Ein Mehrfamilienhaus soll verkauft werden, die Verkäufer (oder ihre Makler) wollen die vermieteten Wohnungen zusammen mit den potenziellen Käufern besichtigen.
a) Wer haftet bei möglichen Unfällen[1] innerhalb der Mietwohnungen, die sich aktuell im Besitz der Mieter befinden, welche die Besichtigung zulassen/dulden müssen? (Beispiel: Eine der besichtigenden Personen stolpert über Mobiliar oder den nicht verklebten Teppich und stürzt unglücklich; beim Versuch sich festzuhalten gehen Einrichtungsgegenstände zu Bruch.)
b) Und falls bei a) die Mieter doch Schadensersatzpflichtig sein sollen, können diese sich vor einer Besichtigung mit einem ausgesprochenem Haftungsausschluss aus der Affäre ziehen? (Beispiel: Sei betreten die Wohnung auf eigene Gefahr, ich übernehme keine Haftung.)
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[1] Es geht mir tatsächlich nur um den möglichen Unfall, also bitte keine Arglist oder gar Vorsatz unterstellen.