Darf Vermieter die Räume betreten?
Hallo Zusammen,
ich habe nun endlich eine neue Wohnung gefunden, muss aber noch bis 1. Juni in meiner alten ausharren. Es gibt ja reichlich Ärger mit dem Vermieter weswegen wir ihn bereits angezeigt haben.
Hier mal die Situation:
Ich wohne in einer Haus-WG. Das Haus ist alleinstehend. Der Vermieter wohnt nicht im selben Haus und es gibt keine weiteren Wohnungen in diesem Haus.
In dieser Haus WG wohnten bis vor 5 Wochen noch 5 Personen. Unser Vermieter hat uns allen gekündigt. Nun bin noch ich und eine weitere Bewohnerin übrig. In der WG gab es keinen Hauptmieter. Jeder von uns hat seinen eigenen Mietvertrag. Im Mietvertrag steht:
"Vermietet wurden 1 Zimmer, WG Küche, WG Flur, WG Bad, WG Dusche, WG Keller, WG Bodenraum, 1 Terrasse, WG Balkon"
Das heisst, die Geimeinschaftsräume wie Küche und Badezimmer, Keller etc wurden mir nicht nur zur Nutzung überlassen, sondern sind MITVERMIETET.
Ziehen die anderen Bewohner jetzt aus - wie ist das dann? Darf der Vermieter in das Haus? Oder sind diese Gemeinschaftsräume mir als Einzelperson vermietet und er hat kein Zutrittsrecht zu diesen Räumen? Die bereits leeren Zimmer, aus denen die anderen ausgezogen sind, sind abgesperrt. Zu denen habe und will ich auch keinen Zutritt haben. Darf der Vermieter jetzt einfach so ins Haus, weil die anderen Zimmer leer stehen? Ohne meine Zustimmung?
Wir haben in der Vergangenheit bereits das Schloss getauscht, sodass er ohnehin nicht mehr rein kann. Ändert sich etwas anderen Rechtslage für mich, wenn die anderen jetzt alle ausziehen?
Danke für eure Hilfe
3 Antworten
Die Zimmer wurden einzeln vermietet und die übrigen lediglich zur Benutzung zur Verfügung gestellt.
Richtig?
Wenn ja darf der Vermieter alle Räume im Haus, außer die aktuell vermieten Zimmern, betreten.
Und das unangekündigt. Das es trotzdem unhöflich ist steht auf einem anderen Blatt.
Wir haben in der Vergangenheit bereits das Schloss getauscht, sodass er ohnehin nicht mehr rein kann.
Schloß der Haustür?
"Vermietet wurden 1 Zimmer, WG Küche, WG Flur, WG Bad, WG Dusche, WG Keller, WG Bodenraum, 1 Terrasse, WG Balkon"
Das heisst, die Geimeinschaftsräume wie Küche und Badezimmer, Keller etc wurden mir nicht nur zur Nutzung überlassen, sondern sind MITVERMIETET.
Darüber könnte man jetzt endlos diskutieren.
Aber mal angenommen es wäre so. Dann müßtest Du jetzt, als einzig verbliebener Mieter, die Miete für das gesamte Haus zahlen.
Dann müßtest Du jetzt, als einzig verbliebener Mieter, die Miete für das gesamte Haus zahlen.
Der verbliebene Mieter hat doch nur ein Zimmer gemietet mit den Gemeinschaftsräumen und es ist eine Miete dafür vereinbart.
Warum soll er denn jetzt mehr bezahlen nur weil andere Mieter ausgezogen sind?
*Die Zimmer wurden einzeln vermietet und die übrigen lediglich zur Benutzung zur Verfügung gestellt.
Richtig?*
EBEN NICHT RICHTIG - die Formulierung im Mietvertrag lautet ja VERMIETET und nicht zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
Warum soll ich Miete für das ganze Haus zahlen? Ich bin ja kein Hauptmieter.... Besichtigungen für neue Mieter kann er ja durchführen.
Du mußt ihm den Zutritt zu seinen Räumen (leeren Zimmern) gewähren, also ihm einen Zugang verschaffen, auch ohne Deine An
Jetzt mal einfach so eine Frage, Rechtslage kenn ich nicht, die auf dich angewendet werden könnte.
Wenn der Vermieter dich besuchen möchte [aus welchen Gründen auch immer], dann kann man sagen: Ja, bin da können hoch kommen oder ich komme zu Ihnen (bei uns wohnen diese mit im Haus) oder man sagt:
Nein, heute nicht, schlagen Sie einen anderen Termin vor (oder man selbst schlägt einen Termin vor)...
Wieso ist das denn nicht machbar, kollegial und vernünftig? Denn der Vermieter hätte ein Recht auch mal nach dem Rechten zu schauen, liegt Gefahr in VERZUG kann dieser auch anders sich zutritt verschaffen...
Diese müssen ankündigen wann und wo sie kommen und dann kann man sagen, passt oder passt nicht. Nur dann sollte man doch gucken im Interesse aller das das ganze in Ruhe über die Bühne geht...
und wieso Türschloss auswechseln, hat euer Vermieter einen Schlüssel???
Warum nicht, wenn man Schlüssel auch mal vergisst und sich aussperrt nur in der Regel dürfen diese den nicht gebrauchen, es sei denn Gefahr ist in Verzug (vlt. Wasserrohrbruch, Wasser flutet den Flur in Massen) alles andere wäre nicht Rechtens... Ob das manche trotzdem machen würden ohne Gefahr wahrscheinlich...
Aber wie gesagt zu deiner WG weiß ich das nicht so unbedingt, was man da so genau macht... Man könnte selbst den Vermieter fragen, wie er sich alles weitere vorstellt, wäre man dann schlauer, dann kann man ja immer noch sagen, findest du okay oder nicht okay... (wie gesagt ich würd es in Ruhe und Frieden versuchen trotz Kündigung)
So einfach geht das ja mit neuem Türschloss jetzt nicht mehr bei euch.
Kannst ja anrufen und einen Termin von eurer Seite aus vorschlagen und wenn dieser tatsächlich unangemeldet auf der Matte steht und klingelt, musst du diesen nicht reinlassen. Nette Vertröstung für diesen und soll telefonisch (am nächsten Tag) Termin (Datum x) vereinbaren mit euch. So würd ich das machen aber wie gesagt ohne Rechtslage hier zu gewähren.
Nun - mutmasen kann ich selber Wie gesagt - ordentlich kann man hier nichts mehr klären - dafür ist schon zu viel vorgefallen. Außerdem ist der Vermieter unbelehrbar. Ich finde es halt nicht mehr lustig, wenn er ständig im Haus steht und es mussten solche Maßnahmen wie der Wechsel des Schlossen ergriffen werden.
Leider ist das ganze in Ruhe und Frieden nicht zu klären, da der vermieter bereits mehrmals UNANGEKÜNDIGT bereits im Haus stand. Wenn ich dann in Unterwäsche rumhüpfe finde ich das nicht so toll. Klärende Gespräche haben in dem Fall nichts gebracht, denn er hat es einfach wieder und wieder getan.
DESHALB diese Frage! Den einfachen Weg haben wir natürlich als erstes versucht zu gehen