Meine Schwiegermutter wohnt unserem Haus in der Einliegerwohnung ohne Vertrag, kann ich sie kündigen?
Meine Schwiegermutter wohnt seit ca. 3 Jahren mit uns gemeinsam im neu gebauten Haus in der für Sie errichteten Einliegerwohnung. Zwar ist sie mit Kreditnehmerin, allerdings scheint sie weder im Grundbuch noch sonst wo auf, ist also keine Eigentümerin sondern Mieterin ohne Mietvertrag (den haben wir leider verabsäumt zu erstellen). Nun haben wir seit Wochen ein sehr eisiges Klima und eigentlich möchte ich, dass sie auszieht. Welche Möglichkeiten habe ich, dass ich ihr den Auszug nahelege? Welche Rechte habe ich? Sie zahlt keinen Kredit, sie zahlt nur die anfallenden Nebenkosten (und da nicht alle) den Kredit selbst zahlen wir.
Auch schreibt sie den Kredit beim Finanzamt ab obwohl sie kein Eigentümer ist. Mieterhöhungen akzeptiert sie auch nicht.
Gilt in ihrem Fall das Gewohnheitsrecht oder haben wir eine Chance, sie zum Auszug zu bewegen (Mietwohnung hätten wir bereits gefunden).
Könnt ihr mir hier weiterhelfen?
Danke
lg Hans
12 Antworten
Selbstverständlich hat sie einen Mietvertrag, wenn auch nur einen mündlichen. Da habt ihr euch genau so an die gesetzlichen Vorgaben zu halten wie bei einem schriftlichen Mietvertrag.
Verstehe ich das richtig, dass es nur diese beiden Wohnungen in dem Haus gibt? Dann - das ist die gute Nachricht - dürft ihr kündigen, ohne einen Grund angeben zu müssen. Ihr müsstet euch auf § 573a Abs.1 BGB beziehen und habt dann eine um 3 Monate längere Kündigungsfrist zu beachten.
Ja, es gibt nur die beiden Wohnungen es ist ein Einfamilienhaus mit angebauter Einliegerwohnung. Vielen Dank damit ist mir schon weiter geholfen
Welche Rechte habe ich?
Du bzw die Partei Vermieter kann ihr kündigen, so sie denn Mieterin ist, mit dem gesetzlichen Fristen (3 Monate, ergo zum 31.03.2018) und ein berechtigtes Interesse besteht.
Bei einem Zweifamilienhaus, bei dem der Vermieter eine Wohnung bewohnt kann ferner ohne Grund dafür aber mit 6 Monaten Frist (zum 30.06.2018) gekündigt werden.
Kündigung unterliegt der Schriftform und der Empfang muss vom Absender bewiesen werden können.
Auch schreibt sie den Kredit beim Finanzamt ab obwohl sie kein Eigentümer ist. Mieterhöhungen akzeptiert sie auch nicht.
Mieterhöhungsverlangen unterliegen einem Formerfordernis und inhaltlichen Anforderungen. Wenn der Mieter die Zustimmung verweigert, muss man diesen auf Zustimmung verklagen.
Beim Finanzamt gerne mal verfpfeifen, obwohl mir nicht ganz klar ist wie das funktionieren soll.
Für das gleiche Objekt wird das Finanzamt doch wohl nicht so blöd sein und zwei Leuten die Kosten als Werbungskosten anerkennen, wenn es nur ein Darlehen gibt, besonders nicht jemandem der besagtes Objekt selbst bewohnt.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Zum Thema Finanzamt: das ist einer der Knackpunkte die sich wohl auflösen werden, nachdem das Amt nun die Unterlagen zum Haus inkl.Grundbuch usw. bei mir angefordert haben. Natürlich habe ich diese umgehend übermittelt und auch darauf hingewiesen, wer Eigentümer ist und wer Mieter
Wieso kann sie den Kredit beim Finanzamt abschreiben?
Auch ein mündlicher Mietvertrag kann gekündigt werden.
Da stimmt etwas nicht. Zurückzahlen muss sie gewiss nicht.
Klar, ihr könnt sie fristgerecht Kündigen wegen Eigenbedarf
Eigenbedarf für die Einliegerwohnung?
Seit wann kann man wegen Eigenbedarf fristlos kündigen??
Entweder wurde die Antwort editiert oder da steht fristgerecht...
...von fristlos lese ich in der Antwort nix ;-)
.... wie soll das gehen, kündigen, wenn es gar keinen Vertrag gibt und wie kann abgeschrieben werden, wenn es gar keine Einnahmen gibt?
wie soll das gehen, kündigen, wenn es gar keinen Vertrag gibt
Sie wohnt dort und zahlt dafür. Fertig ist der Mietvertrag durch konkludentes Handeln!
.... wer schon lesen kann, ist meist .....
Einliegerwohnung ohne Vertrag,so jedenfalls dei Frage und darauf habe ich nachgefragt/geantwortet.
Sie beteiligt sich laut Kommentar zumindest an den Nebenkosten, zahlt also etwas. Da kann man wohl einen Mietvertrag unterstellen.
Bitte? Selbstverständlich gibt es einen Vertrag. Nirgends steht, dass Mietverträge nur schriftlich abgeschlossen werden dürfen.
laut Frage gibt es jedoch keinen!
weil sie es eingereicht hat und das Finanzamt scheinbar nicht kontrollierte bis jetzt. Da hatte sie wohl einfach Glück muß jetzt aber wohl zurück zahlen