Kann eine 17 jährige eine Kostenübernahme für Auto Führerschein beim Jobcenter beantragen?

14 Antworten

Meine Tochter müsste einen Arbeitgeber finden, der ihr einen Ausbildungsstelle gibt, woraufhin das Jobcenter eventuell die Kosten für einen Führerschein übernehmen würden.

Das ist nachvollziehbar: Sie braucht ja ein Argument dafür das sie den Führerschein gezahlt bekommt (Ermessensentscheidung, kein Rechtsanspruch). Wenn sie keine Ausbildungsstelle hat -> geht es nicht.

Plan B: Umzug. Dann ist sie aus eurer BG raus und hat selbst Anspruch auf Hilfe. Aber hier haben wir dann ein Henne-Ei-Problem: Wie soll sie ausziehen wenn ihr dafür die finanziellen Mittel fehlen? :(

In was für einem Beruf sucht sie denn einen Ausbildungsplatz?

Und: Leiblichen Vater bereits verklagt auf Unterhalt oder hat er selbst keine finanziellen Mittel und kann deshalb nicht bezahlen?

MissusMe 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 15:34
In was für einem Beruf sucht sie denn einen Ausbildungsplatz?

Erzieherin. Alternativ Verkäuferin oder Drogistin.

Und: Leiblichen Vater bereits verklagt auf Unterhalt oder hat er selbst keine finanziellen Mittel und kann deshalb nicht bezahlen?

Ja, er hat noch nie gezahlt.

: Wie soll sie ausziehen wenn ihr dafür die finanziellen Mittel fehlen?

Das ist es ja. Da fehlt es auch an finanziellen Mitteln.

Meine Tochter hat halt Angst vor Arbeitslosigkeit 😥

Gaskutscher  06.03.2019, 15:40
@MissusMe

Erzieherin ist dann noch mal schwierig: I.d.R. eine Ausbildung ohne Einkommen (bis zum Praxisjahr) - oder macht sie eine der Ausbildungen mit hohem Praxisanteil (PIA - praxisitegrierte Ausbildung)?

Die Erzieherausbildungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich umgesetzt (sowohl in Länge wie auch in Ausgestaltung).

Ein Weg der denkbar wäre:

  • Ausbildungsplatz suchen. BAB/BAföG beantragen. Falls Negativbescheid (wahrscheinlich) -> damit dann zum Jobcenter und so den Bedarf begründen (Aufstockerleistung).
  • Mobil im Sommer -> Mofa Prüfbescheinigung (günstiger) oder Führerschein Klasse AM machen (500-800 Euro plus Schutzbekleidung).

Das der Roller in der Anschaffung und Versicherung etwas kostet erwähne ich bewusst nicht - wäre beim PKW auch so.

Dann bleibt die Möglichkeit des vorzeitigen Auszuges und Beantragung von BAB.

Sie könnte mal nach Maßnahmen fragen, in denen der  Führerschein gemacht und gleichzeitig gearbeitet wird.

Hatte mein Kind, ist aber schon länger her.

Oder Dein Kind zieht dahin, wo es ausgebildet wird. Dann braucht es erst mal keinen Führerschein. 

Nein, das ist nicht Aufgabe des Jobcenters. Es gibt auch auf dem Land öffentliche Verkehrsmittel.

Nein gibt es nicht. Sie kann mit öffentlichen Verkehrsmittel fahren wie andere auch. Sie kann sich halt nur bewerben wo sie auch hin kommt. Es fahren imme Busse und Züge. Ich war zu meiner Ausbildungsstelle 2,5 Stunden einfach unterwegs. Muss man halt mal sich bequemen und Abstriche machen. Ich wohne im übrigen auch auf dem Land. Ich ging um 06.00Uhr aus dem Haus und kam um 23.30Uhr heim. Glaube mir das geht wenn man nur will. Notfalls muss sie halt ein Beruf erstmal erlernen, wo sie nicht so eine Lust darauf hat.