Polizeikontrolle bei Minderjährigen
1.: ( ich bin 15): Darf die Polizei in der Öffentlichkeit mich anhalten und meine Tasche durchsuchen? 2.: Darf die Polizei in mein Haus eintreten und sich umschauen auch wenn ich es ihnen nicht erlaube wenn kein Erwachsener im Haus anwesend ist?
11 Antworten
Was deine Tasche angeht, ja, die dürfen sie kontrollieren. Was das Haus angeht, gibt es einen Riesen Unterschied zwischen dem Betreten und dem Durchsuchen eines Hauses! Wenn du mit deinen Freunden die Sau raus läßt, kommen die ohne viel Federlesen in die Bude und sorgen für Ruhe. Das hat nichts mit einer Durchsuchung zu tun. Wenn dann Drogen bei euch rumliegen, sind die auch sofort einkassiert, auch wenn kein Beschluß vorliegt.
Deine Tasche dürfen Sie sich anschauen.
Ins Haus glaub ich kommen die nur wenn die einen Durchsuchungsbeschluss mit dabei haben...
Bei Tatverdacht darf die Polizei Dich auffordern, alle Sachen, die Du bei Dir trägst, vorzuzeigen und dabei auch eine mitgeführte Tasche zu kontrollieren. Kollusionsgefahr kann gegeben sein. Im Verweigerungsfalle kann sie Dich auf die Wache mitnehmen und Dich anschlissend dort durchsuchen.
Die Polizei darf das Haus ungefragt betreten, wenn Gefahr in Verzug ist. Ansonsten wird sie eine richterliche Verfügung beantragen. Findet der Richter, dass die Umstände gegeben sind, kann das Haus, allenfalls auch unter Gewaltanwendung betreten werden. Die Eltern sind anschliessend zu informieren.
- Ja.
- Nein. Für das Betreten Deines bzw. des elterlichen Hauses müssen bestimmte Gründe vorliegen, die wären: A) Gefahr im Verzug oder B) ein Durchsuchungsbeschluss. Sollte der Polizist bzw. die Polizisten weder A) noch B) als Argument vorliegen haben, lässt Du sie auch nicht rein. Sollten sie sich nicht abwimmeln lassen, heißt es "Name, Dienstnummer bitte!". Dann wird 'ne Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben!
Timo, Dienstaufsichtsbeschwerden drohen erfahrungsgemäss in der Regel nur diejenigen an, die etwas zu verbergen haben. Zweitens wird die Polizei kaum für lustig einfach jemanden durchsuchen oder einfach aus Neugierde eine fremde Wohnung betreten.
bei entsprechenden verdacht darf die polizei deine tasche durchsuchen.
in das haus darf sie nur,w enn du es erlaubst, gefahr im verzug ist oder sie eine richterliche erlaubnis haben.
ich frage mcih alleridnsg, warum du das wissen willst