Mietwohnung: Hausmeister betritt ohne Ankündigung die Wohnung?
Hallo, muß darf er das? Oder nur in dringenden Fällen? Kann ich einfach Schloss austauschen lassen?
12 Antworten
Normalerweise darf er, z.b. bei einem Wasserrohrbruch, auch ohne vorher zu fragen in die Wohnung, um größere Schäden zu verhindern. (Was auch in deinem Interesse sein kann... der Mieter über mir hat mal vergessen die Dusche abzustellen, wodurch es in den Wohnungen darunter zu Wasserschäden kam, für die er haften muss... wenn der Hausmeister nicht irgendwann rein wär um die dusche abzustellen wär's noch teurer geworden)
Ansonsten kanns auch sein, dass in deinem Mietvertrag steht, wann der hausmeister die Wohnung betreten darf.
Wenn keine akute "Gefahr" besteht, darf er nur in die Wohnung, wenn er dafür einen Termin mit dir ausgemacht hat, z.b. um Reperaturen oder Wartungsarbeiten auszuführen. (der Vermieter / in dessen Auftrag der Hausmeister hat die Pflicht zur Verkehrssicherung, wodurch es nötig sein kann die Wohnung zu betreten)
Ansonsten kanns auch sein, dass in deinem Mietvertrag steht, wann der hausmeister die Wohnung betreten darf.
Was eine absolut ungültige Klausel wäre. Allenfalls nach vorheriger Terminvereinbarung und in Anwesenheit des Mieters darf er in die Wohnung. Bezüglich des Termins ist aber auf die Belange des Mieter Rücksicht zu nehmen. ;)
Ohne freiwillige Genehmigung des Mieters darf kein Vermieter einen Schlüssel für die Wohnung behalten - heimlich erst recht nicht.
D. h. auch: eine vorgefasste Klausel im Mietvertrag in der stehen würde, dass der Mieter einverstanden ist, dass der VM einen Schlüssel behält, wäre ungültig. Der Mieter darf das Schloss austauschen (darf er ja sowieso^^).
Nein, darf er nicht! Selbst wenns brennt, darf er das nicht! Hat er denn einen Schlüssel? Wenn ja, warum? Woher weisst du, dass er in deine Wohnung geht, oder steht er einfach in der Wohnung, wenn du anwesend bist? Sehr gruselig... Teil das deinem Vermieter mit, nimm dem Hausmeister die Schlüssel ab und zeig ihn an wegen Hausfriedensbruch!
Das darf er wirklich nur in Notfällen, z.B. bei einem Rohrbruch, wenn du nicht zu erreichen bist.
Beschwere dich bei der Hausverwaltung. Das Schloss solltest du ohne weiteres nicht einfach austauschen, eben wegen der Notfälle.
Wenn er das noch einmal macht, würde ich ihn anzeigen, das ist mindestens Hausfriedensbruch. Das kannst aber bereits jetzt machen, wenn du es nachweisen kannst.
Es ist immer sinnvoll nach dem Einzug einen eigenen Zylinder in das Schloß zu setzen, weil man in einer Mietwohnung nie genau weiß wieviel Schlüssel der Vormieter hat in seiner Zeit machen lassen. Weder die Verwaltung noch der Hausmeister dürfen einen Schlüssel von der Wohnung zurückbehalten und sie dürfen die Wohnung auch nicht ohne das Einverständnis des Mieters betreten. Bei Urlaubsaufenthalte ist ein Schlüssel in einem Umschlag bei der Verwaltung zu hinterlegen, dieser Umschlag darf nur im Notfall geöffnet werden und vom Schlüssel gebrauch gemacht werden. Ist der Umschlag nach meiner Rückkehr geöffnet, so sollte die Verwaltung eine glaubhafte Erklärung abgeben können. Solange ich die Wohnung gemietet habe und meinen Verpflichtungen nachkomme bin ich der alleinige Verfügungsberechtigte dieser Mietsache.
Niemand ausser dem Mieter hat einen schlüssel zu haben. Auch kein HAusmeister. SO ist es jedenfalls in Österreich. Wenn dein Hausmeister in deine Wohnung kommt, zeig ihn an, und wechsel dass schloss. Dass ist klarer fall von HAusfriedensbruch, bzw schon die grenze zum Einbruch In österreich muss der Vermieter alle schlüssel abgeben beim unterzeichen des MIetvertrags.
Nicht mal Polizei. sogar die müssen den schlüsseldienst holen, ausser es handelt sich um eine sache bei der Leben gefährdet sind.
In Deutschland ist es nicht groß anders, @pontiacssei, brauchst dich nicht zu entschuldigen. ;)
Ohne freiwillige Genehmigung des Mieters darf kein Vermieter einen Schlüssel für die Wohnung behalten - heimlich erst recht nicht.
OK, dass wusste ich nicht. Find ich bei uns besser.
DOCH, auch in Deutschland ist es so!
Stimmt, ich muss mich korrigieren. Nicht der Vermieter muss den Mieter darauf hinweisen, sondern der Mieter muss es ausdrücklich mit seiner Unterschrift ausdrücklich die Erlaubnis bestätigen.
Das ist falsch, ohne Einverständnis des Mieters ist das nicht rechtens...
So stimmt es...
In Deutschland ist die Abgabe aller Schlüssel nicht verpflichtend, es muss aber ausdrücklich darauf hingewiesen werden wer und zu welchem Zweck einen Schlüssel hat.