Darf Vermieter die Miete doppelt kassieren?

6 Antworten

Kündigungen im  Mietrecht bedürfen immer der schriftlichen Kündigung; die Abgabe Deines Schlüssels an den Vermieter ändert daran auch nichts.

Wenn Du Pech hast zahlst Du nicht nur für Juni denn Du hast rechtlich gesehen gar nicht wirksam gekündigt.

Was im Hauptmietvertrag steht ist nicht relevant für Deinen Mietvertrag.

Doppelt kassieren darf ein Vermieter natürlich nicht.

Doppelt kassieren darf er natürlich nicht. Aber ebenso natürlich darf er in der Anzeige schreiben, dass das Zimmer ab 03.06. frei ist. Das bedeutet ja nicht gleichzeitig, dass es ab diesem Zeitpunkt schon wieder vermietet ist.

Vermietet er das Zimmer bereits im Juni wieder, steht dir die anteilige Miete ab diesem Zeitpunkt zu.

Die Kündigungsfrist für unmöblierten Wohnraum beträgt nach dem Gesetz 3 Monate.

Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform. Rechtlich gesehen hast du das Zimmer noch gar nicht gekündigt und bist weiterhin Mieter. Bedeutet - wenn er das Zimmer nicht am 01.07. weiter vermietet hat, müsstest du eigentlich weiterhin Miete zahlen.

Doppelt kassieren darf er nicht. Falls du mitbekommen solltest, dass das Zimmer bereits im Juni wieder vermietet worden ist, dann kannst du anteilig etwas zurück verlangen.

Normalerweise muss man schriftlich kündigen und mit 3 Monatsfrist. Da du aber mit dem Hauptmieter einig geworden bist, davon abzuweichen, liegt hier ein mündlicher Aufhebungsvertrag vor. Das ist rechtlich auch okay. Nur halt im Streitfall schwer nachzuweisen wenn es blöd läuft.

eine Frage an die Juristen:

Wenn Du eine Antwort von einem Juristen brauchst, dann wende Dich an einen Anwalt. Der erklärt Dir das dann gegen Bezahlung. Das hier ist ein Laienforum.

Gerade was die Kündigungsfrist angeht wurde vom Untermietervertrag auf den Hauptmietvertrag verwiesen. Diesen habe ich nie zu Gesicht bekommen.

Ein Vertrag zwischen Dritten geht Dich auch nix an.

Heute habe ich die Anzeige der alten WG auf WG-Gesucht gesehen. Dort steht "frei ab 03.06.2018".

was ja der Tatsache entspricht, da Du am 2.6. ausgezogen bist

Falls der Vermieter einen Nachmieter findet, der noch im Juni einzieht, würde er ja doppelt Miete kassieren.

richtig

Ist das rechtens?

selbstverständlich!

Welches Gesetz gilt hier?

Das BGB

Und dann kommt noch hinzu, dass es ja kein Kündigungsschreiben gab

das kann vielmehr Dir auf die Füße fallen - Dein Vermieter könnte behaupten, daß Du nie gekündigt hättest.

und ich die Kündigungsfrist des Hauptmietvertrags nicht kenne.

die geht Dich auch nix an. So, wie Dich der Arbeitvertrag von jemand Anderem nix angeht.

Eure muendliche Vereinbarung koennte als muendlicher Mietaufhebungsvertrag gewertet werden, nach dem du gegen Zahlung der vollen Junimiete vorzeitig - naemlich am 2.6. - aus dem Mietvertrag entlassen wirst. In dem Fall koennte dein Vermieter (der Hauptmieter der Wohnung) das Zimmer sehr wohl sofort weiter vermieten und dafuer Miete kassieren, ohne dir etwas zurueckerstatten zu muessen.