Stellplatz-Mietvertrag mit Kündigungsausschluss für 3 Jahre abgeschlossen, die Not ist groß hier-nun kein Auto mehr, ist das ein "außerordentlicher" Grund?
Hallo, ich weiß schon, dass ich das nicht hätte tun sollen, aber der Parkplatz-Leidensdruck ist groß, da wird man/frau nachgiebig. Vermieter will sich auch selber um Nachmieter kümmern, hat aber schon mal den Preis noch weiter angehoben, ich würde lieber aus dem Vertrag aussteigen. Beide Partner schließen die Kündigung für den Zeitraum aus, " das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt" - das "außerordentlich" ist hier nicht definiert - fällt der Anlass-Wegfall, nämlich kein Auto mehr, darunter ?
Noch bin ich optimistisch - ich danke für Antworten, auch für nicht wunschgemäße ;-)
5 Antworten
Stellplatz-Mietvertrag (...) abgeschlossen, (...)nun kein Auto mehr, ist das ein "außerordentlicher" Grund?
Nein. Außerordentliche, auch fristlos genannte Kündigungsgründe i. S. d. § 543 BGB wären bsplsw. Mietschulden oder Entzung der Mietsache (Baumaßnahmen) ; die sind hier nicht gegeben, wenn du den Stellplatz nicht weiter nutzt :-)
Du kannst den VM trotz Kündigungsverzichtvereinbarung um Aufhebung des Mietvertrages in beiderseitigem Einvernehmen bitten.
Andernfalls den Mietvertrag genau durchlesen, ob der Stellplatz nur Mietern des Hauses vorbehelten oder nicht für Fahrzeuge mit Gasantrieb zugelassen ist und entsprechende Untermieter suchen.
G imager761
Behalte den Mietvertrag aufrecht und vermiete Deinerseits an jemand anderen. Das kannst Du tun und das kann Dir auch Dein Vermieter nicht verbieten, es sei denn, es handelt sich um eine Tiefgarage oder einen anderen eingezäunten Hofbereich, in den nur berechtigte Bewohner eines Hauses oder einer Wohnanlage einfahren dürfen. In diesem Fall findest Du aber auch leidende Mitbewohner, die froh wären, wenn sie den Platz direkt von Dir anmieten könnten.
Es existiert ein separater Mietvertrag für den Stellplatz? So lese ich deine Frage.
Ich bezweifle, dass hier ein Kündigungsverzicht rechtmäßig vereinbart werden kann.
Nach meiner Kenntnis ist hier 580a BGB anzuwenden. Der sieht keinerlei Kündigungsverzicht vor. Wohl aber können MV für Stellplätze / Garagen befristet werden. Mit Ablauf der Befristung endet das Vertragsverhältnis automatisch. Es bedarf dann keiner Kündigung.
Nein. Du könntest dir ja auch wieder ein Auto beschaffen.
Nein, das ist kein außerordentlicher Kündigungs Grund. Du kannst selber versuchen eine Nachmieter für den Stellplatz zu finden.
Aber nicht Nachmieter, sondern Mieter, an den Du den Platz zu Deinen Konditionen weiter vermietest. So ist es durchaus ganz normal und üblich.
So ist es durchaus ganz normal und üblich.
Aber nicht in jedem Fall zulässig: Ob die Stellplätze Mietern des Hauses vorbehalten oder Interessenten auf einer Warteliste vorrangig angeboten werden müssten klärt ein Blick in den Vertrag.
ja- es geht nur um den Stellplatz im Mietvertrag- kann ich irgendwo nachlesen, ob das dann unwirksam ist ? hast Du einen Link für mich, bitte ?