das Kind dann erwischt wurde, wenn das Kind im Beisein der Eltern schwarz fährt, diese es also wissentlich unterstützen.
Welch absurde Fallkonstruktion.
Und gar nicht mal so selten, dass man Kinder mit gesperrten, weil nicht bezahlten, Tickets erwischt. Oder Jugenliche mit Kindertickets, oder nicht entwerteten Mehrfahrtenausweisen usw. Da gibt es nichts, was es nicht gibt. Ich hab es oft genug selbst erlebt in mehreren Jahren Arbeit im ÖPNV.
Und gar nicht mal so selten, dass man Kinder mit gesperrten, weil nicht bezahlten, Tickets erwischt. Oder Jugenliche mit Kindertickets, oder nicht entwerteten Mehrfahrtenausweisen usw. Da gibt es nichts, was es nicht gibt. Ich hab es oft genug selbst erlebt in mehreren Jahren Arbeit im ÖPNV.
Ja, und in all diesen Fällen, hätten die Eltern nichts damit zu tun. Sie hätte nur damit zu tun, wenn sie ihre Kinder zum Schwarzfahren aufgefordert hätten
Nein, wenn die Eltern das Ticket nicht zahlen und ihr Kind somit wissentlich schwarzfahren lassen, sind die Eltern (mit)schuldig. Und dann zahlen die auch das EBE bzw eine Strafe.
Wissentlich heißt aber, dass die Eltern wussten, dass das Kind fährt. Das ist erstmal in den von dir geschilderten Fällen nicht der Fall.
Natürlich.... Wenn man seinem Kind ein Ticket aushändigt das NICHT bezahlt wurde, weiß man, dass das Kind Bus fährt.... Erst Recht wenn die Eltern dabei sind.
Natürlich
Nö.
Wenn man seinem Kind ein Ticket aushändigt das NICHT bezahlt wurde, weiß man, dass das Kind Bus fährt
Wenn man das tut, könnte man das annehmen. Allerdings hast du diesen Fall oben gar nicht geschildert.
Erst Recht wenn die Eltern dabei sind.
Genau, das ist der Regelfall. Eltern kaufen sich selbst ein Ticket und ihrem Kind keins.
Wobei all dein abseitigen Konstrukte auch mit der Frage so gar nichts zu tu haben
Nein, das Kind muss keine Strafe zahlen und auch nicht die Eltern.
Ich habe da mal Onkel Google befragt und das als Antwort bekommen (u.a.):
Wer etwas widerrechtlich benutzt, geht keinen Vertrag ein, sondern erschleicht sich eine Leistung. Dazu muß man nicht erst geschäftsfähig sein, sondern kann ab 14. Lj dafür belangt werden. Darüber hinaus, fällt ein Beförderungsvertrag wie beim busfahren, unter das sog. Taschengeldgesetz. Ein Vertrag kommt in dem Fall rechtlich wirksam zustande.