Darf Die Polizei mein Zimmer Durchsuchen?
Hallo, ich ( 16 Jahre alt ) wohne bei meinen Eltern und demnächst kommt wohl mal wieder die Polizei zu mir nach hause... Wegen ein Paar Betrugs Anzeigen... Meine Frage: darf die Polizei bei mir einem Minderjährigen mein Zimmer ohne Durchsuchungsbefehl durchsuchen? Oder reicht da auch die Erlaubnis meiner Eltern? Bitte nur antworten wenn ihr es zu 100% wisst. Danke
13 Antworten
Komisch,dass die Leute die sich einen Dreck um die Rechte anderer kümmern! ihre eigenen Rechte so gerne geschützt wissen wollen! Ja, die Polizei darf dein Zimmer mit und ohne Erlaubnis deiner Eltern durchsuchen. Da sie nicht unmittelbar nach der Tatbegehung losziehen, werden sie sich einen richterlichen Beschluß besorgen. Aber auch ohne kann es dich treffen, weil du sonst Beweise vernichten könntest. (Gefahr im Verzug)
Du bist ab 14 strafmündig. und nicht ab 18, und da darf die Polizei selbstverständlich dein Zimmer durchsuchen, aber die Polizei wird kaum so blöd sein wie du, und dich ohne Durchsuchungsbefehl besuchen kommen.
Ohne dürfen sie nicht, aber das wissen die selber, und deshalb werden sie einen mitbringen.
Und ob das deine Eltern erlauben oder nicht, spielt dann keine Rolle mehr.....
Jap, wenn deine Eltern das der Polizei erlauben dürfen die das auch ^^
Wenn deine Eltern das erlauben natürlich, sonst bringen die sicher einen Durchsuchungsbefehl mit.
@ Ahoak12345
demnächst kommt wohl mal wieder die Polizei zu mir nach hause...
Oha, dann bist du denen bestens bekannt.
Wenn Sie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß haben, dann dürfen sie das und soweit mir bekannt ist, können das die Eltern nicht verhindern.
Wenn es bei dir um Betrug geht und es wäre Gefahr im Verzug, ich glaube dann dürfen sie auch ohne Beschluss rein und dann werden die auch ohne Ankündigung dastehen.
Wenn die schon öfters bei dir waren, dann müsstest du das doch eigentlich wissen, wie das abläuft oder zumindest dein Anwalt..
Verschwinden lassen von Beweise !
Verdunkelungsgefahr ist ein Grund für Haft nicht für Durchsuchung. Dass dem Haftbefehl auch ein Durchsuchungsbeschluss beigefügt wird ist natürlich gängige Praxis aber nicht umgekehrt.
Bei Betrug Gefahr im Verzug? Welche denn?