Deutsche Bahn (Bayern) Schwarzfahren erwischt - Brief nach Hause?

5 Antworten

Gerade weil Du noch minderjährig bist, hättest Du das erhöhte Beförderungsentgelt vermutlich nicht bezahlen müssen. Deine Eltern haben doch die Schwarzfahrt weder angeordnet noch genehmigt?

http://www.jurarat.de/muessen-eltern-beim-schwarzfahren-ihres-minderjaehriges-kindes-die-4000-eur-zahlen

Damit wärst Du mit den normalen Beförderungsgebühren davongekommen.

skminga  11.01.2018, 17:05

Kevin, da muss ich dich leider korrigieren.
Dafür ist nicht einmal ein Anwalt von Nöten.

yaghan 
Beitragsersteller
 11.01.2018, 14:04

Hm, hab davon noch nie was gehört. Aber mir wäre es eigentlich sowieso ganz recht wenn meine Eltern davon nichts erfahren würden. Also möchte ich die DB nicht unbedingt verklagen..

kevin1905  11.01.2018, 14:56
@yaghan

Weswegen willst du sie denn verklagen? :D

Du hast das bezahlt bevor du dich informiert hast. Eine Klage bezüglich einer Erstattung von 60,- € - Kosten der einfachen Fahrt dürfte wenig erfolgreich sein.

Sieh es als Lehrgeld an. oder doch Leergeld.

Von der DB nicht aber eventuell von der Staatsanwaltschaft.

nettermensch  11.01.2018, 13:48

was hat denn di Staatsanwalt damit zutun

DerHans  11.01.2018, 13:51
@nettermensch

Schwarzfahren ist eine Straftat.(Leistungserschleichung) Gerade eben erst forderte der Juristentag, dies zu einer Ordnungswidrigkeit abzustufen.

Damit könnten die Gerichte entlastet werden.

augsburgchris  11.01.2018, 13:52
@DerHans

Hoffen wir es.

yaghan 
Beitragsersteller
 11.01.2018, 13:47

Also soweit ich weiß werden insbesondere Minderjährige beim ersten Mal nicht gleich angezeigt^^ Aber danke für die Antwort :D

augsburgchris  11.01.2018, 13:52
@yaghan

Deswegen sagte ich ja eventuell.

DieKatzeMitHut  11.01.2018, 13:46

Was sollte denn die Staatsanwaltschaft damit zu tun haben?

augsburgchris  11.01.2018, 13:51
@DieKatzeMitHut

Wenn ein erhöhtes Beförderungsentgelt kassiert wird, liegt dem Ganzen eine Straftat zu Grunde "Erschleichen von Leistungen" StGB 265a. Diese kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Die 60 Euro sind keine Strafzahlung, sondern ein erhöhtes Beförderungsentgelt, weil das Unternehmen mit der Bearbeitung eines solchen Falles einen höheren Aufwand hat.

kevin1905  11.01.2018, 14:59
@augsburgchris
Wenn ein erhöhtes Beförderungsentgelt kassiert wird, liegt dem Ganzen eine Straftat zu Grunde "Erschleichen von Leistungen" StGB 265a.

Nein nicht zwingend.

Leistungserschleichung kann man, wie alle Betrugsdelikte, nur vorsätzlich begehen. Diesen Vorsatz zu beweisen, kann je nachdem wie der Fall gelagert ist, schwierig bis unmöglich sein.

Bin ich nicht ortskundig und ziehe am Automaten das falsche Ticket hab ich ggf. einen ungültigen Fahrschein aber keine Absicht zur Leistungserschleichung.

Da du noch nicht volljährig bist, ist die Bahn sogar verpflichtet, deine Erziehungsberechtigten zu benachrichtigen.

Hab das Geld bereits überwiesen.

*facepalm*

Minderjährige müssen kein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen!

Weiß jemand ob da trotzdem noch Post von der DB kommt?

Rein theoretisch könnte eine Anzeige erfolgen, wenn man der Meinung ist der Vorsatz ließe sich beweisen. Aber die Post käme dann von Polizei oder Staatsanwalt und nicht von der DB.

nein, wenn bei denen dein zahlungsbetrag eingegangen ist, dann ist es für diese Firma erledigt