Was bedeutet im Arbeitsvertrag der Satz: "Die Möglichkeit, Sie auch an anderen Arbeitsorten einzusetzen,bleibt hiervon unberührt"?

8 Antworten

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Diese Vertragsformulierung bedeutet, dass Dein Arbeitgeber Dich im Rahmen seiner Weisungsbefugnis (Direktionsrecht) auch an anderen Arbeitsorten als Frankfurt/Main einsetzen darf. 

Grundlage für seine Befugnis dazu ist die Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" Satz 1:

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.

Aber:

Er ist dabei nicht völlig frei!

In der zitierten Bestimmung ist vom "billigen Ermessen" die Rede. Das heißt, dass der Arbeitgeber bei seinen Entscheidungen Deine persönlichen Belange berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss.

Konkret: Hast Du konkrete persönliche Gründe, die gegen die Befolgung einer Weisung des Arbeitgebers sprechen, und überwiegen diese Gründe objektiv die betrieblichen Belange des Arbeitgebers, dann darf der Arbeitgeber seine Entscheidung nicht durchsetzen. Im Konfliktfall kann dann aber nur ein Arbeitsgericht entscheiden, ob die persönlichen oder die betrieblichen Belange überwiegen, der Arbeitgeber seine Anweisung also durchsetzen darf oder nicht.

Eine weitere Einschränkung des Weisungsrechts: Sollte es einen Betriebsrat geben, dann hat er, da es sich bei einer solchen Anweisung des Arbeitgebers um eine Versetzung handelt, ein Mitbestimmungsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz BetrVG § 99 "Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen".

So weit die rein rechtliche Situation. Ob Dir das in einem möglichen Konfliktfall weiterhilft, ist noch eine ganz andere Frage; aber um entscheiden zu können, wie man sich gegebenenfalls verhalten soll, muss man erst einmal wissen, "was geht", welche Rechte man (neben seinen Pflichten) hat und was der Arbeitgeber darf oder nicht darf.

Familiengerd  09.02.2017, 17:50

Ergänzung:

Die Mitbestimmung des Betriebsrat nach BetrVG § 99 besteht nur in Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern.

Exakt dass, Dein Einsatzort ist Fft, so ist es vorgesehen. Aber wenn man Dich mal in einer anderen Niederlasung braucht, kann man Dich auch versetzen (eine gute Firma macht das nur nach Absprache).

Beispiel: ich wurde für Fürth eingestellt. Musste zwischendurch aber auch in Nürnberg wohin. War mir recht, da ich da nur zwei Halten entfernt vom Büro wohnte. Mittlerweile haben wir nur noch ein anderes Büro in N.

 Passt schon.

Zwischendurch wurde ich gefragt, ob ich auch mal nahe München einspringenw ürde (wohlgemerkt, ich wurde erstmal gefragt). Es wurde sofort dazu gesagt,d ass ich Fahrt- und eventuelle Übernachrungskosten (bei mehrtägigen Einsätzen) bezahlt kriege.

Ohne Absprache würden sie mich nicht anderswo einsetzen (der Vertrag gäbs her).

DerHans  09.02.2017, 17:46

Natürlich muss der Arbeitgeber, wenn er den Arbeitnehmer "vorübergehend" an einem anderen Standort beschäftigt, für die anfallenden Kosten aufkommen. (km-Geld und Spesen/Übernachtungskosten)

Bei einer Versetzung wären das auch alle Kosten im Zusammenhang mit einem Umzug.

Familiengerd  09.02.2017, 17:42

Ganz frei in seiner Weisungsbefugnis ist der Arbeitgeber hier trotz der Vertragsklausel dennoch nicht!

Natürlich musst du da arbeiten wo Arbeit anfällt. Ohne deine jeweilige Zustimmung geht es aber trotzdem nicht. Die Alternative ist dann aber, dass man dir kündigt.

Familiengerd  09.02.2017, 17:40

Ohne deine jeweilige Zustimmung geht es aber trotzdem nicht.

Wie kommst Du denn dazu?!?!

DerHans  09.02.2017, 17:50
@Familiengerd

Auch mit diesem Passus kann der Arbeitgeber ihn nicht, von heute auf morgen, von Frankfurt nach München versetzen. 

Ich habe selbst in meinen jungen Jahren in einer solchen Filialwelt gearbeitet. Da konnte tatsächlich innerhalb von 24 Stunden eine Versetzung erfolgen. Das wusst man aber und selbstverständlich wurden die Kosten getragen.

Wenn man sich dann weigert,  steht natürlich die Kündigung ins Haus.

Familiengerd  09.02.2017, 17:54
@DerHans

Dass das nicht "ruckzuck" von heute auf morgen geht, ist klar.

Aber die Durchsetzung ist im Fall hier nicht von der Zustimmung des Arbeitnehmers abhängig (von der Einschränkung des Weisungsrechts" durch die Beachtung des "billigen Ermessens" abgesehen).

DerHans  09.02.2017, 17:55
@Familiengerd

Genau das besagt ja diese Klausel im Arbeitsvertrag. Wer damit nicht einverstanden ist, muss sich eben was anderes suchen.

Familiengerd  09.02.2017, 18:16
@DerHans

Genau das besagt ja diese Klausel im Arbeitsvertrag.

Versteh ist jetzt nicht.

Was meinst Du mit "genau das"? Ich habe geschrieben, dass hier die Zustimmung des Arbeitnehmers nicht Voraussetzung ist, während Du das Gegenteil geschrieben hast.

DerHans  09.02.2017, 18:18
@Familiengerd

Dadurch dass der Fragesteller diesen Vertragsklausel akzeptiert hat, unterliegt er auch der generellen Auflage, dass er versetzt werden KANN. 

Natürlich kann er es dann trotzdem ablehnen, dann kommt das aber seiner Eigenkündigung gleich.

Familiengerd  10.02.2017, 12:16
@DerHans

Du widersprichst Dich!

Denn in Deiner Antwort hast Du noch geschrieben, eine Versetzung ginge nicht ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers.

Im Übrigen bedeutet das auch noch lange nicht die "Eigenkündigung" (das ist sowieso Unsinn), sondern bei einer Weigerung muss erst einmal geprüft werden, ob der Arbeitnehmer zur Weigerung berechtigende Gründe hat und der Arbeitgeber im Rahmen des zwingend zu beachtenden "billigen Ermessens" eben nicht zur Anordnung einer Versetzung an einen anderen Arbeitsort berechtigt ist - auch wenn er eine solche Weisungsbefugnis grundsätzlich hat!

Ja, genau das heißt es. Wenn die Firma es als nötig erachtet, dich an einen anderen Standort zu versetzen, kannst du nicht auf deinem jetzigen Arbeitsort bestehen.

Du kannst nach Hamburg, München oder Frankfurt/Oder geschickt werden und hast das zu dulden.