Darf sie Polizei wegen einem handy ein haus durchsuchen?
Hallo leute, ich und mein vater haben eine kleine Diskussion. Ich hab vor kurzem ein s6 edge bekommen und dann kamen wir mal auf das Thema stehlen. Er meinte ich soll aufpassen wenn es weg ist ist es weg, da hab ich gesagt ne man kann das ja heutzutage Orten usw. Und wenn man es dann geortet hat z.b. in einem haus vom Dieb meint mein vater das die polizei wegen einem handy das haus nicht durchsuchen darf oder sich erst garnicht die mühe machen. Also deshalb die Frage.
8 Antworten
Zur Durchsuchung ist ein richterlicher Durchsuchungsbefehl notwendig. Ob dieser so einfach zu bekommen ist, ist fraglich. Hier kommt es auf die Beweislage an.
Es stellt sich weiter die Frage, wie dumm der Dieb ist. Wenn der Dieb nicht vollständig verblö...t ist, wird er das Gerät wohl kaum im eingeschalteten Zustand mit deiner SIM Karte in seiner Wohnung liegen lassen.
Die Ortung darfst du dir nicht so einfach vorstellen. Bei einem freistehenden Einfamilienhaus mit nur einem Bewohner mag das noch funktionieren, aber wie sieht das bei einem Wohnsilo mit 30 Wohnungen aus? Kein Richter wird 30 Wohnungen für ein Handy durchsuchen lassen.
Ein wirklicher Profi wird die Sicherungsmaßnahmen umgehen können. Dann ist dein Hans ein für alle Mal weg.
Deswegen, pass gut darauf auf!!
Grundsätzlich darf die Polizei auch eine Wohnung wegen eines entwendeten Handys durchsuchen (der grundsätzlich erforderliche Durchsuchungsbeschluss dürfte problemlos ausgestellt werden). Ob sie nach Beweismitteln oder Verfallsgegenständen sucht, ist für die Durchsuchung unbeachtlich, sie richtet sich nach § 102 StPO ff.
Das größere Problem wäre die Handyortung. Ließe sich über GPS der Standort eindeutig bestimmen, wäre eine Hausdurchsuchung sogar naheliegend. Ist der Standort aber nicht genau bestimmbar, gibt es keine Hausdurchsuchung auf Verdacht. Das strafprozessual mögliche IMSI-Catchen (das den Standort sehr genau bestimmbar macht) darf wegen eines geklauten Handys nicht gemacht werden. Abgesehen davon wäre es auch zu teuer.
Sie müssen es durchsuchen es ist ja ein diebstahl
wasss? ????? Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat!!!! Dann geh ich mal zur Polizei und sag das dein Handy meins ist und das du es mir geklaut hast. Das muss ich erstmal beweisen und das kann ich nicht.
Ohne Richterlichen Durchsuchungsbefehl dürfen die nichts.
Nein das darf die Polizei natürlich nicht.
Ich könnte ja auch einfach mal sagen das dein Handy meins ist. Dann kann die Polizei nicht einfach dein haus durchsuchen.
Da muss erst ein durchsuchungsbeschluss vom Richter kommen. Und dem musst du erstmal beweisen das das dein Handy ist, und wie willst du das machen?
Ja aber nur wenn du das Handy hast. Kann man sehen wem es gehört.
und so kann man sehn wehm das handy gehört
ja ich bin auf dem handy mit meinem google konto angemeldet. Das handy ist ebenfalls mit meinem Fingerabdruck gesichert also man kann sich nicht abmelden mit dem konto.
Dein Vater hat recht! (Wie immer) deal with it😎