Das Fahrverbot endet mit Ablauf des...?
Hallo , ich musste meinen Führerschein einen Monat abgeben und habe Ihn der Behörde per Post zugeschickt , daraufhin kam ein Brief zurück vonwegen sie hätten ihn erhalten und sie schicken mir ihn 3-4 Tage vorher zurück. Außerdem steht dort noch :"Das Fahrverbot endet mit dem Ablauf des 28.5.2016"
So nun habe ich Ihn vor ein Paar Tagen zurückbekommen mit einem Brief wo jetzt drin steht "Ich weise darauf hin , dass Sie vor Ablauf des Fahrverbotes am 28.5.2016 kein Kraftfahrzeug führen dürfen."
Darf ich nun am 28.5 schon wieder fahren oder doch erst "mit Ablauf des 28.5" , sprich am 29.5 ? :D Wäre wichtig für mich zu wissen weil ich absolut nichts mehr riskieren möchte ^^ Danke im Voraus
3 Antworten
ABLAUF
Also wenn der 28. abgelaufen ist.
Also ab dem 29. 0:00 Uhr.
Das Fahrverbot endet mit dem Ablauf des 28.5.2016
Also wenn der 28. abgelaufen ist.
Ablauf des Fahrverbotes am 28.5.2016
Das Fahrverbot läuft am 28. ab, es ist also der letzte Tag vom Fahrverbot.
Erst ab dem 29.5.
Das Fahrverbot gilt bis zum 28.05. um 24:00Uhr, dann ist der 28zigste erst abgelaufen. Du darfst also am 29.05. um 00:01Uhr durchstarten.
Ok aber wieso steht im Brief den ich vor ein Paar Tagen erhielt dass das Fahrverbot am 28.5 abläuft ? ... Ach ich fahr lieber morgen erst wieder , sicher ist sicher ;)