Miete an Schwester zahlen im Haus der Mutter?

3 Antworten

Das regelt der Notar. Es geht um Nachlass / Erbschaft ...

Ihr könnt euch auch privat einigen. Mach das aber schriftlich.

Akazienweg 
Beitragsersteller
 07.03.2017, 10:17

Die Frage ist ja ob ihr rechtlich Miete zusteht oder nicht ?

OhNobody  07.03.2017, 10:22
@Akazienweg

Es gibt ein Erbschaftsgesetz. 

Nach dem Tod des Vaters gehört eine Hälfte des Hauses der Mutter. Die andere Hälfte wird zwischen euch Geschwistern aufgeteilt. (Ich bin kein Notar, also nagle mich nicht drauf fest)

Regelt das am besten unter Hinzuziehung eines Notars.

diroda  07.03.2017, 10:36
@OhNobody

50% des Hauses gehörten der Mutter schon bevor der Vater gstorben ist. Die Mutter erbte die 1/2 des Anteils des Vaters also 25%. Die beiden Kinder Teilen sich die restlichen 25% zu je 12,5%.

OhNobody  07.03.2017, 11:35
@diroda

Ich danke Dir ...

Gerhart  08.03.2017, 08:05
@diroda

Wie hast du das ohne Grundbucheinsichtnahme herausgefunden?

Je nachdem wie es dein Vater geregelt hat. Sonst gilt die gesetzliche Erbfolge. 1/2 (50%) des Hauses gehörte der Mutter schon bevor der Vater gestorben ist (Zugewinn). Als der Vater gestorben ist erbte die Mutter 1/2 (25%) des Hausteils des Vaters. Dir und deiner Schwester gehören seit dem Tod des Vaters je 1/8 (12,5%) des Hauses. Das beruht auf Annahmen die du unter nachlesen kannst https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge Wenn du mehr als deinen Anteil 1/8 des Hauses nutzt müßtes du einen Ausgleich/Miete an die Schwester und Mutter zahlen.

OhNobody  07.03.2017, 11:37

Das ist eine perfekte Antwort ... Danke dafür.

Das kommt drauf an, wem das Haus gehört?


Das müsst IHR doch wissen.