Darf Vermieter Heizkostenguthaben zurückhalten?
Hallo zusammen. Am 17.11.2015 bekam ich von meiner Hausverwaltung einen Brief mit der freudigen Nachricht das ich ein Guthaben in Höhe von 318 € habe. Anbei war ein Schreiben das lautete: Guthaben werden wir Ihnen nach schriftlicher Bekanntgabe ihrer Bankverbindung nach der Prüfungsfrist überweisen.Sie erhalten diesbezüglich ein vorgefertigtes Schreiben,mit der Bitte,dies ausgefüllt an uns zurück zu senden.Wenn uns eine Einzugsermächtigung vorliegt, werden wir nach Ablauf der vierwöchigen Prüfungsfrist das Guthaben auf Ihr Konto überweisen. Habe noch am selben Tag das Formular ausgefüllt und eingesteckt. Heute am 16.12.2015 habe ich bei meiner Hausverwaltung angerufen um den Stand der Bearbeitung zu erfahren, denn es ist bald Weihnachten und wir können das Geld sehr gut gebrauchen. Was die Dame da aber am Telefon sagte verschlug mir die Sprache. Sie guckte kurz nach und sagte: Ja , die Prüfungsfrist sei vorbei , aber vor und nach Weihnachten zahlen sie nix aus!!! Das Geld bekomme ich also erst im Januar. Jetzt meine Frage : Ist das erlaubt? Ich verstehe den Sinn nicht . Das Geld steht mir doch zu. Die könne es dochnicht einfach bis Januar einbehalten oder dürfen sie das ?
Vielleicht kann mir ja jemand hier ne Auskunft geben was ich jetzt machen kann. Vielen Dank
7 Antworten
Ein Guthaben ist vom Vermieter unverzüglich auszuzahlen.
Da scheint die HV einiges miss zu verstehen.
Die 4wöchige Prüfungsfrist für die Abrechnung gilt nur für Mieter.
Vermieter haben ein evtl. Guthaben unverzüglich zu erstatten.
Nur das nutzt Euch jetzt nichts. Die Miete für Dezember, mit der man das Guthaben verrechnen könnte, ist ja schon gezahlt.
Machen kannst Du im Moment leider nichts.
Dem Mieter steht die Erstattung sofort, spätestens nach 30 Tagen ab Erhalt der Abrechnung zu. Das wäre also bis gestern gewesen. Nun hält die HV Winterschlaf / Betriebsruhe. Teile deshalb noch heut/morgen der HV schriftlich per Einwurfeinschreiben mit, dass du von deiner Mietzahlung Januar das Guthaben abziehst. Das funktioniert natürlich nur, wenn du deine Miete immer per Einzelüberweisung zahlst. Bei Dauerauftrag oder Einzug bliebe nur zu warten, bis der Dornröschenschalaf beendet ist. Ziehe deine Lehre draus: Widerruf der Einzugsermächtigung oder Löschung deines Dauerauftrages (insofern zutreffend) und künftig Mietzahlung per Einzelüberweisung und diese immer mit Angabe des Zahlungszieles, also "Miete und Betriebskosten für Monat xyz".
Nach meiner Kenntnis,braucht der Mieter nur das bezahlen,was er verbraucht hat.Es steht dir also der Betrag zu ,den du zuviel bezahlt hast.
ich würde auf keinen Fall den Vermieter den Zugriff auf mein Konto gewähren.Zahl nur den Monatlichen Abschlag und zahle dann am Jahresende etwas nach,wenn notwendig.
TIPP : Tut euch zusammen und fragt beim Mieterbund nach oder lasst euch von einen Rechtsanwalt beraten,damit ihr in Zukunft wisst,was der Vermieter darf und was nicht.
Wenn ihr euch mit 10 Leuten zusammen tut,dann bezahlt auch nur jeder 1/10 der Kosten.
Das dürfen sie eigentlich nicht. Bei uns war 4 Wochen nach der Abrechnung das Geld auf dem Konto. Erkundige dich doch mal beim Mieterschutzbund.