Ist es verboten mit dem Auto ziellos umherzufahren?

21 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nun ja, § 30 StVO, Abs. 1, letzter Satz besagt:

Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

War aber schon immer so. ;)

Qualle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__30.html

Demnach fühlten sich wohl die Beamten belästigt. ;) Vor allem aber "Hin- und Herfahren". Wie definieren die Beamten das denn? Ich definiere dass eher so: innerhalb kürzerster Zeit mehrmals wenige Straßen auf und ab zu fahren. Nich taber unbedingt eine Spazierfahrt.

Naja, ist TBNR 130112: "Sie belästigten Andere durch unnützes Hin- und Herfahren mit dem Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft". Kostet 20 Euronen. ;)

Eigentlich geht es die Beamten ja nichts an, woher ich komme und wohin ich fahre. Ich müsste auf die Frage nicht einmal antworten. Aber besser ist es halt, irgendein Ziel anzugeben. ;)

Eichbaum1963  07.02.2012, 09:47

Vielen Dank für den Stern. ;)

user1319  29.01.2012, 13:42

Virtuelles Sternchen!

gesperrter2011  29.01.2012, 14:41
@user1319

Noch ein virtuelles Sternchen :-)))

rayzor 
Beitragsersteller
 29.01.2012, 13:36

Danke.... es ist eine wilde wilde Welt! Lasst uns das Chaos zelebrieren :-) Beste Antwort, Stern gibts später :-)

Eichbaum1963  29.01.2012, 12:56

Vielen Dank für die Ehre von euch, fühle mich echt geschmeichelt. ;) Wäre ich nen Kater würde ich jetzt schnurren wie ein Elektrorasierer. ;))


Und außerorts wirds halt weniger Leute stören - da wohnt ja keiner und Feldhamster & Co. können sich ja schlecht beschweren, fühlen sich aber oft leicht geplättet^^. Vom Umweltaspekt her wäre es aber eigentlich kein Unterschied, ob innerorts oder außerorts. ;)

Reiswaffel87  29.01.2012, 12:36

Den Gesetzestext zitiert, den Bußgeldtatbestand zitiert, rechtliche Problematik angesprochen, inhaltlich korrekter Beitrag. Klingt für mich nach der hilfreichsten Antwort. ;-)

Crack  29.01.2012, 12:41
@Reiswaffel87

DH Herr Eichbaum.

Richtig. Es muss hier tatsächlich zu einer Belästigung kommen.

Da stellt sich aber auch die Frage warum das "unnütze Hin- und Herfahren" nur innerorts geahndet werden kann, außerorts stellt es dann wohl keine Belästigung dar? ;-)

ja, das ist eine Ordnungswidrigkeit. Und ich finde es auch überhaupt nicht schlimm^^

ja, ist es und zwar schon ziemlich lange. siehe § 30 Abs. 1 StVO

eurofuchs2  29.01.2012, 12:29

wenn man den § genau liest, ist es nicht verboten, es sei denn, es liegt eine Anzeige wegen Belästigung vor.

flirtheaven  29.01.2012, 12:35
@eurofuchs2

jepp, und auch ein polizist kann sich belästigt fühlen. in wieweit eine belästigung vorliegt ist natürlich auslegungssache und ich denke auch nicht, dass diese rechtsvorschrift of zur anwendung kommt.

ja, es ist innerorts tatsächlich verboten

außerorts darfst du zum spass fahren, innerorts nicht

desshalb sagt man sinnigerweise:

"geht dich rein gar nichts an, wohin ich fahre"

rayzor 
Beitragsersteller
 29.01.2012, 12:20

Mit welcher Begründung ist das innerorts verboten?

CarisAdnavi  29.01.2012, 12:20
@rayzor

Litizicke - FALSCH 6 setzen!

Saarland60  29.01.2012, 12:21
@rayzor

Mit der Begründung der deutschen StVO, § 30

Litizicke  29.01.2012, 12:24
@CarisAdnavi

ich darf nur niemanden belästigen

Saarland60  29.01.2012, 12:25
@Litizicke

Zu dumm zum Lesen?

StVO, § 30

CarisAdnavi  29.01.2012, 12:28
@Saarland60

Das WÄRE Belästigung, wenn Du 20x um den Block kurven würdest

Litizicke  29.01.2012, 12:28
@Saarland60

ja, nämlich du, ließ doch einfach mal weiter

Saarland60  29.01.2012, 12:30
@Litizicke

Du bist offenkundig dumm.

Litizicke  29.01.2012, 12:30
@CarisAdnavi

und wenn ich ein elektroauto fahre, dise ganze dis. ist doch blödsinn, ich laß mich doch inicht in meinen freiheiten beschränken und wenn ich lust habe abends noch malum den see zu fahren dann mache ich das, mit offenem cabriodach

Litizicke  29.01.2012, 12:31
@Saarland60

paß auf, was du sagst

KanDoo91  29.01.2012, 12:35
@Saarland60

Es isrt verboten und fertig. Probiers doch einfach aus. Guck wo ein Polizeiauto steht und fahr ein paar mal hin und her. Die halten dich direkt an.

Du musst nicht erst jemanden belästigen im Sinne von gezielter Provokation oder so. Das sinnlose rumfahren ist Belästigung genug und reicht für ein Bußgeld.

KanDoo91  29.01.2012, 12:39
@KanDoo91

'ich laß mich doch inicht in meinen freiheiten beschränken und wenn ich lust habe abends noch malum den see zu fahren dann mache ich das'

Tu das einfach. Das kann einem eh keiner nachweisen wenn man nicht von sich aus sagt das man nur so etwas rum fährt. Verboten ist es trotzdem. Auch wenn dir das nicht gefällt.

Oldie01  29.01.2012, 12:40
@Litizicke

Ihr könnt hier darüber diskutieren soviel ihr wollt. Wenn der Polizist der einen anhält sagt das er persönlich sich durch diese unnütze ziellose Umherfahren belästigt fühlt dann ist es so. Belästigung ist eine Empfindung die jeder für sich feststellen muss und die kann einem niemand absprechen. dann kommt man auch nicht um ein Verwarngeld umhin.

Reiswaffel87  29.01.2012, 12:42
@KanDoo91

"Das sinnlose rumfahren ist Belästigung genug und reicht für ein Bußgeld." Das ist falsch. Für eine Belästigung reicht das bloße Wahrnehmen das Fahrzeuges eben nicht aus. Belästigung wird anders definiert (siehe oben mein dick gedruckter Text).

KanDoo91  29.01.2012, 12:44
@Reiswaffel87

Warum hat dann der Fragensteller ein Bußgeld bekommen obwohl er nur sagte das er etwas rum fährt?

Litizicke  29.01.2012, 12:19

was soll denn dieser quatsch, ich darf rumfahren wann und wo ich will. es ist nur verboten wenn andere dadurch belästigt werden

Saarland60  29.01.2012, 12:20
@Litizicke

Falsch! Du darfst innerhalb geschlossener Ortschaften zwar herumfahren, aber nicht ziel- und zwecklos.

Hutzelprutzel  29.01.2012, 12:22
@Litizicke

nein, innerorts nicht.^.

ich habs nicht gemacht das gesetz

aber du musst fleißig die grünen wählen, wenn du noch mehr so schöne gesetze willst, das ist genau deren linie

Litizicke  29.01.2012, 12:22
@Saarland60

ich darf andere nicht belästigen, also ohne auspuff fahren,rumhupen und oma hetzen

flirtheaven  29.01.2012, 12:23
@Litizicke

beim autofahren belästigst du immer jemanden. daher ist nach § 30 Abs. 1 StVO das sinnlose umherfahren innerhalb geschlossener ortschaften verboten und meiner meinung nach auch zu recht.

Reiswaffel87  29.01.2012, 12:23
@Saarland60

"Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden."

Reiswaffel87  29.01.2012, 12:24
@flirtheaven

"beim autofahren belästigst du immer jemanden" Tut mir Leid, aber diese Aussage ist völliger Quatsch. Wer wird da denn bitte belästigt?

fs112  29.01.2012, 12:25
@flirtheaven

@flirt:

es ist zwar alles korrekt, aber merkst du nicht, das die es hier nicht kapieren wollen. Und wenn man etwas nicht will, dann will man einfach nicht.

Litizicke  29.01.2012, 12:26
@Reiswaffel87

genau, betonung liegt auf belästigung. mach halt nicht so einen lärm beim umherfahren

flirtheaven  29.01.2012, 12:31
@Reiswaffel87

lärmbelästigung, belästigung durch abgase etc. beim elektroauto mag das anders sein, aber der PKW mit verbrennungsmotor stellt immer eine belästigung dar.

Reiswaffel87  29.01.2012, 12:31
@fs112

Das hat nichts mit "nicht kapieren wollen" zu tun, sondern damit, dass hier über eine Verordnungs diskutiert wird und flirtheaven seine eigene Meinung in den Gesetzesstand erhebt. Es ist eben keinesfalls so, dass beim Umherfahren mit einem Auto immer jemand belästigt wird. Wäre ja auch schlimm, wenn dem so wäre.

flirtheaven  29.01.2012, 12:32
@Litizicke

geräuschlose und abgasfreie autos sind doch noch sehr selten.

Reiswaffel87  29.01.2012, 12:37
@flirtheaven

Das bloße Wahrnehmen eines Fahrzeuges ist eben noch lange keine Belästigung, flirtheaven.

Reiswaffel87  29.01.2012, 12:40
@flirtheaven

Falsch. Das bloße Wahrnehmen eines Fahrzeuges stellt noch lange keine Belästigung da! Diese muss körperliches oder seelisches Unbehagen hervorrufen. Diese muss auch objektiv und nicht ausschließlich subjektiv vorliegen. Fazit: Du liegst falsch.

flirtheaven  29.01.2012, 12:42
@Reiswaffel87

im ersten satz des Abs. 1 steht es doch schon:

Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.

jede fahrt, die nur dem umherfahren dient, ist eine vermeidbare lärm- und abgasbelästigung und somit verboten. ob die übungsfahrt nun wirklich vermeidbar oder unnötig ist, sei dahingestellt, da der fahrer ja ein begründung für die fahrt geliefert hat.

flirtheaven  29.01.2012, 12:43
@Reiswaffel87

un der erste satz des Abs. 1??

Reiswaffel87  29.01.2012, 12:57
@flirtheaven

Da steht eben wieder "Abgasbelästigung" (zum Begriff "Belästigung" siehe oben) und zweitens wird im nachfolgenden Satz erläutert, was da insbesondere drunter fällt. Das ist das unnötige laufen lassen der Motoren.

Reiswaffel87  29.01.2012, 12:57
@flirtheaven

Dort steht ebenfalls Belästigung. ;-)