Darf Mutter Kind aus Haus von Oma werfen?
Guten Morgen,
mein Freund wohnt im Haus seiner Großeltern, bestehend aus 2 Wohnung, oben wohnt die Mutter, unten er. Seine Mutter ist leider nicht ganz bei Trost wie man es so schön sagt und möchte ihn unbedingt aus dem Haus haben. Im Grundbuch eingetragen ist nur die Großmutter.
Es gibt keinen Mietvertrag, auch zwischen der Mutter und Großmutter nicht, also greift meiner Meinung nach auch kein Mietrecht und nix.
Dazu muss man sagen, die Fronten zwischen Mutter und Sohn sind ziemlich verhärtet, es wird sich auch nicht ändern, ist aber eine sehr lange und andere Geschichte.
Hat die Mutter da irgendwelche rechtliche Handhabe? Sie behauptet zwar, dass die Großeltern unten einziehen wollen, damit er auszieht nur wissen die Großeltern davon rein gar nichts.^^
Danke schonmal für kompetente Antworten: :-)
11 Antworten
Die Mutter hat keinerlei Handhabe, das sagen haben die Eigentümer des Grundstücks/Hauses und das sind andere und wen diese nicht wollne, dass der Enkel auszieht, kann die Mutter nichts dagegen machen ....
Aber wenn er das Haus erben sollte in der Zeit, in der er sich noch in der Insolvenz befindet, ist das Haus dann nicht quasi weg?
Dann verlangt er erst mal von seiner Mutter Miete und kann damit auf alle Fälle einige Kosten abdeciken. Haben die Großeltern ihm vorher den unterhalb der Erbschaftssteuer befindlichen Betrag als Eigentum geschenkt - genau erkundigen und wenn Einverständnis jährlich wiederholen - wird diese Schenkung von der Erbschaft selbstverständlich abgezogen. Entsprechend sinkt dann auch die Erbschaftssteuer.
Es macht Sinn beide Themen in Ruhe erst mal zu ergründen. Online gibt es manche gute Auskunft.
Grundsätzlich handelt es sich um ein schwieriges Thema in unserem Land. Da treibt Gier die Menschen dazu erst ihr Umfeld und dann sich selbst in nicht nur einen materiellen Ruin zu treiben.
Die Großeltern werden ja noch bei Verstand sein. Es macht Sinn sie nach ihrer eigenen Meinung zu fragen und sie, im Fall dass sie mit dem Verhalten der Mutter nicht einverstanden sind, zu bitten, eine Fürsorgeverfügung und eine Betreuervollmacht für alle Fälle zu machen in der jeweils bestenfalls zwei Personen genannt werden. Durch üble Nachrede lässt sich in diesem Land schnell mal eine gesetzliche Betreuung heran lügen. Und dann sind alle Rechte beim Gericht welches seinen Willen von den eingesetzten Betreuern umsetzen lässt.
Die Mutter kann gar nix.
Für ein angenehemeres Leben wäre es aber vielleicht von Vorteil woanders hinzuziehen. Außer man will das nich und will sich der Mutter widersetzen in ihren komischen Vorstellungen. Rausgeschmissen werden kann der Sohn nur von den Großeltern.
Mache Dir mal keine Sorgen. Die Mutter kann den Sohn nicht rauswerfen. Wie stehen denn die Großeltern zu der Situation?
Es würde sich aber anbieten, mit der Großmutter einen schriftlichen Mietvertrag zu machen, denn was ist, wenn sie stirbt oder etwas anderes passiert?
Ansonsten sollte er sich vielleicht doch lieber eine andere Wohnung suchen- bei dem Streß...
Alles Gute!
Vielen Dank! :-)
Ja, nur wie gesagt ist eine andere Wohnung finanziell derzeit nicht machbar...
Das Haus gehört den Großeltern und solange sie Leben entscheiden sie wer in ihrem Haus wohnt und wer nicht. Nur nach dem Tode der großeltern wären die Mutter und ihre Geschwister die nächten nahestehnden Person, denen das Haus als Erbe zustehen würde, außer sie haben vor ihrem Ableben das Haus einer bestimmten Person übertragen. Solange dein Freund sich gut mit seinen Großeltern versteht, hat er ein Dach über dem Kopf.