Kann ich als Hauptmieter ohne Einverständnis des Nebenmieters kündigen?

8 Antworten

Kann ich als Hauptmieter ohne Einverständnis des Nebenmieters kündigen?
Den Begriff Nebenmieter kennt das Mietrecht nicht.

Entweder Ihr habt einen gemeinsamen Mietvertrag mit Eurem Vermieter oder sie ist Untermieterin und dann bist Du Ihr Vermieter und sie ist Mieterin.

Auch wenn Du mal ursprünglich den Mietvertrag alleine abgeschlossen hast und sie nachträglich eingetragen wurde.handelt es sich um einen gemeinsamen Mietvertrag und da gilt folgendes:

Mieterseitige Kündigung eines gemeinschaftlichen Mietvertrages:

Sind mehrere Personen gemeinsam Mieter, zum Beispiel Ehepaare, Geschwister, Partner oder Wohngemeinschaften, so muss jeder Partner des Mietvertrages die Kündigung eigenhändig unterschreiben.

** Fehlt eine Unterschrift ist die Kündigung unwirksam.**

Eine Vertretung (Vollmacht) ist möglich. In diesen Fällen ist jedoch eine schriftliche Vollmacht (Originalurkunde keine Kopie!) zusammen mit der Kündigungserklärung vorzulegen bzw. an das Kündigungsschreiben anzuheften. Aus der Vollmacht muss klar und eindeutig zu ersehen sein, dass der vertretene Vertragspartner den oder die anderen zur Erklärung der Vertragskündigung in seinem Namen beauftragt und bevollmächtigt hat.

Ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht kann der Vermieter der Kündigung widersprechen. Das gilt für alle Partner des Vertrages, und auch solche, die durch einen späteren Einzug in die Wohnung hinzugekommen sind. Partner von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sollten nicht davon ausgehen, dass sie keine Haftungsprobleme haben, nur weil sie im Vertrag nicht genannt sind.

Die spätere Einbeziehung durch den vom Vermieter genehmigten Nachzug ist rechtlich gleichbedeutend wie ein urspünglch gemeinsam abgeschlossener Vertrag, d.h. es liegt ein gemeinschaftlicher Mietvertrag vor.

So ist die Rechtslage:

Zieht ein Mitmieter aus der Wohnung aus, und kündigt er alleine die Wohnung anschließend, so ist die Kündigung unwirksam.

Die Kündigung wirkt also nicht etwa nur für seine Person!

Der ausgezogene Mitmieter haftet auch nach dem Auszug weiterhin als Gesamtschuldner zusammen mit dem anderen Partner für die alle Vertragspflichten, insbesondere aber für die gesamte Miete oder auch die Schönheitsreparaturen, dabei ist es völlig unerheblich, ob er die Wohnung auch noch nutzt. Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass der Vermieter von jedem Partner die volle Summe verlangen kann.

Beispiel: Die Mietrückstände betragen 2.300 €, die Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen 2.500 €. - Zusammen 4.800 €. Es kann nun jeder der Mitmieter zur Zahlungder vollen Summe von 4.800 € verurteilt werden, der Vermieter darf aber nur einmal "kassieren". Wer von den Partner bezahlt kann ihm egal sein. Im Zweifel wendet er sich natürlich an den Mitmieter, der am meisten Geld hat.

Ein bestehender Mietvertrag kann durch eine dreiseitige Vereinbarung des Vermieters mit dem ausscheidenen Mieter und dem Mieter der das Mietverhältnis fortsetzen möchte, übernommen werden.

Quelle Mietrechtslexikon

Kann ich vom Vermieter hierbei verlangen, dass er sich die andere Hälfte bei meiner Exfreundin holt?

Nein.

Zudem habe ich eine weitere Frage: Ich möchte die Wohnung gerne jetzt kündigen, da ich aber stark davon ausgehe, dass meine ehemalige Freundin nicht unterschreiben wird, aus Provokation (...ja so ist sie!) weiß ich nun mal nicht, ob ich als Hauptmieter überhaupt ihr Einverständnis benötige?

Will sie nicht kündigen, musst Du sie auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.

MfG

Johnnymcmuff

johnnymcmuff  10.08.2014, 12:37
Doch, da steht aber: Nebenmieter - und daneben ist ihre Unterschrift.

Dann ist es ein gemeinsamer Mietvertrag und der kann nur gemeinsam gekündigt werden.

Kann ich vom Vermieter hierbei verlangen, dass er sich die andere Hälfte bei meiner Exfreundin holt?

NEIN

Der Begriff Nebenmieter wird zumeist umgangssprachlich verwendet und ist kein juristischer Begriff.

Gemeint sein kann damit ein weiterer Mieter, der mit einem anderen Mieter einen Mietvertrag unterzeichnet, und damit als so genannter Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag mithaftet. Der Vermieter kann also jeden einzelnen Mieter für Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag in voller Höhe und nicht etwa nur anteilig zur Zahlung heranziehen. Durch dieses sogenannte Gesamtschuldverhältnis erhält der Vermieter daher mehr Sicherheit, als wenn nur ein Mieter den Mietvertrag unterzeichnet. Fällt ein Schuldner aus, da er nicht zahlungsfähig ist, kann der Vermieter sich an den weiteren Schuldner halten. Im Innenverhältnis, das heißt zwischen den Mietern, besteht ein Ausgleichsanspruch etwa dann, wenn beide Mieter die Mietsache nutzen und nur ein Mieter die Mietverbindlichkeiten begleicht.

Quelle und Zitat aus: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/mietrecht/nebenmieter

Für die Kündigung wirst Du wohl das Einverständnis der ehemaligen Freundin benötigen.

Es gibt keinen "Nebenmieter". Entweder läuft der Vertrag auf euch beide oder auf dich alleine.

Wenn deine Frd. als Mieter mit im MV steht und diesen auch unterschrieben hat, könnt ihr nur gemeinsam kündigen. Was verstehst du unter Nebenmieter?

Kündige einfach, wirst ja sehen was der Vermieter sagt. Ich denke schon, dass das geht, er wird sich vielleicht an sie wenden und fragen ob sie die Hauptmiete übernehmen will.