Stromrechnung, Gas Wasser ummelden nach Trennung, Scheidung, Frau weigert sich zu bezahlen
Hallo, meine Frau (verheiratet plus 2 Kinder) hat rechtswidrig die Schlösser ausgetauscht und ich komme nicht mehr in mein Haus. Sie will drin wohnen und nun muss ich sie rausklagen, was schwierig ist. ABER hier die Frage: Die Nebenkosten laufen auf mich und sie weigert sich die zu bezahlen und somit kommen 400€ jeden Monat auf mich zu. Sie lässt mich nicht ins Haus um die Zählerstände abzulesen und umzumelden. Was kann ich den jetzt tun??
Da ich die Nebenkosten nicht mehr bezahlen kann (bin weit unter der Mindestgrenze von 1050€), will die Stadtwerke nun das Wasser Strom abschalten. Die Kosten soll ich tragen, was logisch ist, ich bin ja Hausbesitzer, aber sie ist drin und wird das nicht zulassen. Was kann ich den nur machen?? Ummelden auf sie würde ich gerne aber sie will das ja nicht weil sie ja nichts bezahlen will! Sie will mich einfach nur ausholen wie eine Gans! Zum Verzweifeln!! Jemand eine Idee oder auch so einen Fall gehabt??
4 Antworten
Strom, Gas und Wasser abmelden, da jeder, der eine Wohnung ( oder Haus ) nutzt, für diese Kosten selbst aufkommen muss, **Da gibt es sogar eine Verpflichtung, dass man Strom etc. anmelden muss.******
Jeder Strombezieher ist dazu verpflichtet, sich innerhalb von sechs Wochen nach dem Bezug einer Wohnung bei einem gewählten Lieferanten oder dem Grundversorger anzumelden.
P u n k t..
Wenn Du eine Wohnung gemietet hast, meldest Du ja auch alles ab.
Teilst den Stadtwerken den Grund der Abmeldung mit, weil " andere " das haus nutzen, sowie die entsprechenden Kosten verursachen.
Weiter musst Du bedenken, dass das Recht letztlich auf Deiner Seite ist, denn
wenn Sie die Schlösser getauscht hat, kannst Du ja auch nicht mehr Deinen Hauptwohnsitz dort haben,
und Du musst Dich ja ohnehin dort mit 1. Wohnsitz anmelden, wo Du Deinen überwiegenden Aufenthaltsort hast.
Das heißt beim Haus abmelden, und diese Abmeldung den Energieversorgungsunternehmen vorlegen und damit die Abmeldung begründen. gleichzeitig an Deiner neuen Adresse anmelden, und nicht vergessen, dass Du mitteilst, dass Deine Frau nun alleinige Nutzerin ( Verbraucherin ) ist. und somit für die Verbrauchskosten aufkommen muss.
Nun musst Du wohl Nägel mit Köpfen machen, und Dich nicht weiter hinhalten lassen. Viel Erfolg.
Gehe zum Amt und lass Dich beraten, es gibt immer Mittel und Wege!
Wenn Du nicht in dem Haus wohnst, musst Du die Kosten auch nicht bezahlen, Du brauchst ja den Strom nicht.
Ich war in einer ähnlichen Situation, als bei uns die Scheidung bevorstand, ich musste meinen Energieverbrauch auch selber bezahlen, mein Mann ist aus der Wohnung ausgezogen, hatte selber eine Mietwohnung, wo er die Kosten auch bezahlen musste, so auch ich, meinen Strom und Wasser selber bezahlen muss!
Deine Noch Ehefrau kann nicht verlangen, dass Du ihre Energieverbrauch bezahlt! Du musst Dich beim Amt nur ummelden, Adressänderung für Dich machen und melden, dass Deine Frau, wo Du in Scheidung lebst, jetzt da wohnt, dann gehen die Rechnungen doch automatisch an sie und nicht an Dich!
Also, bei uns läuft es jedenfalls so, aber ich lebe in der Schweiz, ich denke, dass es da gleich ist!
Deshalb, lass Dich auf dem Amt beraten!
Alles Gutte! L.G.Elizza
Wenn ich das richtig verstehe, seid Ihr noch nicht geschieden?! Du kannst jederzeit mit Hilfe der Polizei Zutritt zu Deinem Haus erzwingen.
rechtlich sieht die sache so aus, dass ihr als gesamtschuldner hafetet. dem entsprechend hat der Gläubier das Recht, sich den Schuldner aus der Liste der Schuldnerschaft frei zu wählen.
mit ein bisscen GLück und und etwas verwahdlungsgeschick kannst du den Stromversorger, das gasWerk und das Wasserwwerk überreden, sich an deine frau zu halten.
alternatv gäbe es noch die chance. einfach nicht zu zahlen, aber das häte den Effekt, dass es nioch teurer wrid und auch nur so lange hilft, bis die alte dich aufh zahlung verklagt...
oder du fragst ob die trovatos vielleicht rausfinden können, dass deine ische kohle verdient, die sie nicht angbibt, dann könntest du ggf. auf beteilung an den Kosten klagen, was in deinem fall bei etwa 100% wären, da du ja nicht mehr da wohnst.
lg, Anna