Darf Vater zu Einschulung seines Kindes?

4 Antworten

Die Entscheidung darüber obliegt der JVA in der er einsitzt.

Sollte er im offenen Vollzug sein, dürfte es kein Problem sein.

Im geschlossenen Vollzug sieht das aber schon anders aus. Er könnte ohne Begleitung daran teilnehmen oder auch mit entsprechender Bewachung. Das ergibt sich daraus wie seine Persönlichkeit bewertet wird, sein Vollzugsverhalten und natürlich die Straftat. Bei einem Gewaltdelikt ist es immer schwer.

Wohl eher nein wen er erst die strafe anztitt!

Von Amts wegen auf Antrag vielleicht schon. Aber ob die Schule das erlaubt, das dürfte ziemlich unwahrscheinlich sein.

Man stelle sich die i-Männchen vor, denen bei der Einschulung ein Mann in Handschellen und mit uniformierter Begleitung gegenübersteht. Das geht ja mal garnicht.

Kuestenwind204 
Beitragsersteller
 29.04.2018, 08:05

Aber er dürfte zur Familienfeier, nach der ganzen schulischen Verantwortung.

LouPing  29.04.2018, 09:17
@Kuestenwind204

Und die Justizvollzugsbeamten feiern mit? Freizeit oder während des Dienstes?

Ich sage nein, wer soll den Aufwand zahlen und das Risiko einschätzen?

Kuestenwind204 
Beitragsersteller
 29.04.2018, 12:40
@LouPing

Das müsste dann schon während des Dienstes sein.

Wird wohl vor Ort geregelt. Wenn er frei ist ja, ansonsten wohl eher nicht. Bist du der Vater?

Kuestenwind204 
Beitragsersteller
 29.04.2018, 00:26

Nein bin ich nicht. sonst hätte ich auch kein Internet :-)

oppenriederhaus  29.04.2018, 00:20

lies mal die anderen Fragen