Strafe für Fahren (BF17) ohne Begleitperson?
Hallo, wie oben bereits steht, möchten wir wissen, mit welchen Folgen man rechnen muss, wenn man als 17jährige/r, der bereits den Führerschein hat, also den B17, dabei erwischt wird, ohne einer seiner Begleitpersonen zu fahren, also komplett alleine oder mit Freunden zB. Vielen Dank im Voraus
4 Antworten
"Das Fahren ohne eingetragene Begleitperson stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar und führt zum Widerruf der Fahrerlaubnis für die Klasse B, zu einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg. Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die erfolgreiche Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar (Nachschulung) nach § 2a Abs. 2 StVG. Das Fahren ohne Begleitperson führt zudem zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
"
Quelle: https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/rechtliche-aspekte.html
Hallo Lisa,
es stellt einen schweren Verstoß gegen die Auflagen des BF17 dar, es ist aber nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis und somit auch keine Straftat.
Die Fahrerlaubnis wird widerrufen und man bekommt sie erst wieder, wenn man ein Aufbauseminar absolviert hat.
Weiterhin wird die Probezeit von 2 auf 4 Jahre verlängert und es gibt natürlich ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Viele Grüße
Michael
Hey, na ja das kommt drauf an.
Normalerweise ist es eine Ermessensentscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Maßnahme den Zweck gerecht werden kann.
Durch, deinen erworbenen Führerschein, bist du jedenfalls schon mal, dafür geeignet ein KFZ im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Es könnte Fahrverbot oder Fahreignung Seminar auf dich zukommen.
Aber wenn du jedoch, erwischt wurdest weil, du auffällig gefahren bist. Kann noch mehr auf dich zu kommen...
Und Natürlich wird auch ein Bußgeld festgelegt.
Nein, es kommt nicht darauf an und es gibt auch keinen Ermessensspielraum.
Wer mit dem BF17 ohne Begleitperson erwischt wird, ist die Fahrerlaubnis erstmal wieder los.
Und wer sich nicht an die Regeln hält, bei dem stellt sich die Frage, ob er wirklich "geeignet" ist ;-)
Gruß Michael
JEDEM - ausnahmslos JEDEM - der mit dem BF17 ohne Begleitperson erwischt wird, wird die Fahrerlaubnis widerrufen.
Fair zu dir selbst wäre gewesen, wenn du dir und uns deine "seltsamen Ausführungen" erspart hättest.
Ich mußte selten einen größeren Unsinn lesen.
beim Führerchein geht es drum das man sich an Regeln hält.
Wer sich nicht an eie so einfache Regel halten kann, der hat auch keinen Führerchein verdient. Du bist i nder Probezeit, und dann heßt e einfach Tschüss lappen,
Keine Ahnung, wenn man es so pauschal sieht magst du recht haben. Doch es kommt immer auf dem Einzelfall drauf an! Basta!
Ich weis selber gut genug wie der Hase intern läuft. Und ich habe die Behörde bei mir zum schweigen gebracht! Und außerdem ist durch die Bundesbereinigungsgesetze das OwiG außer kraft. Du brauchst hier gar nichts, noch nicht mal eine Fahrerlaubnis. Des weiteren befindet sich jeder Staatsdiener auf dem gesamten Planeten in privater Haftung und kann im Zuge des Schadensersatzes für jeden entstanden Schaden ohne gültige Rechtsgrundlage haftbar gemacht werden.
Die gültige Rechtsgrundlage dazu findet sich... Verrate ich nicht! Denn es wäre mir gegenüber nicht fair. Wenn ich verraten würde wo das steht.
Des weiteren sind die meisten hier nicht geeignet um hier ein Kfz im öffentlichen Straßenverkehr ordnungsgemäß zu führen.
Diese Regierung hat vollkommen versagt, und es wäre schön wenn das jeder mal endlich kapiert!
Danke, nehme es einfach zu Kenntnis und denke dir deinen Teil. Der mich eh nicht interessiert!
Gute N8