P-Konto keine Auszahlung troz Guthaben?
Hallo ich habe ein Großes Problem mit meinen P-Konto
Ich bekomme seit einen Jahr ALG2, von den Monat Januar hatte ich noch etwas Guthaben Übrig, am 27.01.2017 bekam ich dann 726,00 ALG2 für Februar ,da ich wie gesagt noch etwas Guthaben von Januar hatte war mein P-Konto ca. 200 Euro über die grenze, aber darf das Überhaupt zusammen gerechnet werden denn das ALG2 ist doch für den Monat Februar!!! Am ersten Februar konnte ich dann noch über knapp 500 Euro verfügen, meine Miete konnte ich somit Bezahlen allerdings komme ich jetzt nicht mehr an meine restlichen ca. 200 Euro zum Leben, der Automat gibt mir keinen einzigen Euro mehr, aber ich bin doch in diesen Monat Februar noch unter die freigrenze. Meine Mutter hat mir 50 Euro Überweisen obwohl dies ja Guthaben ist komme ich auch da nicht ran.
Wer kennt sich mit sowas aus, werden Gelder vom Vormonat mit Angerechnet????? leider bin ich bei einer Direktbank so das ich auch keinen Ansprechpartner habe
HILFEEEEEEEEEEEE!!!
2 Antworten
Egal bei welcher Bank du bist - jede Bank hat sich an die Gesetze und die Urteile des Bundesgerichtshofs ( BGH ) zu halten.
Dir stehen pro Monat mindestens 1.073,88 € an Freibetrag zu, sofern du auch entsprechend hohe Einnahmen hast.
Wichtig: wenn du zwar ein P-Konto aber auf diesen keinerlei Pfändungen drauf hast, dann muss dir deine Bank jedes Guthaben sofort auszahlen. Ein P-Konto ohne Pfändungen muss wie ein normales Girokonto behandelt werden.
Hast du Pfändungen dann ist es so, dass Guthaben was im Januar auf dein Konto einging und von dem noch etwas übrig ist, einmalig in den Februar übertragen werden muss.
Hast du also vom Januar Freibetrag etwas in den Februar mit übernommen, dann muss dir deine Bank diese übernommene Guthaben zusätzlich zum Februar Freibetrag freigeben.
Beispiel:
Im Januar bekommst du 1.000 € . Du verfügst über 800 € . Bleiben 200 € übrig. Im Februar bekommst du wieder 1.000 € . Im Februar muss dir deine Bank also insgesamt 1.200 € zur Verfügung stellen.
Übrig gebliebenes Guthaben was zum Freibetrag gehört und nicht im Monat der Gutbuchung verfügt ( abgehoben oder überwiesen ) wurde, muss einmalig in den Folgemonat übertragen werden. Es darf nicht angerechnet werden.
Wie geschrieben: das gilt nur für Guthaben, was zum Freibetrag gehört. Und: Guthaben was im Januar auf deinem gepfändeten P-Konto einging, muss bis Ende Februar verfügt worden sein. Sonst kann es ab 1. März gepfändet werden.
Sofern du die Miete vom Jobcenter direkt auf dein Konto bekommst, so geh bitte zum Jobcenter und lass ab sofort die Miete auf das Konto direkt auf das Konto des Vermieters überweisen.
Das nennt man Abtretungserklärung. Denn so hast du eine Sorge weniger, aber vor allem mehr Spielraum bei deinem Freibetrag. Denn jeder Geldeingang mindert deinen Freibetrag. Also auch die Miete.
Wenn du die Miete künftig vom Jobcenter direkt an den Vermieter zahlen lässt, hast du entsprechend mehr Luft beim Freibetrag.
Macht deine Bank weiter Zicken, dann schreibe bitte hier noch mal.
Auch eine Bank hat eine Hotline Telefon Nummer
Dann eben nicht sorry
Und deine ?
Diese Antwort ist nicht hilfreich.