Klage auf Zustimmung zur Kündigung (Mietwohnung)
Hallo zusammen!
Mein Problem ist wahrscheinlich altbekannt: Ich wohne mit meinem (inzwischen Ex-)Freund zusammen, wir sind beide Hauptmieter, ich möchte ausziehen (nach gesetzl. Kündigungsfrist) - er nicht.
Gutes (und böses) Zureden nützt nichts, er will die Kündigung nicht unterschreiben. Sagt zwar, dass er sich nach einer Wohnung umgucken würde. Ich bezweifele allerdings stark, dass er sich sonderlich ins Zeug legt. Der Vermieter erlaubt ausschließlich die gemeinsame Kündigung - Nachmieter oder alleinige Anmietung der Wohnung durch meinen Ex fallen also flach. Abgesehen davon könnte er sich die Wohnung alleine sowieso nicht leisten.
Der einzige Ausweg, der mir bleibt, ist also anscheinend eine Klage, oder? Kann mir jemand dazu hilfreiche Tips geben bzw. hat einer das schon mal durchgemacht?
Wo reiche ich so eine Klage ein?
Kann ich das Schreiben alleine aufsetzen (gibt es irgendwo Musteranschreiben) oder brauche ich zwingend einen Anwalt?
Muss die Klage in dem Monat eingereicht werden, in dem ich - die unwirksame, da nur von mir unterschriebene - Kündigung beim Vermieter abgebe, oder kann man das ggf. auch "rückwirkend", einen Monat später machen?
Wie lange zieht sich eine solche Klage im Regelfall hin?
Sollte ich gewinnen (wovon ich doch hoffentlich ausgehen kann): Welche Kosten müssten mir von meinem Ex zurückerstattet werden? Was ist, wenn er pleite ist und man bei ihm nichts holen kann? Dann muss ich alles (Miete, Gerichtskosten) alleine berappen, oder?
Und zuletzt: gibt es IRGENDEINE andere Möglichkeit, durch die sich das Problem lösen läßt? Habe auf Klagen usw nämlich gar keine Lust - aber bin mit meinem Latein gerade wirklich am Ende.:-(
Vielen, vielen Dank im Voraus für alle hilfreichen Ratschläge!!!
5 Antworten
Hallo und hoffentlich frohes neues! stecke in der exakt gleichen situation und komme nach recherchen und verhandlungsversuchen immer wieder zu dem gleichen ergebnis: verklagen. der mietverein meint das es eine klare sache ist und ich auf jedenfall gewinnen würde, die anwältin die ich befragt habe(für mietrecht) meint jedoch dass das eben nicht bedeutet das der andere die anfallenden prozesskosten unbedingt tragen muss. da ich am ende irgendwie optimal beweisen müsste das mitbewohner sich vehement geweigert hat mit mir zu kündigen.
brief(androhung zur klage) kann man wohl selber verfassen, sollte aber formgerecht sein und am besten per einschreiben an den anderen geschickt werden, damit man auch beweisen kann das man angedroht hat bzw. noch einmal aufgefordert hat. man sollte alle gründe auflisten die einem selbst das kündigen verhindern(vermieter will beide loswerden) und das es um eine jahresmiete geht z.b. bei mir ca.10.000€. eine von dir unterschriebene kündigung sollte auch dabei sein(in der es natürlich um die geimeinsame kündigung geht mit platz für seine unterschrift). in der sollte auch drinnen stehen das er das auch dir bitte zurückschicken sollte und DU die kündigung dem vermieter abgeben/einschicken würdest.
mit schreiben und prozess würden sich die kosten wohl auf ca.1600€ belaufen, hatte aber leider ihre tabelle nicht dabei um das genau zu sagen. habe mich auch schon mit vermieter zusammengesetzt und dem mietverein aber das scheint wohl tatsächlich der letzte ausweg zu sein der einem in solch einer situation bleibt.
bist du schon weiter gekommen oder hat mittlerweile einer erfahrung mit dem ausgang einer solchen klage???
soll wohl ca.9 monate oder so dauern -> und dann beginnt erst die kündigungsfrist :-/
werde wohl erst bald die erfahrung machen...
viel erfolg!
Wow, vielen Dank für Deine ausführliche Antwort - auf genau solche "Erfahrungsberichte" hatte ich ursprünglich gehofft!
Die Unsicherheit, wer im Endeffekt die Kosten eines Prozesses übernimmt, hat mir auch Bauchschmerzen bereitet. Ebenso wie die Tatsache, dass nach einem Prozess auf jeden Fall nochmals 3 Monatsmieten auf einen zukommen (schlimmstenfalls)...:o( Aus diesen Gründen habe ich mich nun letztlich gegen eine Klage entschieden und mich zähneknirschend auf einen faulen Kompromiss eingelassen. Ich habe meinem Ex noch 3 Monate weiter meinen Mietanteil bezahlt und die Zahlung von da an eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt übernahm/übernimmt er die Miete und alle anfallenden Kosten (bis zur gemeinsamen Kündigung, einschließlich Kündigungsfrist). Das ganze haben wir schriftlich (+ anwaltlich gegengelesen) festgehalten!
Mir ist klar, dass ich damit nicht aus dem Schneider bin. Bis wir endlich gemeinsam kündigen, hafte ich natürlich weiterhin für die Whg und müsste mich auch ggf. mit Mietschulden etc., die er vielleicht mal anhäuft, auseinandersetzen. Aber nach einem verhältnismäßig vernünftigen Gespräch bin ich guter Dinge, dass es nicht dazu kommen wird. Mein Ex will halt einfach weiterhin in der Wohnung bleiben bis er eine adäquate Alternative gefunden hat, und nicht "von heute auf morgen" seine 7 Sachen packen müssen.
Mich macht die ganze Situation unheimlich wütend und ich finde, dass solche Fälle eindeutig zeigen, dass Recht und Gerechtigkeit leider nicht immer übereinstimmen. Vorerst haben mein Ex und ich nur den allernötigsten Kontakt (also praktsich keinen) und ausgemacht, dass wir uns nochmals zusammensetzen, wenn es um das Kündigungsschreiben und die Wohnungsübergabe geht (hoffentlich in den kommenden paar Monaten).
Ich drücke Dir ganz fest die Daumen, dass Du mit einem Prozess Erfolg haben wirst, so Du das denn tatsächlich durchziehst! Wenn Du mit der "Gegenpartei" aber doch noch irgendwie reden kannst (bei uns ging es auch erst nach einigen sehr heftigen Diskussionen und Streitereien!) und Du das Gefühl hast, dass er/sie iGg ein zuverlässiger Mensch ist, könntest Du ja vielleicht auch eine ähnliche Lösung wie ich in Betracht ziehen? Ich bin momentan jedenfalls echt froh, dass ich mich mit dem Thema zumindest vorübergehend nicht mehr zu befassen brauche und sich die finanziellen Einbußen für mich sehr in Grenzen gehalten haben.
Viel Glück!!!
Wenn Du nichts tust, haftest Du auch für die Kosten der Wohnung mit. Insofern lohnt es sich zunächst ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt (Ist bezahlbar, Kosten vorher erfragen) unter Vorlage des Vertrages usw. in Anspruch zu nehmen. Alles andere verschlechtert Dein Problem nur. Ob Du danach klagen willst, oder nicht, kannst Du immer noch entscheiden.
Ja, dass ich im Zweifelsfall zum Anwalt latschen muss, ist mir schon klar. Ich hoffe einfach darauf, im Vorfeld schon mal ein paar Erfahrungsberichte zu hören. Den Anwalt bezahlen könnte ich auch, das ist nicht das Problem. Aber "wollen" tue ich das alles natürlich eigentlich nicht. Wenn mir jetzt jemand sagen würde: "Hey, das kannst Du ganz unkompliziert alleine rocken!", wäre das schon genial.;-)
Ja, also wie gesagt sind wir beide Hauptmieter. D.h. es steht außer Frage, dass ich nicht einfach alleine kündigen kann. Antworten, die mich darauf hinweisen, dass ich natürlich doch einfach alleine kündigen könnte, sind also sicherlich nett gemeint, helfen mir aber wirklich gar nicht weiter. Denn stimmen tut das leider nicht (haben einige User hier ja schon angemerkt).;-)
Ich habe im Internet natürlich schon wie wild recherchiert und etliche Foren usw. gefunden, in denen Menschen in genau meiner Situation ebenfalls nach Rat gesucht haben (u.a. auch auf dieser Seite). Leider enden die Threads dann meistens mit "Du musst klagen!". Hm. Ich würde so gerne mal einen Erfahrungsbericht hören, wie das bei jemandem abgelaufen ist. Wie lange sich der (Rechts-)Streit hingezogen hat etc. ... Wenn man nicht völlig blind in sein "Verderben" laufen muss, läuft es sich irgendwie leichter.:-)
Hoffe deshalb weiterhin auf einige Expertenmeinungen hier. Vielen Dank!
Warum willst Du klagen? Kündige unter Einhaltung der Kündigungsfrist und gut ist. Wenn der Vermieter nur ein Päärchen haben möchte, ist das sein Problem. Was Dein Ex macht, braucht Dich auch nicht sonderlich interessieren, denn das ist ebenfalls nicht Dein Problem.
Lies nochmal die Frage! BEIDE sind gemeinsam Mieter, haben beide gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben. Eine Kuendigung kann daher auch nur von beiden gleichzeitig kommen.
Wenn man rechtlich von solchen Dingen nicht die Spur einer Ahnung hat, sollte man auch keine (in diesem Fall dumme) Ratschläge geben. Ein Mietvertrag ist immer von beiden Mietern gemeinsam einzuhalten. Die einseitige Kündigung eines von mehreren Mietern ist gegenüber dem Vermieter nicht möglich. Ein einzelner Mieter "kann" nur freiwillig mit Einverständnis des anderen Mieters und des Vermieters aus dem Vertrag entlassen werden.
Wer hat Dir den den Unfug erzählt. Natürlich kannst Du alleine kündigen. Es gibtr keine "Wohnverpflichtung".
Wer hat Dir den den Unfug erzählt. Natürlich kannst Du alleine kündigen.
Wer hier Unfug erzählt steht ja wohl außer Frage. Manne67
Es gibtr keine "Wohnverpflichtung".
Die gibt es natürlich nicht. Aber die Pflicht einen Vertrag zu erfüllen.
Hey ich kenne zwars nichts was dir dabei helfen könnte aber wenn er es nicht will oder kann müsstest du der regel nach eine klage machen :) lg
Wir sind beide Hauptmieter, d.h. leider ist es schon "mein Problem".:-( Ich kann nicht alleine kündigen, weil eine solche Kündigung nicht rechtsgültig wäre.