Darfs Jugendamt das Umgangsrecht für Großeltern verweigern?

5 Antworten

wo die eltern ihr kind aufwachsen lassen geht die großmutter nichts an als außenstehende. das bestimmen die eltern allein: wer das kind betreut, wer umgang mit dem kind hat und wer nicht.

da die oma überhaupt keine bindung zu dem kind hat und dies die großmutter garnicht kennt, besteht kein anspruch auf umgang. sie würde es auch gerichtlich nicht durchgesetzt bekommen.

die aussage das jugendamt würde umgang verweigern entspricht nicht der wahrheit. derartige dinge tut das jugendamt nicht.

Misachan89 
Beitragsersteller
 18.03.2016, 19:53

Sie hatte eine Bindung eine sehr gute aber die ex hat einfach abgebrochen 

haufenzeugs  31.03.2016, 18:23
@Misachan89

die Bindung ist aber vorbei. die existiert nicht mehr. die war einmal.

passaufdichauf  16.03.2016, 10:39
derartige dinge tut das jugendamt nicht

"Derartige Dinge" tut das Jugendamt sehr gerne, vor allem, wenn es um begleitete Kontakte geht, schon alleine aus Personalmangel werden hier nur sehr selten Besuchskontakte durch das Jugendamt aktiv gefördert.

haufenzeugs  16.03.2016, 13:05
@passaufdichauf

das steht dem jugendamt aber nciht zu.

autmsen  17.03.2016, 15:02
@haufenzeugs

Wie passaufdichauf bereits begründete leidet in der Regel in D ein Jugendamt - nicht nur - unter Personalmangel. Diesen Missstand zu beseitigen liegt nicht in der Macht des ausführenden Organs, hier Jugendamt, sondern der Verantwortlichen. In diesem Fall liegt die Verantwortung bei den Wahlberechtigten vor Ort und den von ihnen gewählten Politikern. 

Ich bin fest davon überzeugt wenn die Bevölkerung entsprechend ihren staatspolitischen Hintern mal hoch bekommt dass die Mitarbeiter der Jugendämter eine feststellbar andere Leistung erbringen. 

Es erscheint äußerst sinnfrei das Werkzeug dafür verantwortlich zu machen wie die ausführende Hand mit ihm umgeht. 

Ich verstehe die Frage nicht ganz..

Im Fragetitel schreibst du, dass das Jugendamt den Umgang verweigern würde, im Fragetext ist es der Kindsvater.

Kannst du das etwas genauer schildern?

Liegt es am Jugendamt, dann empfehle ich, dort einmal persönlich vorzusprechen und den Wunsch nach Besuchskontakten vorzutragen.

Ein gemeinsamer Urlaub, nachdem das Kind die Großeltern bereits 2 Jahre nicht gesehen hat, halte ich für nicht durchführbar. Die Großeltern sind dem KInd (je nach Alter des Kindes) fremd geworden.

Hier müssen die Großeltern ihre Interessen hinter die des Kindes stellen. Erst einmal mit (begleiteten Besuichskontakten) anfangen...

Großeltern haben ein Umgangsrecht mit ihren Enkeln, welches sie ggf. einfordern können/ müssen.

Darfs Jugendamt ..... verweigern?

Das Jugendamt darf weder etwas verweigern noch genehmigen... - es kann lediglich etwas empfehlen.

Rechtliche Entscheidungen treffen darf nur das Familiengericht.

Das Jugendamt verweigert da vermutlich nix.

Ja, die Großmutter hat ein Umgangsrecht. Das muß sie per Anwalt durchsetzen.

Hat sie sich denn überhaupt mal mit dem Jugendamt auseinandergesetzt?

Misachan89 
Beitragsersteller
 18.03.2016, 19:51

Sie bekommt nicht mal eine einzige Chance. Der Sohn hilft nicht mal dabei, sie sitzt immer weinend da und möchte nur ihr Enkelkind sehen und der Sohn ist einfach nur unfähig zu helfen 

Menuett  18.03.2016, 20:01
@Misachan89

Tja, wer nur heult, dem kann halt nicht geholfen werden.

Wie begründet denn das Jugendamt, dass die Großeltern das Kind nicht sehen dürfen?

Das Enkelkind ist zwei Jahre alt und die Großeltern haben es seit zwei Jahren nicht gesehen. Damit besteht also seit der Geburt kein Kontakt zu dem Enkelkind. 

Zwei Jahre sind vergangen die die Großeltern haben verstreichen lassen ohne sich um die Frage des Umgangsrechts zu kümmern. 

Zwei Jahre sind vergangen in denen das Enkelkind bei fremden Menschen ist ohne dass die Großeltern auch nur auf die Idee kamen Kontakt mit dem Jugendamt zu suchen wie mir scheint.

Nun wollen sie also mit dem Enkelkind, zwei Jahre alt, in den Urlaub fahren. 

Du schreibst nicht wohin in Urlaub und warum jetzt auf ein Mal dann nur in Urlaub.

Es gibt manche Großeltern die ihre Enkelkinder zu sich nehmen da die Kinder aus unterschiedlichsten Gründen sich nicht selbst kümmern können. Solche Großeltern sind dann aber zu einem bedeutend anderen Zeitpunkt aktiv geworden. Nämlich damals als das Wohl des Enkelkindes gefährdet war und in Obhut gegeben wurde.

Dann steht natürlich auch die Frage im Raum Was von Eltern zu halten ist die ihr eigenes Kind zu einem faulen, verantwortungsscheuen Subjekt erzogen haben. 

Ein Kind ist KEIN SPIELZEUG. 

Und die Mitarbeiter eines Jugendamtes haben nicht zu springen wenn Verwandte mal eben mit einer Idee vorbei kommen. Die Fachmenschen dort sind verpflichtet das Wohl der minderjährigen Person in den Vordergrund zu stellen. 

Deine Fragestellung und Deine Ausführung stimmen sinngemäß nicht unbedingt überein. 

Richtig ist dass ein Familiengericht entscheidet. Dieses hält sich in der Regel an die Empfehlungen der Mitarbeiter eines Jugendamtes. Vor allen Dingen hat es das Wohl des Kindes bei seinen Entscheidungen an erste Stelle zu setzen. 

Misachan89 
Beitragsersteller
 18.03.2016, 19:48

Sie ist jetzt 4 Jahre alt. Und die Großeltern haben sich zwei Jahre lang jede Woche um saß Kind gekümmert aber die Mutter meinte sie gibt das Kind weg. Und seitdem dürfen nur die Eltern das Kind sehen was ich gegenüber der oma verdammt unfair finde. Die tat alles für das Kind und bekommt dann einen arschtritt. 

autmsen  18.03.2016, 21:20
@Misachan89

Solche Entscheidungen werden von einem Familiengericht getroffen. Dieses ist verpflichtet das Wohl des Kindes an erste Stelle zu setzen.

Tatsache ist dass diese Entscheidung offensichtlich zwei Jahre zurück liegt und die Großeltern es bis jetzt nicht hinbekommen haben diese Entscheidung zu ändern. In einem solchen Fall darf mit einigem Recht von Gründen ausgegangen werden. Welche braucht da keine Rolle spielen.