Darf der Vermieter in einer WG Übernachtungen verbieten?
Da mein Freund in einer anderen Stadt das Studieren angefangen hat, habe ich mich jetzt dort für einen Ausbildungsplatz beworben und wurde von dem Unternehmen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Das Problem ist, dass die Stadt so weit von mir weg ist, dass ich 7 Stunden Zugfahrt habe und deswegen 3 Nächte bei meinem Freund übernachten müsste. Dieser wohnt jetzt seit kurzem in einer WG und hat seinen Vermieter gefragt, ob es Okay ist, wenn ich für 3 Nächte bei ihm im Zimmer mit schlafe. Daraufhin hat der Vermieter gesagt, dass das nicht geht, da jedes Zimmer nur für eine Person ist. Laut Mietrecht ist es einem Mieter allerdings erlaubt, Besuch bis zu 6 Wochen zu beherbergen, ohne den Vermieter um Erlaubnis zu bitten. Deswegen meine Frage jetzt: Kann der Vermieter verbieten, dass ich für 3 Tage in dem Zimmer meines Freundes übernachte?
Wenn ja, dann kann ich den Termin für das Bewerbungsgespräch nicht wahrnehmen, da ich meiner Meinung nach keine 300 Euro für Reise und Schlafmöglichkeit zahlen kann, wenn ich nicht einmal sicher bin, dass ich die Stelle bekomme. Und da die Zugfahrt allein schon 53 Euro gekostet hat (Sparpreis) und die Hotels bei 59 Euro pro Nacht anfangen, habe ich eigentlich keine andere Wahl als entweder bei meinem Freund zu übernachten oder den Termin abzusagen.
Als weiteres Problem stellt sich mir hier aber auch, dass ich durch das Verbot des Vermieters meinen Freund ja nicht einmal in meinen Ferien besuchen kann. Deswegen ist es mir sehr wichtig, herauszufinden, ob der Vermieter die Übernachtung verbieten kann oder nicht..
Denn wenn wir uns jetzt ein Jahr lang nicht sehen können, weil sein Vermieter es verbietet, dann weiß ich nicht, ob unsere Beziehung überhaupt eine Chance hat, zu bestehen...
Vielen Dank schon mal im Voraus für euere Antworten.
Edit: Wenn es rechtlich gesehen dem Vermieter nicht zusteht, den Besuch zu verbieten, könnte es dann sein, dass mein Freund sich das ausgedacht hat, weil er mich nicht sehen will?
Das wäre jedenfalls nicht wirklich schön, aber als ich ihm gesagt habe, dass wir uns dann ja nichtmal in meinen Ferien sehen können, hat er nur "Genau....." geantwortet..
Was meint ihr dazu?
9 Antworten
Nur ein längerer Besuch kann ein Problem werden. Siehe hier:
http://www.juraforum.de/forum/t/laengerer-besuch-in-wg-mietwohnung-rechtens.26683/
Also einfach hinfahren und übernachten.
Ich nehme mal stark an, dass der Vermieter Deines Freundes selbst in der Wohnng wohnt und in der Vergangenheit schon schlechte Erfahrungen mit sogenannten "Besuchen" gemacht hat.
In dem Fall ist es nämlich so, dass zwangsläufig ein Engpass z. B. bei der Badbenutzung entstehen könnte. Auch bei anderen Gelegenheiten stört man sich gegenseitig. Dass er das verhindern will, indem er das Übernachten verbietet, kann ich gut nachvollziehen.
Hält sich Dein Freund einfach nicht dran, könnte es sein, dass er die erleichterte Kündigungsmöglichkeit in Anspruch nimmt und Dein Freund in spätestens 1/2 Jahr ausziehen muss.
Was Du jetzt an Geld sparst, muss Dein Freund dann ggf. mehr ausgeben.
Dass Du drei Übernachtungen wegen 1 Bewerbungstermin hast, ist allein Deine Sache.
Alternativ zur Bahn gibt es bspw. Flixbus in vielen Städten, vor allem in bzw. zu Unistädten und man fährt hin und spätestens am nächsten Tag nach dem Bewerbungsgespräch wieder zurück.
Aber nun hast du das Sparticket offenbar schon gekauft. 7 Stunden Zugfahrt kosten normalerweise ca. 130 €, also hin und zurück 260 € davon hast Du jetzt 207 € gespart. Somit sparst Du jetzt immer noch 27 €, wenn Du die 59 € Hotelübernachtung buchst.
Übrigens kann man schon 230 € investieren (so nennt man das), wenn man auf der Suche nach der passenden Ausbildungsstelle ist. Haufen Geld, aber immerhin ergibt sich daraus die Zukunft.
Außerdem hast Du immer noch die Möglichkeit, nach anderen Unterkünften zu suchen. Z. B. über airbnb, Jugendherbergen, soziale Einrichtungen. (z. B. Kolpingwerk)
Wenn es nicht klappt mit der Stelle und Dein Freund dann während seines Studiums immer weg ist, könnte man es auch so organisieren, dass Dein Freund in den "vorlesungsfreien" Zeiten nach Hause kommt und dann könnt ihr Euch treffen. Das wäre dann so ca. 1x pro Halbjahr. Vielleicht noch das ein oder andere Mal zusätzlich.
Wenn er das nicht will, weißt Du auch Bescheid. Im Übrigen bin ich sowieso der Meinung, dass Eure Beziehung keinen Bestand haben wird. An der Uni trifft er ganz andere und sehr viele Leute und er wird auf Dauer nicht auf Dich und Deine Liebe angewiesen sein.
Stelle ihn am besten doch direkt zur Rede und verlange eine klare Aussage, wie er sich die Beziehung künftig vorstellt.
Für die Unterkunft schau nochmal, ob Du unter den genannten Vorschlägen was finden kannst.
Wenn Du schreibst 70 € die Nacht, suchst Du in München, jetzt währender Oktoberfestzeit? Da sieht es natürlich richtig schlecht aus und damit sind Unterkünfte auch sehr teuer.
Ob die Aussage stimmt, kann ich natürlich nicht sagen, aber frag mal Deinen Freund ganz offen, wie er sich die künftige, evtl. Fernbeziehung vorstellt.
Ich schreibe auch aus Erfahrung, denn ein weibliches Familienmitglied hat auch die Erfahrung machen müssen, dass sich eine 3-jährige Fernbeziehung derart abgeschliffen hat, dass am Ende der Freund immer wieder Ausflüchte hatte, warum er mal da, mal dann und immer wieder nicht kommen konnte, obwohl es ausgemacht war oder sie zu ihm. Am Ende stellte sie ihn auch zur Rede und erfuhr, dass sein Interesse in der Zwischenzeit eben sehr abgekühlt ist, womit die Beziehung natürlich am Ende war.
War sehr schmerzhaft, aber sie kam darüber nach einigerzeit gut hinweg und genoss danach die neue Freiheit. Du hast die Chance, das gleich am Anfang zu klären.
Bei Bewerbungsgesprächen zahlt der AG die Fahrt und notwendige Übernachtungskosten. Es sei denn er schreibt vorher das er "NICHT" zahlen will
Kann er unter diesen Voraussetzungen nicht verbieten.
Laut Mietrecht ist es einem Mieter allerdings erlaubt, Besuch bis zu 6 Wochen zu beherbergen, ohne den Vermieter um Erlaubnis zu bitten.
Genau und es wird dabei nicht unterschieden zwischen Wohnung und WG Zimmer.
Schickt folgenden Link und Text dem Vermieter:
https://www.merkur.de/leben/wohnen/muessen-studenten-wohnungs-mieter-beachten-zr-3319411.html
Es könnte aber ein Problem geben. Wenn der Vermieter z.B. Hauptmieter ist; also selber in der Wohnung wohnt könnte er nach § 573a erleichtert kündigen:
§ 573a BGB Erleichterte Kündigung des Vermieters(1) 1 Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf.
2 Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Nein, einen kurzfristigen Aufenthalt darf der Vermieter nicht untersagen, er muss nichteinmal um Erlaubnis gefragt werden. Da kannst du es dir auch nochmal ansehen.
Bei AirBNB habe ich schon geguckt, da muss man erstmal 250 Euro Kaution zahlen und dann noch zusätzlich an die 70 Euro pro Nacht, und wie gesagt, die anderen Unterkünfte fangen erst bei 59 Euro pro Nacht an. Ja, für mich ist das Problem aber, dass ich mit guter Absicht den Sparpreis gebucht habe, da ich das ganze selbst von meinem Geld finanzieren muss, damit ich nur die 53 Euro zahlen muss und nicht 260, die ich nicht habe.
Und Nein, der Vermieter wohnt nicht mit in der Wohnung, der vermietet die nur.
An der Uni trifft er ganz andere und sehr viele Leute und er wird auf Dauer nicht auf Dich und Deine Liebe angewiesen sein.Nun ja, wenn die Aussage von einem Mann stammt, dann wird sie wohl auch stimmen, denn nur Männer verstehen Männer wirklich.
Tja, ich werde ihn mal darauf ansprechen.