Ankündigung der Sanierung des Balkons erforderlich?

6 Antworten

Erst mal den Vermieter anrufen. Gegebenenfalls an dem Mieterbund wenden.

Pennylane11 
Beitragsersteller
 01.05.2012, 14:45

Das ist leider zwecklos, sie geht grds. nie ans Telefon. Ich habe sie erst einmal gesehen, als wir die Wohnung besichtigt haben, dann nie wieder. Auch auf Briefe antwortet sie nie.

Backwetter  01.05.2012, 15:03
@Pennylane11

Die Balkonsanierung hätte schon angekündigt werden müssen.

Aber wenn die Vermieterin so ist, müßt Ihr wahrscheinlich froh sein, daß überhaupt eine Sanierung gemacht wird. Wenn eine professionelle Firma das macht, dauert das auch nur ein paar Tage, und dann habt Ihr im Sommer einen schönen neuen Balkon.

wenn schon Brocken runterfallen ist das ein Notfall

tschona  01.05.2012, 14:28

dann wäre der notfall aber schon vor 2 jahren gewesen!!

Backwetter  01.05.2012, 15:08
@tschona

vom Balkon der Fragenstellerin fallen wohl schon seit 2 Jahren Brocken auf die Terrasse vom Mieter darunter, das ist Gefahr im Verzug, ein Notfall zum Glück noch nicht..., aber mit der Sanierung des Balkons mußte man insofern rechnen

Baumaßnahmen müssen in der Regel rechtzeitig vom Vermieter angekündigt werden.

Sollte Gefahr im Verzug sein;so wie hier,dann duldet es keinen Aufschub.Der Vermieter sollte sich aber mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ich denke, ich muss die Handwerker nicht reinlassen?

Doch,weil sie auch eine Mitwrkungspflicht haben.Wenn durch Ihr verweigern Schaden ensteht,kann es zu Schadenersatzforderungen kommen!

Was kann ich tun, wenn die einfach von unten auf den Balkon kommen? Das wäre doch Hausfriedensbruch?

Ist der Mieter nicht erreichbar und besteht Gefahr im Verzug,so kann der Vermieter verschiedene Maßnahmen ergreifen!

Und wie kann ich mich sonst dagegen wehren?

Warum? Der Vermieter will sein Eigentum schützen bzw. in Ordnung bringen.

Rufen Sie den Vermieter an und klären Sie die Sache!

johnnymcmuff  01.05.2012, 15:02

In § 554 Abs.3 BGB sehe ich, dass ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen 3 Monate im Voraus angekündigt werden müssen. Stellt die Erneuerung des Balkons eine Modernisierungsmaßnahme dar?

Der Balkon ist doch schon da,er wird nur repariert,also ist es keine Modernisierung.

Pennylane11 
Beitragsersteller
 01.05.2012, 17:22
@johnnymcmuff

aber der VM weiß doch schon 2 jahre bzw. länger, dass da was kaputt ist. wieso sollte jetzt auf einmal gefahr im verzug sein und nicht schon da? schließlich fiel auch da schon steinbrocken auf die terrasse der nachbarn

Leider ist meine umfangreiche Antwort am Vormittag auf Grund Serverüberlastung ("Der Server ist beschäftigt") im Nirwana verschwunden. Trotzdem will ich noch mal schreiben, was ich davon halte und wozu ich rate. Wie ich aus deinen Ausführungen entnehme ist es wohl mit ziemlicher Sicherheit eine Instandsetzung. An eine Modernisierung wären gesetzlich vorgeschriebene Bedingungen geknüpft, die hier zu vernachlässigen sind da nicht zutreffend. Rechtlich gesehen musst du Instandsetzungen dulden. Damit verbundene Beeinträchtigungen haben zur Folge, dass der Vermieter verpflichtet ist, dir einen Kostenvorschuss für Möbel umstellen, reinigen, Abdecken usw. zahlen muss. Vorher musst du niemanden in die Wohnung lassen. Du solltest das in ca. beziffern und dem Vermieter schleunigst zur Kenntnis geben. Es ist aber auch möglich, dass der Verm. beauftragt (eine Firma) die diese Tätigkeiten ausführt. Darüber hinaus hast du selbstverständlich ab Beginn der Arbeiten bis zu ihrem Abschluss das Recht, die Miete (Basis Bruttomiete) zu mindern. Zusammen 20% für Beeinträchtigungen und Nichtnutzbarkeit des Balkons halte ich für angemessen.

Pennylane11 
Beitragsersteller
 02.05.2012, 16:51

Vielen Dank. Instandsetzung hört sich auch gut an :) Bisher hat sich aber noch niemand bei mir gemeldet. Laut Nachbarn unter uns hat sich sowohl VM als auch Firma bei denen gemeldet, die kommen wohl am Montag. Leider erst um 12 Uhr mittags. Wir sind aber berufstätige Menschen und uns wurde das offiziell gar nicht mitgeteilt. Was passiert denn, wenn die einfach den Balkon abreißen, wenn wir nicht zuhause sind?

albatros  06.05.2012, 17:15
@Pennylane11

Es hätte sich schon gehört, dass der V. jeden betroffenen Mieter schriftlich persönlich informiert, so dass sich dieser auf die Umstände einstellen kann. Ich empfehle, den Balkon von deinen Sachen zu beräumen. Im Übrigen handle wie in meiner Antwort dargestellt.

Nicht direkt mit Kanonen auf Spatzen schießen. Erst den Vermieter fragen, ob die Aussage von dem Nachbarn stimmt. Die Sanierung, sollte sie erfolgen, ist im eigenen Interesse und wird nicht den ganzen Sommer anhalten. Wann sollen die Arbeiten sonst gemacht werden, wenn nicht im Sommer? Die Sache gelassen angehen.

Pennylane11 
Beitragsersteller
 01.05.2012, 14:46

Ich dachte, der Vermieter hat mich zu benachrichtigen? Es kann ja auch gerne gemacht werden, aber einfach den Balkon abreißen, wenn keiner da ist? So geht es ja auch nicht....

saharastrom  01.05.2012, 19:40
@Pennylane11

Sicher sollte der Vermieter einen benachrichtigen, wenn der Balkon saniert wird. Ich habe ja geschrieben, den Vermieter fragen, ob das stimmt was der Nachbar gesagt hat. Es muß ja nicht stimmen, was der Nachbar gesagt hat.