Darf Vermieter die Räume betreten?

3 Antworten

Die Zimmer wurden einzeln vermietet und die übrigen lediglich zur Benutzung zur Verfügung gestellt.

Richtig?

Wenn ja darf der Vermieter alle Räume im Haus, außer die aktuell vermieten Zimmern, betreten.

Und das unangekündigt. Das es trotzdem unhöflich ist steht auf einem anderen Blatt.

Wir haben in der Vergangenheit bereits das Schloss getauscht, sodass er ohnehin nicht mehr rein kann.

Schloß der Haustür?

"Vermietet wurden 1 Zimmer, WG Küche, WG Flur, WG Bad, WG Dusche, WG Keller, WG Bodenraum, 1 Terrasse, WG Balkon"

Das heisst, die Geimeinschaftsräume wie Küche und Badezimmer, Keller etc wurden mir nicht nur zur Nutzung überlassen, sondern sind MITVERMIETET.

Darüber könnte man jetzt endlos diskutieren.

Aber mal angenommen es wäre so. Dann müßtest Du jetzt, als einzig verbliebener Mieter, die Miete für das gesamte Haus zahlen.

johnnymcmuff  11.03.2015, 18:39

Dann müßtest Du jetzt, als einzig verbliebener Mieter, die Miete für das gesamte Haus zahlen.

Der verbliebene Mieter hat doch nur ein Zimmer gemietet mit den Gemeinschaftsräumen und es ist eine Miete dafür vereinbart.

Warum soll er denn jetzt mehr bezahlen nur weil andere Mieter ausgezogen sind?

Kapp83 
Beitragsersteller
 11.03.2015, 17:19

*Die Zimmer wurden einzeln vermietet und die übrigen lediglich zur Benutzung zur Verfügung gestellt.

Richtig?*

EBEN NICHT RICHTIG - die Formulierung im Mietvertrag lautet ja VERMIETET und nicht zur Nutzung zur Verfügung gestellt.

Warum soll ich Miete für das ganze Haus zahlen? Ich bin ja kein Hauptmieter.... Besichtigungen für neue Mieter kann er ja durchführen.

Du mußt ihm den Zutritt zu seinen Räumen (leeren Zimmern) gewähren, also ihm einen Zugang verschaffen, auch ohne Deine An


Jetzt mal einfach so eine Frage, Rechtslage kenn ich nicht, die auf dich angewendet werden könnte.

Wenn der Vermieter dich besuchen möchte [aus welchen Gründen auch immer], dann kann man sagen: Ja, bin da können hoch kommen oder ich komme zu Ihnen (bei uns wohnen diese mit im Haus) oder man sagt:

Nein, heute nicht, schlagen Sie einen anderen Termin vor (oder man selbst schlägt einen Termin vor)...

Wieso ist das denn nicht machbar, kollegial und vernünftig? Denn der Vermieter hätte ein Recht auch mal nach dem Rechten zu schauen, liegt Gefahr in VERZUG kann dieser auch anders sich zutritt verschaffen...

Diese müssen ankündigen wann und wo sie kommen und dann kann man sagen, passt oder passt nicht. Nur dann sollte man doch gucken im Interesse aller das das ganze in Ruhe über die Bühne geht...

und wieso Türschloss auswechseln, hat euer Vermieter einen Schlüssel???

Warum nicht, wenn man Schlüssel auch mal vergisst und sich aussperrt nur in der Regel dürfen diese den nicht gebrauchen, es sei denn Gefahr ist in Verzug  (vlt. Wasserrohrbruch, Wasser flutet den Flur in Massen) alles andere wäre nicht Rechtens... Ob das manche trotzdem machen würden ohne Gefahr wahrscheinlich...

Aber wie gesagt zu deiner WG weiß ich das nicht so unbedingt, was man da so genau macht... Man könnte selbst den Vermieter fragen, wie er sich alles weitere vorstellt, wäre man dann schlauer, dann kann man ja immer noch sagen, findest du okay oder nicht okay... (wie gesagt ich würd es in Ruhe und Frieden versuchen trotz Kündigung)

Kapp83 
Beitragsersteller
 11.03.2015, 17:00

Leider ist das ganze in Ruhe und Frieden nicht zu klären, da der vermieter bereits mehrmals UNANGEKÜNDIGT bereits im Haus stand. Wenn ich dann in Unterwäsche rumhüpfe finde ich das nicht so toll. Klärende Gespräche haben in dem Fall nichts gebracht, denn er hat es einfach wieder und wieder getan.

DESHALB diese Frage! Den einfachen Weg haben wir natürlich als erstes versucht zu gehen

sindbadkaroL  11.03.2015, 17:07
@Kapp83

So einfach geht das ja mit neuem Türschloss jetzt nicht mehr bei euch.

Kannst ja anrufen und einen Termin von eurer Seite aus vorschlagen und wenn dieser tatsächlich unangemeldet auf der Matte steht und klingelt, musst du diesen nicht reinlassen. Nette Vertröstung für diesen und soll telefonisch (am nächsten Tag) Termin (Datum x) vereinbaren mit euch. So würd ich das machen aber wie gesagt ohne Rechtslage hier zu gewähren.

Kapp83 
Beitragsersteller
 11.03.2015, 17:15
@sindbadkaroL

Nun - mutmasen kann ich selber Wie gesagt - ordentlich kann man hier nichts mehr klären - dafür ist schon zu viel vorgefallen. Außerdem ist der Vermieter unbelehrbar. Ich finde es halt nicht mehr lustig, wenn er ständig im Haus steht und es mussten solche Maßnahmen wie der Wechsel des Schlossen ergriffen werden.