Strafe nachdem man zwei Monate unfreiwillig schwarz gearbeitet hat?
Meine Schwester möchte ihren ehemaligen Chef bei den Behörden melden, da er gegen das Mindestlohngesetz verstößt, seine Angestellten schwarz anstellt und Teile der Löhne zurückbehält, damit niemand "abhauen" kann und obendrein noch das Trinkgeld in seine eigene Tasche steckt (Gastronomie). Nun ist aber das Problem, dass sie da 2 Mnate schwarz gearbeitet hat, aber unfreiwillig, weil er ihr von Anfang an gesagt hat, dass sie einen Vertrag bekommt und er sie anmeldet, dies aber mit irgendwelchen Ausreden immer wieder rausgezögert hat. Der Job war auf 450€ Basis. Sie hat den Betrieb nun verlassen, aber der Chef weigert sich den ausstehenden Lohn zu bezahlen, weshalb meine Schwester ihn nun auch melden möchte. Müsste sie da mit irgendwelchen Konsequenzen rechnen (z.b. Bußgelder), wenn sie damit zu den Behörden geht, obwohl es nur 2 Monate waren und diese, wie gesagt unfreiwillig? Vielen Dank für eure Antworten.
6 Antworten
Ob sie Konsequenzen zu erwarten hat kommt ganz drauf an woher sie sonst noch Geld bekommt.
Das Ihr Chef sie nicht angemeldet hat kann man ihr sicher nicht zur Last legen. Bei einem Nebenjob fällt das auf der Abrechnung ja auch nicht auf.
Die Frage ist halt nur ob sie vom Jobcenter auch Geld bekommt, dann wäre sie zusätzlich verpflichtet gewesen das dort auch zu melden. Unabhängig davon ob ihr Chef sie angemeldet hat.
Sollte es so sein das sie vom Amt oder Jobcenter Geld erhält, und sie dort den Nebenjob nicht angegeben hat, dann hat sie schon mit Konsequenzen zu rechnen. Allerdings eher von Seiten Jobcenter.
Ansonsten ist es Sache des Arbeitgebers.
Ok dann kann sie sagen sie wusste erst nicht das sie nicht angemeldet ist. Bei einer geringfügigen Beschäftigung zahlt sie ja auch keine Steuern. Also den Herren melden und schauen das sie ihren Lohn bekommt.
Deine Schwester hat in dem Fall nichts zu befürchten. Sollte es sich tatsächlich um Schwarzarbeit gehandelt haben, ist erstmal der Arbeitgeber "dran", denn nur der hat Pflichten zu erfüllen - Meldung zur Sozialversicherung, einbehalten und abführen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen - § 370 Abgabenordnung und § 266a Strafgesetzbuch.
Auf den Arbeitnehmer könnte allenfalls ein Verfahren wegen Beihilfe zur Hinterziehung zukommen - wenn sie aber in dem Glauben gearbeitet hat, dass sie angemeldet wird, passiert auch das nicht.
Auch bei Minijobs muss das Mindestlohngesetz eingehalten werden. Rechnet man das um, kommt man auf 53 Stunden monatliche Arbeitszeit.
seine Angestellten schwarz anstellt
Bist du sicher? Wie kommst du (bzw. deine Schwester) darauf? Ein Arbeitgeber, der die Sozialversicherungsbeiträge seiner Arbeitnehmer nicht abführt, macht sich nach § 266a StGB strafbar.
dass sie einen Vertrag bekommt
Sie hat gearbeitet und Lohn dafür bekommen - also hat sie zumindest einen mündlichen Vertrag gehabt. Denn nirgends ist festgelegt, dass Arbeitsverträge zwingend schriftlich geschlossen werden müssen.
Für deine Freundin droht meines Wissens nach keine Strafe.
Nein, sie hat mit keinen Konsequenzen zu rechnen.
Die korrekte Ermittlung und Abführung der Lohnabzüge sowie die SV-Meldungen sind Sache des Arbeitgebers. Er allein ist dafür haftbar (und im Falle des Lohnsteuerabzuges kann es richtig Ärger für den AG geben, weil hier grundsätzlich von Vorsatz ausgegangen wird).
Der Arbeitnehmer darf davon ausgehen, dass sein Arbeitgeber das korrekt macht.
Zwar hätte das Ausbleiben der Abrechnungen stutzig machen müssen, aber das allein ist noch kein Anhaltspunkt, dass man "schwarz" arbeitet.
Glückwunsch zu dem Mut! Sie soll ihn auf jeden Fall melden, sie hat nichts zu befürchten. Solchen Menschen muss der Garaus gemacht werden, so geht es einfach nicht!
In diesem Drecksland wäre ich mir dea nicht so sicher, ob sie da nichts zu befürchten hat ......
Wander doch aus, es ist bestimmt in einem anderen Land besser. Versuch mal Nordkorea. Da zahlt man auch keine Rundfunkbeiträge
Sie bekommt keine Gelder vom Amt oder Jobcenter. Sie ist Studentin, also auch nicht Arbeitslos gemeldet und bekommt auch kein Bafög.