Als Kind Schwarzfahren strafe bezahlen?

4 Antworten

Wahrscheinlich nicht, da du beschränkt geschäftsfähig bist und der Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen damit schwebend unwirksam. Daraus ergibt sich aber das erhöhte Beförderungsentgelt (keine Strafe). Widersprechen deine Eltern nun dem Vertragsschluss hat das Verkehrsunternehmen keine Grundlage auf der es dieses fordern könnte.

Ab 14 Jahren, ja. Ab da bist du strafmündig. Andernfalls oder bei u14-Jährigen wird das Verkehrsunternehmen sich an die Eltern wenden.