Darf Vermieter die Miete doppelt kassieren?
Hallo zusammen,
eine Frage an die Juristen: Ich habe drei Jahre in einer WG gewohnt. Zu mir und dem Hauptmieter gab es einen Untermietervertrag. Gerade was die Kündigungsfrist angeht wurde vom Untermietervertrag auf den Hauptmietvertrag verwiesen. Diesen habe ich nie zu Gesicht bekommen.
Ich bin am 02.06.2018 ausgezogen, und habe demzufolge noch die Miete für Juni gezahlt. Da ich in einer WG wohne, habe ich kein Kündigungsschreiben verfasst, das ging alles so zwischen Tür und Angel. Ich habe gesagt, dass ich eine neue WG habe und dass er das Zimmer ab dem 01.07. wieder vermieten kann. Da ich bereits in der neuen WG wohne, habe ich die Schlüssel bereits abgegeben.
Heute habe ich die Anzeige der alten WG auf WG-Gesucht gesehen. Dort steht "frei ab 03.06.2018". Falls der Vermieter einen Nachmieter findet, der noch im Juni einzieht, würde er ja doppelt Miete kassieren. Einmal von mir und dem Nachmieter. Ist das rechtens? Welches Gesetz gilt hier?
Da ich meine Schlüssel abgegeben habe, weiß ich nicht, ob ich damit auch das Nutzungsrecht des Zimmers abgegeben habe. Und dann kommt noch hinzu, dass es ja kein Kündigungsschreiben gab und ich die Kündigungsfrist des Hauptmietvertrags nicht kenne.
Hat jemand Rat?
6 Antworten
Kündigungen im Mietrecht bedürfen immer der schriftlichen Kündigung; die Abgabe Deines Schlüssels an den Vermieter ändert daran auch nichts.
Wenn Du Pech hast zahlst Du nicht nur für Juni denn Du hast rechtlich gesehen gar nicht wirksam gekündigt.
Was im Hauptmietvertrag steht ist nicht relevant für Deinen Mietvertrag.
Doppelt kassieren darf ein Vermieter natürlich nicht.
Doppelt kassieren darf er natürlich nicht. Aber ebenso natürlich darf er in der Anzeige schreiben, dass das Zimmer ab 03.06. frei ist. Das bedeutet ja nicht gleichzeitig, dass es ab diesem Zeitpunkt schon wieder vermietet ist.
Vermietet er das Zimmer bereits im Juni wieder, steht dir die anteilige Miete ab diesem Zeitpunkt zu.
Die Kündigungsfrist für unmöblierten Wohnraum beträgt nach dem Gesetz 3 Monate.
Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform. Rechtlich gesehen hast du das Zimmer noch gar nicht gekündigt und bist weiterhin Mieter. Bedeutet - wenn er das Zimmer nicht am 01.07. weiter vermietet hat, müsstest du eigentlich weiterhin Miete zahlen.
Doppelt kassieren darf er nicht. Falls du mitbekommen solltest, dass das Zimmer bereits im Juni wieder vermietet worden ist, dann kannst du anteilig etwas zurück verlangen.
Normalerweise muss man schriftlich kündigen und mit 3 Monatsfrist. Da du aber mit dem Hauptmieter einig geworden bist, davon abzuweichen, liegt hier ein mündlicher Aufhebungsvertrag vor. Das ist rechtlich auch okay. Nur halt im Streitfall schwer nachzuweisen wenn es blöd läuft.
eine Frage an die Juristen:
Wenn Du eine Antwort von einem Juristen brauchst, dann wende Dich an einen Anwalt. Der erklärt Dir das dann gegen Bezahlung. Das hier ist ein Laienforum.
Gerade was die Kündigungsfrist angeht wurde vom Untermietervertrag auf den Hauptmietvertrag verwiesen. Diesen habe ich nie zu Gesicht bekommen.
Ein Vertrag zwischen Dritten geht Dich auch nix an.
Heute habe ich die Anzeige der alten WG auf WG-Gesucht gesehen. Dort steht "frei ab 03.06.2018".
was ja der Tatsache entspricht, da Du am 2.6. ausgezogen bist
Falls der Vermieter einen Nachmieter findet, der noch im Juni einzieht, würde er ja doppelt Miete kassieren.
richtig
Ist das rechtens?
selbstverständlich!
Welches Gesetz gilt hier?
Das BGB
Und dann kommt noch hinzu, dass es ja kein Kündigungsschreiben gab
das kann vielmehr Dir auf die Füße fallen - Dein Vermieter könnte behaupten, daß Du nie gekündigt hättest.
und ich die Kündigungsfrist des Hauptmietvertrags nicht kenne.
die geht Dich auch nix an. So, wie Dich der Arbeitvertrag von jemand Anderem nix angeht.
Eure muendliche Vereinbarung koennte als muendlicher Mietaufhebungsvertrag gewertet werden, nach dem du gegen Zahlung der vollen Junimiete vorzeitig - naemlich am 2.6. - aus dem Mietvertrag entlassen wirst. In dem Fall koennte dein Vermieter (der Hauptmieter der Wohnung) das Zimmer sehr wohl sofort weiter vermieten und dafuer Miete kassieren, ohne dir etwas zurueckerstatten zu muessen.