Berufsbezeichnung statt "Inhaber" bei Einzelunternehmen?

11 Antworten

Kommt natürlich immer auf den Fragebogen an und was der Fragesteller damit bezweckt. In den meisten Fällen dürfte "Selbstständig" am besten sein. Eventuell in Klammern dahinter die Branche.

Inhaber ist Nichtssagend, könnte ein Friseursalon, eine Firma, Gaststätte oder sonstwas sein - wie wäre es mit Inhaberin und Zusatz, z.B. Inhaberin einer Dienstleistungsagentur (oder was auch immer...)?

DaniXiella 
Beitragsersteller
 12.10.2017, 09:27

Das wäre eine aussagekräftigere Lösung, allerdings sehr lang. Ein einzelnes Schlagwort gibt es wahrscheinlich nicht, oder? Danke für deine Hilfe!

"Inhaberin" sagt doch eine Menge aus, z.B. das du Verantwortung übernimmst, dass du als Einzerperson haftest etc.

Für Fachkundige, ist das m.M.n. wichtiger, als "Maschinenbediener".

Ggf. schreib doch:"Inhaberin", Seminare etc.?

Einfach nur Selbständig.

Inhaber ist Faktisch falsch, wie wir uns von unserem Anwalt sagen lassen mussten. Wenn die Firma nicht im Handelsregister eingetragen ist, so darf man sich nicht Inhaber nennen.

DaniXiella 
Beitragsersteller
 12.10.2017, 09:39

Sorry, aber das stimmt nicht. Laut Infoblatt unserer IHK ist man Inhaber, auch wenn das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist. Habe es gerade nochmals gegoogelt, da sagen aber alle das gleiche, auch "Anwalt-Websites". Frag deinen Anwalt lieber nochmals, ich denke er liegt falsch. 

Das gehört zwar nicht zu meiner Frage, aber vielleicht ist die Info für dich wichtig.

"..im Dienstleistungsbereich (Seminare, Beratung, etc.)"

Unternehmensberatung fällt mir in diesem Zusammenhang ein.