Darf man jemanden zu sich einladen?
Wenn man zusammen in der Wohnung lebt?
Ich bin nicht der Hauptmieter, steh aber auch im Vertrag.
Darf mich dann jemand besuchen kommen? Oder entscheidet das nur der Hauptmieter?
10 Antworten
Selbstverständlich darfst du das. Sogar im Gefängnis hat man Besuchsrecht :D Ganz gleich was der "Hauptmieter" sagt, kann dir Schnuppe sein.
Natürlich darfst du Besuch empfangen! Sollte Anderes im Mietvertrag stehen, ist das ungesetzlich.
Dein Mietvertrag muss eine sehr ungewöhnliche Konstruktion haben: Du stehst im Vertrag - als was? In einem gemeinschaftlichen Mietvertrag (Mieterpartei in Personenmehrheit) sind beide Mieter gleichberechtigt. Es wird nicht in Hauptmieter/Untermieter unterschieden. Schlichtweg gibt es da keinen Hauptmieter.
Daher ist deine Frage einfach zu beantworten: Du kannst wie dein Mieterpartner Besuch empfangen, der auch länger bleiben kann (einschließlich Übernachtung).
Sicherlich ist es unabdingbar über die Benutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen in der Wohnung Absprachen zu treffen.
Dann wäre es ein seltsamer Vertrag, wenn du niemanden einladen darfst. Allerdings, solltest du nicht über die stränge Reiten.
Natürlich darfst du jemanden zu dir einladen... Das ist gar kein Problem und bedarf auch keiner großen Entscheidungen.
Aber absprechen sollte man das schon. Ich würde einfach sowas sagen: "Ach übrigens, ist das für dich okay, wenn am Dienstagabend der Nico kommt?" Oder so ähnlich eben. Genau das Gleiche sollte die andere Person tun.
Wer da Hauptmieter ist und wer nicht, ist dabei vollkommen egal, das hat mit dem Mietvertrag nichts zu tun. Man darf immer jemanden dorthin einladen, wo man wohnt (außer Sonderfälle wie vielleicht betreutes Wohnen o.ä.). Das Absprechen ist nur deswegen, weil man das als rücksichtsvoller Mensch so macht.