Zimmer ohne Heizung?
Meine Freundin hat mit ihrem Mann ein Einfamilienhaus gemietet. Nun kündigt sich Nachwuchs an. ... und im eigentlich vorgesehenen Kinderzimmer befindet sich kein Heizkörper.Das ist uns bisher gar nicht aufgefallen. MUSS sich der Vermieter darum kümmern?
Haben meine Freunde Pech gehabt? Was kann man machen? Danke für eure Hilfe
13 Antworten
Wenn bei Anmietung nicht vorhanden, besteht kein Anspruch auf Nachrüstung. Allerdings könnte diese im Rahmen einer Modernisierungsvereinbarung nachgeholt werden. 11% der Kosten darf der Vermieter dann jährlich auf die Miete aufschlage, 1/12 davon monatlich. Versucht also den Vermieter diesbezüglich von der Notwendigkeit u überzeugen.
Da ist wohl Selbsthilfe angesagt.Sie haben das Haus so angemietet wie sie es vorgefunden habe,das lässt keine nachträglichen Forderungen an den Vermieter zu.
Aber man kann ja mal mit ihm reden hinsichtlich welcher Möglichkeiten und einer evtl.Kostenbeteiligung.Vielleicht auch eine Verrechnung mit der Kaltmiete.Es bedeutet ja auch für den Vermieter eine Wertsteigerung.
Einfach Pech gehabt.
Oder wurde bei Vertragsabschluß bzw. Mietbeginn nachweisbar zugesichert das dieser Raum nachträglich mit einer Heizmöglichkeit nachgerüstet wird?
Was man machen kann?
Mit dem Vermieter sprechen ob die Möglichkeit besteht den Raum mit einer Heizmöglichkeit auszustatten. Kostenbeteiligung anbieten.
Wenn ich mich so in meinem Haus umschaue, muss ich feststellen, dass es überhaupt keinen Heizkörper in Wohnräumen gibt. Grund: Fußbodenheizung. Ich kenne auch Häuser, die zwar komplett mit Fußbodenheizung ausgestattet sind, aber dennoch in den meisten Räumen einen Heizkörper haben. Wer es nicht weiß und wenn sie ausgeschaltet ist, weiß womöglich gar nicht, dass eine Fußbodenheizung (oder Wandheizung?) eingebaut ist. Hat sich Deine Freundin diesbezüglich schon mal schlau gemacht?
Wenn das nicht der Fall ist, also der Raum wirklich weder über Ofen noch über Heizkörper verfügt, kann man den Vermieter fragen, ob er nicht bereit wäre, die Heizungsanlage entsprechend zu erweitern. Wenn es sich ansonsten um eine normale Zentralheizung handelt, besteht die Möglichkeit, entweder durch Verlängerung von Rohrleitungen von anderen Zimmern der gleichen Etage oder auch von anderen Etagen eine Anschlussmöglichkeit für einen Heizkörper zu schaffen. Ist etwas Arbeit für den Heizungsbauer und macht etwas Dreck, aber ansonsten in wenigen Stunden gemacht und das Haus ist entsprechend aufgewertet. Das sollte eigentlich auch der Vermieter so sehen.
Allerdings MUSS der Vermieter NICHTS machen, denn das Haus wurde so gemietet, wie gesehen und ein nicht beheizbarer Raum kann ohne weiteres in den warmen Monaten normal genutzt werden und im Winter mit einem mobilen Heizgerät jedwelcher Art komfortabel beheizt werden. Will man das nicht, dient so ein Raum z. B. als Lagerraum für Speisevorräte o. ä. und muss folglich allenfalls frostsicher sein.
Gerade wenn man ein Einfamilienhaus mietet, kann es immer sein, dass Räume vorhanden sind, die man zwar nutzen, aber nicht im eigentlichen Sinne bewohnen kann. Z. B. gut hergerichtete Dachräume, die eigentlich nur als Speicher geeignet sind.
Deine Freunde sollten also den Vermieter fragen, ob er was machen kann und will. Hat man einen netten Kontakt und der Vermieter freut sich auch über die Ankündigung des Nachwuchses, sollte doch eine Lösung möglich sein.
man hat Stimme und kann mit dem Vermieter reden.
Ihr habt das Haus so übernommen.
Müssen tut er gar nichts, er kann - oder ihr; je nach Absprache