Das gegen Sie geführte Ermittlungsverfahren habe ich gemäß 153 Abs.1 Satz 2 StPO eingestellt. Was bedeutet das?

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Wie es sich hier anhört. Lief ein Verfahren gegen sie (zum Beispiel: du wurdest angezeigt). Dieses wurde aber beendet. Mit den Gesetzen und Paragraphen kenne ich mich nicht aus, aber wenn das Ermittlungsverfahren gegen sich eingestellt wurde also vorzeitig beendet wurde ist das nur gut und positiv.

L.G. Alex

Das Verfahren gegen dich wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Du hast nichts mehr zu befürchten.

Du bist Frei. Du hast kein Problem mehr. Die Polizei oder Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr gegen dich. Hoffe du verstehst das^^

heyyou8090 
Beitragsersteller
 11.05.2016, 00:05

Hab verstanden ! Vielen Dank!!