Darf Vater zu Einschulung seines Kindes?
Wenn der Kindsvater eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren antreten muss. Darf er dann mit Sondergenemigung die Einschulung seines Kindes, unter Aufsicht von Justiz Beamten, besuchen?
4 Antworten
Die Entscheidung darüber obliegt der JVA in der er einsitzt.
Sollte er im offenen Vollzug sein, dürfte es kein Problem sein.
Im geschlossenen Vollzug sieht das aber schon anders aus. Er könnte ohne Begleitung daran teilnehmen oder auch mit entsprechender Bewachung. Das ergibt sich daraus wie seine Persönlichkeit bewertet wird, sein Vollzugsverhalten und natürlich die Straftat. Bei einem Gewaltdelikt ist es immer schwer.
Wohl eher nein wen er erst die strafe anztitt!
Von Amts wegen auf Antrag vielleicht schon. Aber ob die Schule das erlaubt, das dürfte ziemlich unwahrscheinlich sein.
Man stelle sich die i-Männchen vor, denen bei der Einschulung ein Mann in Handschellen und mit uniformierter Begleitung gegenübersteht. Das geht ja mal garnicht.
Und die Justizvollzugsbeamten feiern mit? Freizeit oder während des Dienstes?
Ich sage nein, wer soll den Aufwand zahlen und das Risiko einschätzen?
Das müsste dann schon während des Dienstes sein.
Wird wohl vor Ort geregelt. Wenn er frei ist ja, ansonsten wohl eher nicht. Bist du der Vater?
Nein bin ich nicht. sonst hätte ich auch kein Internet :-)
lies mal die anderen Fragen
Aber er dürfte zur Familienfeier, nach der ganzen schulischen Verantwortung.