Versicherungsschäden (vorläufig) auf Eigentümergemeinschaft umlegen
Hallo gutefrage-Community,
bin ganz neu hier und habe zufällig auch schon eine Frage:
Dürfen Versicherungsschäden einer WEG, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht innerhalb des Abrechnungsjahres von einer Versicherung beglichen wurden, von der Hausverwaltung kommentarlos über die Wohngeldabrechnung auf die Eigentümerge-meinschaft umgelegt werden?
Und wenn ja, wessen Aufgabe ist es zu kontrollieren, dass dieses Geld bei der nächsten Abrechnung als Guthaben verbucht wird, wenn die Versicherungen bis dahin bezahlt haben?
Das wars auch schon. Vielen Dank.
3 Antworten
Die bezeichneten Kosten müssen über die Wohngeldabrechnung umgelegt werden. Dieses Vorgehen ist absolut korrekt. Der Verwalter muss es kontrollieren, der Verwaltungsbeirat sollte auch darauf achten, jeder Wohnungseigentümer darf natürlich auch Einsicht in die Belege nehmen oder mit dem Verwalter Rücksprache halten etc. Je mehr Menschen ein Auge darauf haben, je besser für die WEG.
Also wenn das ein Versicherungsfall ist, sollte die WEG nicht in Vorleistung gehen und "kommentarlos" schon garnicht.
Es ist absolut üblich, dass die Hausverwaltung in Vorleistung geht. Und es gibt auch Schäden, die nicht vom Versicherer bezahlt werden, obwohl Laien meinen, dass es vom Versicherer bezahlt wird. Da geht die Hausverwaltung nicht nur in Vorleistung, sondern es gibt keinen Ausgleich durch den Versicherer. Die Hausverwaltung rechnet das mit den Eigentümern ab. Somit ist die Abwicklung der Hausverwaltung völlig in Ordnung. Smiley Mac