Darf Vermieter die Kaution erhöhen?

8 Antworten

die Kaution sind doch übelicherweise bis zu 3 Monate Kaltmiete ? wenn ihr schon drinn wohnt besteht doch eigentlich kein Grund diese zu erhöhen, da ihr diese ja schon hinterlegt habt.

Dieser erhöhte zunächst einmal im gesetzlichen Rahmen die Miete, was ja auch rechtens ist.

Ob bei dem Mieterhöhungsverlangen alles richtig gemacht wurde, können wir nicht beurteilen.

Des Weiteren legte er uns einen neuen Mietvertrag zur Unterschrift vor. Dieser unterscheidet sich teilweise erheblich vom alten Mietvertrag, besonders fiel auf, das die Mietkaution verdoppelt wurde.

Ihr müsst keinen neuen Mietvertrag unterschreiben., der alte hat weiterhin Gültigkeit:

§ 566 Kauf bricht nicht Miete

(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. (2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.

www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

Wie ist auf Druck von Seiten des Vermieters (Kündigungsdrohungen, regelmäßíge Besuche, um uns zum Unterschreiben zu bewegen, leichte Beschimpfungen in Anschreiben.) zu reagieren?

Erst mal ignorrieren und lächeln.

leichte Beschimpfungen in Anschreiben.

Wenn man will kann man dagegen angehen.

Oder darf bei Vermieterwechsel ein komplett neuer Vertrag mit neuen Kautionssummen ausgestellt werden?

Die Höhe einer Kaution ist durch das BGB festgelegt.

§ 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.


Ich würde also bei einem nächsten Gespräch den Vermieter deutlich machen, dass kein neuer Mietvertrag unterschrieben wird und auf § 551 und §556 verweisen.

Wenn es zu bunt wird oder der Vermieter ausfallend wird, schalten Sie einen Mieternbund oder Anwalt ein.

Mietverhältnis bleibt bei Eigentümerwechsel erhalten, soweit mir bekannt. Also null Anlass für euch irgendwas zu unterschreiben. Würde an eurer Stelle, dem Mieterbund beitreten, bei so nem Vermieter würde ich denken ist späterer Streß vorprogrammiert.

Natuerlich brauchst du keinen neuen Mietvertrag zu unterschreiben. Du hast doch schon einen und der bleibt so gueltig, wie er das bisher auch war. Der neue Vermieter ist nun ebenso an den Vertrag gebunden, wie es der ehemalige war. Da aendert sich rein gar nichts.

Also nicht unterschreiben, wenn der neue Vertrag nachteilig fuer dich waere.