Miete an Schwester zahlen im Haus der Mutter?
Wir bewohnen mietfrei die oberste Etage eines dreistöckigen Hauses. In der Mitte wohnt meine Mutter. Der Keller steht ungenutzt leer. Meine Eltern haben das Haus gebaut. Kurze Zeit danach verstarb mein Vater. Meine Frage: wenn wir den Keller als Wohnraum für uns ausbauen; muss ich dann an meine Schwester ( sie wohnt weiter weg) Miete zahlen oder gehört das Haus 100 % meiner Mutter ?
3 Antworten
Das regelt der Notar. Es geht um Nachlass / Erbschaft ...
Ihr könnt euch auch privat einigen. Mach das aber schriftlich.
Es gibt ein Erbschaftsgesetz.
Nach dem Tod des Vaters gehört eine Hälfte des Hauses der Mutter. Die andere Hälfte wird zwischen euch Geschwistern aufgeteilt. (Ich bin kein Notar, also nagle mich nicht drauf fest)
Regelt das am besten unter Hinzuziehung eines Notars.
50% des Hauses gehörten der Mutter schon bevor der Vater gstorben ist. Die Mutter erbte die 1/2 des Anteils des Vaters also 25%. Die beiden Kinder Teilen sich die restlichen 25% zu je 12,5%.
Ich danke Dir ...
Wie hast du das ohne Grundbucheinsichtnahme herausgefunden?
Je nachdem wie es dein Vater geregelt hat. Sonst gilt die gesetzliche Erbfolge. 1/2 (50%) des Hauses gehörte der Mutter schon bevor der Vater gestorben ist (Zugewinn). Als der Vater gestorben ist erbte die Mutter 1/2 (25%) des Hausteils des Vaters. Dir und deiner Schwester gehören seit dem Tod des Vaters je 1/8 (12,5%) des Hauses. Das beruht auf Annahmen die du unter nachlesen kannst https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge Wenn du mehr als deinen Anteil 1/8 des Hauses nutzt müßtes du einen Ausgleich/Miete an die Schwester und Mutter zahlen.
Das ist eine perfekte Antwort ... Danke dafür.
Das kommt drauf an, wem das Haus gehört?
Das müsst IHR doch wissen.
Die Frage ist ja ob ihr rechtlich Miete zusteht oder nicht ?