Hausverwaltung zieht 3mal Hausgeld auf einmal ein.

6 Antworten

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Hausgelder sind zu Beginn des Monats fällig.

Und fällig bedeutet, dass sie gezahlt werden müssen. Ob du das Geld überweist, oder ob die Verwaltung das Geld einzieht spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass es auf dem Konto der WEG pünktlich eingeht.

Wenn die Verwaltung aus technischen Schwierigkeiten mit der Bank (kommen gelegentlich vor), das Hausgeld im Januar und Februar nicht einziehen kann, bedeutet dies nicht, dass du das Geld nicht schuldest. Insofern ist es völlig korrekt, wenn die Verwaltung das säumige Hausgeld (von Januar bis März) in dem Moment einzieht, wo die Schwierigkeiten behoben sind.

Oder einfacher ausgedrückt: Du hättest das Hausgeld für Januar und Februar nicht ausgeben dürfen. Deine Rückrufaktion verursacht nur unnötig Kosten, die zu deinen Lasten gehen, da du säumig warst.

PS: Das Hausgeld ist bereits eine Ratenzahlung, andernfalls das Geld aus dem Wirtschaftsplan sofort mit Beschluss in voller Höhe (Jahresbetrag) fällig wäre.

Dass so ein Verwalterwechsel immer mit Anlaufschwierigkeiten verbunden ist, ist doch eigentlich klar, oder?

Du hattest doch das Geld im Januar und Februar dann übrig. Warum hast Du es nicht irgendwo zwischengeparkt, sondern ausgegeben?

Cervantes 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 13:09

Ich habe es ja erst Ende Februar gemerkt Ich überprüfe ja nicht täglich mein Konto ob da wirklich jede Versicherung, jeder Telefonanbieter und sonstige gefühlte 50 Posten bei mir auch richtig Abbuchen.

Tabaluga1961  03.03.2015, 16:05
@Cervantes

täglich nicht - aber so einmal jede Woche oder 2 Wochen sollte schon drin sein.

Du hast wohl keine Einzugsermächtigung gegeben, sondern ein Basis-Lastschriftmandat. Bei ersterem hättest Du es nicht machen dürfen. Bei letzterem bist Du zwar dahingehend im Recht, dass die HV eine gesonderte "Pre-Notification" an alle ET hätte senden müssen, dass zum 2. März nun 3x die Hausgelder eingezogen werden.

Da dies wohl nicht gemacht wurde, war Dein handeln aus der Sicht eines Bankkunden Rechtens. Das nützt Dir aber nicht viel, wenn Du nun von der HV die Pre-Notification bekommst, das halt nun zum 20. März das Hausgeld für Jan/Feb eingezogen wird.

Die Beträge sind fällig und die HV ist berechtigt, nach Ankündigung das Hausgeld (außerhalb der üblichen Fälligkeitsdaten) abzubuchen.

Auch wenn die Antwort sicherlich nicht gefällt: wenn man merkt, das wird nicht abgebucht, dann gibt man doch nicht fröhlich das Geld aus und jammert dann um Raten- man weiss doch, dass man diese Zahlungen laufend zu begleichen hat.  Und dass bei Umstellungen mal Verzögerungen auftreten, ist wohl auch nichts neues.

Die werden Dich zu recht fragen, warum Du das Geld, das Du schon längst hättest zahlen müssen, jetzt nicht hast.  Ach so, weil Du gar nicht wusstest.. Schlechtes Argument.

Cervantes 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 13:04

Ich habe es Ende Februar erst gemerkt. Ich habe mich darauf verlassen, das das Geld automatisch abgezogen wird. Und "fröhlich" ausgegeben habe ich es bestimmt nicht. Da ich wie jeder andere auch unterschiedlichste Abbuchungen monatlich habe verliert man ja mal den Durchblick. Zumindest ich verliere den Durchblick. Welcher normal verdiendende Mensch kann schon 3 mal so eine Rate auf einen Schlag begleichen? Das Verzögerungen auftreten kann sein. Das ist mein erster Wechsel der HV. Aber zumindest sind die doch verpflichtet die Leute zu informieren.

ja - sie dürfen. Die Kosten, die nun entstanden sind sind auch von dir zu zahlen.

Das Ausgeben des Geldes ist kein Argument. Eine schnellere Kontrolle der Kontoauszüge hätte dich bewahrt. Und alle 14 Tage ist diese ja wohl angesagt.

Alles andere haben die anderen User schon gesagt.