Darf man eine Strecke mit dem Motorrad mehrmals befahren?
Aus der StVO kennen wir, dass unnötiges Hin- und Herfahren eine Ordnungswidrigkeit ist. Wie sieht es aus, wenn man mit dem Motorrad einen Streckenabschnitt von sagen wir 2km mehrmals rauf und runterfährt? Ist es verboten? Ab wann gilt dies genau als eine Ordnungswidrigkeit? Eine Strecke von 10km 2x hoch und 2x runterzufahren würde sich, so denke ich mal, niemand beschweren. Auf die Idee bin ich nur gekommen, weil ein paar Leute in einem YT-Video dies (angeblich) gemacht haben und sich ein Autofahrer beschwerte, der die wohl schon ein paar mal dort entlang fahren gesehen hatte und damit drohte, die Polizei zu rufen, weil es den Anwohnern stört. (Davon einmal auszugehen, dass sie mit erlaubter Lautstärke unterwegs waren und niemand nachweisen kann, dass sie es wirklich waren)
Wenn jemand eine genaue Antwort weiß, freue ich mich, wenn möglichst eine Quellenangabe mitangegeben wird, damit ich das für mich auch genau weiß, da ich selber Motoradfahrer bin und mitreden kann. Sollten nur Spekulationen auftauchen, werde ich demnächt bei der nächsten Motorrad-VA selber einmal nachhaken. Vielen Dank!
Gruß Bona
9 Antworten
das gesetz wurde zu einer zeit gemacht wo die erdölförderne länder den ölhahn zudrehten um den preis nach oben zu treiben. da gab es auch autofreie sonntage
damit die leute nicht die knappen reserven unnötig verballern hat man eben gesagt das unnützen herrumfahren verboten ist
ehrlich gesagt habe ich noch nie mitbekommen das in den letzten 20 jahren jemand deswegen ein ticket bekommen hat.... notfalls machst du einfach nur probefahrten weil du den verdacht hast das was nicht stimmt, notfalls bezahlst du die 25 euro
und wehe du vergisst das süffisante lächeln
Hallo BonaXJ6,
die Straßenverkehrsordnung besagt im Bezug auf Deine Frage folgendes:
§ 30 StVO - Umweltschutz, Sonn” und Feiertagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin” und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Wenn man sich als den Gesetzestext durchliest, sieht man das unnötige hin und nur dann verboten ist, wenn mehre Umstände zusammentreffen:
- Das Hin und her fahren muss unnötig sein und
- es muss innerhalb geschlossener Ortschaften stattfinden und
- es müssen Andere dadurch belästigt werden.
Nur wenn alle drei Punkte zutreffen droht Dir laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog der folgende Bußgeldbescheid:
Tatbestandsnummer: 130112
Tatvorwurf: Sie belästigten Andere durch unnützes Hin- und Herfahren mit dem Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 118 BKat
Verwarnungsgeld: 20,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
Schöne Grüße
TheGrow
Hallo TheGrow,
danke dir für deine Antwort. Die Frage wäre also, ob die Fahrt unnötig sei? Würde ich den Fall auf mich beziehen wollen, würde ich in dem Fall die Frage verneinen, da ich hobbymäßig fahre und diesen Streckenabschnitt gewählt habe, weil der Verlauf (eben wegen den Kurven zB.) viel Spaß macht und sonst keine so anspruchsvollen Kurven vorhanden sind. Blöd aber dann, wenn dort Anwohner wohnen und die sich beschweren und es ausgerechnet eine innere Ortschaft ist. Laut ist mein Motorrad ganz und gar nicht, und da ich ja fahre, und das Motorrad nun mal Abgase produziert (ich stehe ja nicht auf einer Stelle und gebe Gas, bzw. lasse den Motor laufen, um Eis zu kratzen) ist es auch nicht mehr vermeidbar. Wenn ich alles zusammenrechne, komme ich auf Folgendes: Man darf einen Streckenabschnitt mehrmals befahren. Hoffentlich ist kein Rechenfehler drin! Aber so würde ich es dann doch deuten.
Und demnach dürften die Jungs im Video ebenfalls nichts verbotenes gemacht haben, wenn sie die Strecke mehrmals befuhren.
Wenn du anderer meinung bist, lass es mich ruhig wissen, aber das würde ich dann so daraus schließen!
Vielen Dank nochmal und ebenfalkls schöne Grüße
Bona
Guten Abend,
die Betonung liegt auf unnötig. Wenn Du diese Strecke befährst, um zu üben, um mehr Sicherheit beim Motorradfahren zu bekommen, dient dieses Fahren doch einem vernünftigen Zweck, sollte also nicht gegen die StVO verstoßen. Gerade zu Saisonbeginn ist es doch wichtig, wieder ein Gefühl für die Maschine zu bekommen, um in kniffligen Situationen richtig reagieren zu können. Also: Rauf auf den Bock!
Herzliche Grüße, Willy (Bin übrigens kein Motorradfahrer, kann aber die Begeisterung verstehen)
Guten Abend,
auch deine Antwort macht Sinn. Aber da könnte ich mir vorstellen, dass man als Gegenargument Folgendes erhält: "Sie können aber auch weiterfahren, zum Üben gibt es genug Platz, ohne, dass man immer wieder dieses kleine Stückchen fährt"
Und sollte mal soetwas bei mir vorkommen, dnn nur aus eiunem Grund: Dieser Abschnitt gefällt mir zu gut, dass ich ihn gleich 3-4 mal befahren möchte ;-)
Ebenfalls herzliche Grüße!
Vielleicht möchtest du aber genau diese Strecke üben, da du hauptsächlich dort herumfahren wirst... :D
Kannst immer sagen das es eine testfahrt ist..wirkliche Belästigung ist es eher in später Stunde. Nehmen wir an du liegst im Bett und hörst stundenlang das ein und selbe Auto hin und her fahren. Dann befürworte ich das..
Das wäre in der Tat nicht schön, sowas nachts immer und immer wieder zu machen. Aber mein Motorrad, eine Yamaha XJ6 Diversion, ist sowieso sehr leise. Würde mich da jemand mal anmeckern, ich sei zu laut, dem würde ich empfehlen, mit der Hand den Rasen zu mähen, da der Elektro (leicht übertrieben) in etwa gleich laut ist. Wobei bis 70km/h könnte das sogar zutreffen...
Danke auch dir für deine Antwort!
Das Verbot "unnützen" Hin- und Herfahrens ist unter dem Aspekt der Ermächtigungsgrundlage des § 6 StVG problematisch. Grundsätzlich kann nur dann ein Verstoß vorliegen, wenn eine konkrete Belästigung anderer festgestellt wird. (Stu VRS 43, 311, Br DAR 97, 282).
Meistens wird es aber an der Beweisführung scheitern. Bei wiederholt auftretenden vermeidbaren Belästigungen durch den Fahrzeugverkehr verbleibt als einzig mögliche Maßnahme den Verkehr anders zu lenken oder zu beschränken (zuständig ist die Verkehrsbehörde).
Notfalls zahle ich sowas aber sehr ungerne :)
Aber recht hast du schon: Wann ist es unnötiges rumfahren? So eine Probefahrt wäre durchaus realistisch, insofern die das überprüfen, ob es zu Ungereimtheiten kommt, bei einer ganz genauen Nachfrage der Polizei. Schlimmer noch, es handelt sich um eine Motorradstreife, die haben noch mehr Ahnung ;)