Deutsche Bahn (Bayern) Schwarzfahren erwischt - Brief nach Hause?
Ich wurde vor einigen Tagen ohne gültigen Fahrschein in der (Regional-)Bahn erwischt. (hatte aus Versehen ein Kinderticket, bin aber 16..) Habe so einen Zettel bekommen, wie und wohin genau ich meine 60€ Strafe zahlen muss und so. Hab das Geld bereits überwiesen. Weiß jemand ob da trotzdem noch Post von der DB kommt?
5 Antworten
Gerade weil Du noch minderjährig bist, hättest Du das erhöhte Beförderungsentgelt vermutlich nicht bezahlen müssen. Deine Eltern haben doch die Schwarzfahrt weder angeordnet noch genehmigt?
Damit wärst Du mit den normalen Beförderungsgebühren davongekommen.
Kevin, da muss ich dich leider korrigieren.
Dafür ist nicht einmal ein Anwalt von Nöten.
Weswegen willst du sie denn verklagen? :D
Du hast das bezahlt bevor du dich informiert hast. Eine Klage bezüglich einer Erstattung von 60,- € - Kosten der einfachen Fahrt dürfte wenig erfolgreich sein.
Sieh es als Lehrgeld an. oder doch Leergeld.
Von der DB nicht aber eventuell von der Staatsanwaltschaft.
was hat denn di Staatsanwalt damit zutun
Schwarzfahren ist eine Straftat.(Leistungserschleichung) Gerade eben erst forderte der Juristentag, dies zu einer Ordnungswidrigkeit abzustufen.
Damit könnten die Gerichte entlastet werden.
Hoffen wir es.
Also soweit ich weiß werden insbesondere Minderjährige beim ersten Mal nicht gleich angezeigt^^ Aber danke für die Antwort :D
Deswegen sagte ich ja eventuell.
Was sollte denn die Staatsanwaltschaft damit zu tun haben?
Wenn ein erhöhtes Beförderungsentgelt kassiert wird, liegt dem Ganzen eine Straftat zu Grunde "Erschleichen von Leistungen" StGB 265a. Diese kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Die 60 Euro sind keine Strafzahlung, sondern ein erhöhtes Beförderungsentgelt, weil das Unternehmen mit der Bearbeitung eines solchen Falles einen höheren Aufwand hat.
Wenn ein erhöhtes Beförderungsentgelt kassiert wird, liegt dem Ganzen eine Straftat zu Grunde "Erschleichen von Leistungen" StGB 265a.
Nein nicht zwingend.
Leistungserschleichung kann man, wie alle Betrugsdelikte, nur vorsätzlich begehen. Diesen Vorsatz zu beweisen, kann je nachdem wie der Fall gelagert ist, schwierig bis unmöglich sein.
Bin ich nicht ortskundig und ziehe am Automaten das falsche Ticket hab ich ggf. einen ungültigen Fahrschein aber keine Absicht zur Leistungserschleichung.
Da du noch nicht volljährig bist, ist die Bahn sogar verpflichtet, deine Erziehungsberechtigten zu benachrichtigen.
Hab das Geld bereits überwiesen.
*facepalm*
Minderjährige müssen kein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen!
Weiß jemand ob da trotzdem noch Post von der DB kommt?
Rein theoretisch könnte eine Anzeige erfolgen, wenn man der Meinung ist der Vorsatz ließe sich beweisen. Aber die Post käme dann von Polizei oder Staatsanwalt und nicht von der DB.
nein, wenn bei denen dein zahlungsbetrag eingegangen ist, dann ist es für diese Firma erledigt
Hm, hab davon noch nie was gehört. Aber mir wäre es eigentlich sowieso ganz recht wenn meine Eltern davon nichts erfahren würden. Also möchte ich die DB nicht unbedingt verklagen..