Vermerk in die Polizeiakte wegen Schwarfahren? (DB)

11 Antworten

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das Verkehrsunternehmen meldet nach meiner Kenntnis überhaupt nichts an die Polizei, aber sie führen ei eigenes Register von Schwarzfahrern und erstatten bei mehrmaligen Verstöße Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Erst nach einer Verurteilung durch ein Gericht erfolgt ggf ein Eintrag im Strafregister.

NegierigEr  17.11.2012, 23:56

Richtig, so wird ein Schuh draus

Deine Frage kann anhand deiner vagen Angaben nicht eindeutig beantwortet werden.

Falls das Unternehmen eine Anzeige erstattet, gibts ne polizeiliche "Akte" von dir. D.h. du wirst polizeilich erfasst, die Anzeige geht nach anschließenden Ermittlungen (bei Schwarzfahren eigentlich keine) zur Staatsanwaltschaft und die entscheiden, ob Anklage erhoben wird, das zu nem Gerichtsverfahren führt oder nem Strafbefehl.

Solltest du dann verurteilt werden und eine Strafe/Haft von mehr als 90 Tagessätzen ableisten müssen, wird es in das oft angesprochene Führungszeugnis eingetragen.

Ansonsten: Die Polizei kann bei Überprüfung deiner Personalien aber auch vor einer Verhandlung sehen, ob schon mal eine Anzeige wg. Schwarzfahren o.a. gegen dich gelaufen ist (je nachdem, ob Löschfristen abgelaufen sind usw)

Sollte das Unternehmen immer nur das erhöhte Beförderungsentgelt von dir verlangen und du zahlst das anstandslos, kann es auch sein, dass der Polizei nichts bekannt wird. Ist aber unternehmensabhängig.

es wird in der polizeiakte vermerkt, wenn eine anzeige erfolgt ist. aber dein führungszeugnis bleibt astrein.

wenn keine anzeige erfolgt, steht auch nix in der polizeiakte.

wenn eine anzeige erfolgt und du das eröhte beförderungsentgelt bezahlst, dann kommt trotzdem ein eintrag in die polizeiakte.

TheNomadUlli 
Beitragsersteller
 17.11.2012, 23:46

Aber ich kann nur eine Anzeige bekommen, wenn sie meine Adresse wissen. Also kann ich auch eine falsche Adresse und Namen angeben oder?

NegierigEr  17.11.2012, 23:55
@TheNomadUlli

Eine Anzeige kann auch gegen Unbekannt erstattet werden.

Akka2323  18.11.2012, 09:45
@TheNomadUlli

Wenn Du Dich nicht ausweisen kannst, können sie Dich mit auf die Wache nehmen.

Nur wenn du öfters schwarzfährst, wird dasUnternehmen Anzeige gegen dich erstatten. Aber selbst bei einer Verurteilung ist das Strafmass zu gering um ins polizeiliche Führungszeugnis zu bekommen. Aber trotzdem sollte man immer, beim Fahren mit Verkehrsmitteln, darauf achten einen gültigen Fahrausweis dabeizuhahen.

Wenn Du das Strafgeld direkt an das Unternehmen bezahlst kann es sein, dass die Polizei nichts mitbekommt.

Falls die Polizei informiert wird, wegen Anzeige, Personenüberprüfung etc, dann

bist du in dem Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) der Polizei eingetragen.

Dort werden Dokumentationen von Maßnahmen (»Platzverweis erteilt«, »Hilferuf erhalten«, etc ) abgespeichert, die nicht unbedingt zur Anzeige gebracht werden.