nicht genehmigte Feuerstätte
Hallo und guten Tag ich hab da ne Frage was kann der Schornsteinfeger gegen eine nicht angemeldete Feuerstätte machen, es geht sich darum wir haben einen Wintergarten gebaut und dort auch einen klassichen offenen Kamin installiert (komplett selbst gebaut aus Ziegeln ) der bis dato nicht abgenommen wurde morgen kommt der BsM und will sich das Ding ansehen. Was kann ich tun wenn sein Urteil negativ ausfällt. Kann mich der Kaminkehrer zwingen den Kamin still zu legen? Der Kamin zieht einwandfrei und führt die Rauchgase sicher nach draußen Ich liebe meinen offenen Kamin auch wenn er mehr Zimmerschmuck als Heizung ist.
Der Schornstein zieht sehr gut, der schornsteinferger der unsere Kamine fegt ist allerdings nicht der Bezirksschornsteinfeger und und dieser "fremde"Kaminfeger weis auch das der Existiert. Er hat ihn sogar schon begutachtet und meinte nur ich soll nicht das ganze gute holz für den Ofen im Wohnzimmer darauf verheizen.
Der Kamin zeiht wie gesagt einwandfrei eigentlich schon zu gut wenn ich direkt davor stehe und ne kippe ziehe sieht man wie der Zigarettenrauch in den Kamin reingesaut wird. Die schornsteinmündung ist 1.2 Meter über Dachkandel und im kompletten Wintergarten ist gepflastert und da liegt kein Teppich und ich hab ein Funkenschutzgitter davor. Also Brandschutz ist kein Problem. Eine Reinigungsklappe ist überflüssig da sich der Schornstein direkt über der Feuerkammer befindet.
Das Problem ist nur was soll ich tun wenn der Bezirksschornteinfeger (der demnächst die neue Heizung abnimmt) auf das Ding stößt ?
8 Antworten
Der Schornstein zieht sehr gut, der schornsteinferger der unsere Kamine fegt ist allerdings nicht der Bezirksschornsteinfeger und und dieser "fremde"Kaminfeger weis auch das der Existiert. Er hat ihn sogar schon begutachtet und meinte nur ich soll nicht das ganze gute holz für den Ofen im Wohnzimmer darauf verheizen.
Der Kamin zeiht wie gesagt einwandfrei eigentlich schon zu gut wenn ich direkt davor stehe und ne kippe ziehe sieht man wie der Zigarettenrauch in den Kamin reingesaut wird. Die schornsteinmündung ist 1.2 Meter über Dachkandel und im kompletten Wintergarten ist gepflastert und da liegt kein Teppich und ich hab ein Funkenschutzgitter davor. Also Brandschutz ist kein Problem. Eine Reinigungsklappe ist überflüssig da sich der Schornstein direkt über der Feuerkammer befindet.
Das Problem ist nur was soll ich tun wenn der Bezirksschornteinfeger (der demnächst die neue Heizung abnimmt) auf das Ding stößt ?
Eine Reinigungsklappe ist überflüssig da sich der Schornstein direkt über der Feuerkammer befindet.
Kehrpflicht zum 1., Regen wird euch über den Schornstein in die Bude gelangen zum 2. grosse Probleme kann auch die Anordnung direkt über der Feuerstelle werden zum 3. Solange keine Abnahme besteht wird keine Versicherung irgendeinen Schaden der vom Kamin ausgeht begleichen zum 4. wie sieht´s mit Brandschutz im Kamin aus zum 5. ??
Wie sieht´s denn mit ner Abnahme aus?? ist schon etwas her
Es ist ja eigentlich nichts Neues was hier gefragt wird.
Bei der Genehmigung von Feuerstätten orientiert sich ein Schornsteinfeger erst einmal an schriftlichen Unterlagen zu diesem "Ofen". Die wird es hier wahrscheinlich nicht geben. Also wird er sich ansehen welche Baustoffe verwendet wurden und ob diese fachmännisch verarbeitet wurden.
Zu den Bestimmungen der 1. BImSchV wurde hier schon was gesagt. Es gibt auch Berechnungsmöglichkeiten http://www.kaminofen-shop.de/gesetzliche-bestimmungen.html nach denen man feststellen kann, ob anhand der Feuerraumgröße die Schornsteindimensionierung (Höhe und Größe) stimmt.
Es dürfte sich je mittlerweile schon herumgesprochen haben, dass jede schornsteingebundene Feuerstätte einer Gnehmigung des zuständigen Schornsteinfegerbetriebes bedarf.
Warum wurde dieser offene Kamin dann ohne Abstimmung gebaut?
Die Zulassung ist aktuell bezüglich Feinstaub nicht mehr so einfach.
http://www.schornsteinfeger-koeln.de/seite.aspx?id_seite=3751
Der BSM kann zumindest den Betrieb untersagen und sich den Zutritt vor Gericht sogar erstreiten.
man lernt nie aus, danke für den Hinweis
soltet ihr die Feuerstätte ohne vorherrige (Anmeldung einer neuen Feuerstätte bei Bezirksschorni ) gebaut haben und in Betrieb genommen haben dan gibt's mächtig Ärger auch von der Kreis-Behörde ihr könnt von Glück das es zu noch keinem Brand Schaden gekommen ist dann würde die Versicherung nicht oder Teilweise nur Bezahlen
Offene Kamine gelten keine feinstaubwerte sind davon ausgenommen.... Solange Brandschutz Abstände stimmen passt alles. Bodenbleche kaminhöhen bei der berrechnung des mindestzuges. Etc mit fällt da Graf nur die feuvo und BImSchV ein den Abstand Schornstein zu nachbarfenstern die 15 m Radius beträgt und 1 m über letzten fenster. Brandschutz Abstände müsste Mann nachlesen. Aber selber darf Mann ein OK bauen wenn es danach stimmt
"sich den Zutritt vor Gericht sogar erstreiten." Das muss er nicht einmal. Nach § 1 Abs. 3 SchfHwG sind die Eigentümer verpflichtet, ihm den Zutritt zu gestatten. Dazu reicht ein Zweitbescheid des Landratsamts mit Androhung der Ersatzvornahme. Damit kann sich der BSM ggf. mit Hilfe der Polizei Zugang zur Wohnung verschaffen. Einen Gerichtsbeschluss braucht man dafür nicht.