Lohnabzug gerechtfertigt?

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Der ArbG ist nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz berechtigt, eine Lohnfortzahlung für nicht nachgewiesene Krankheitszeiten zu verweigern, den Lohn für unentschuldigtes Fehlen also vom Gehalt abzuziehen. Darüber hinaus gehende Abzüge als erzieherische Maßnahme sind definitiv nicht statthaft.

Butterbirnchen 
Beitragsersteller
 29.04.2014, 14:40

Heißt also, trotz dieses einen Fehltages (der mir nicht bezahlt wird) müssen die mir mein zustehendes Geld überweisen?

ralosaviv  29.04.2014, 16:23
@Butterbirnchen

Natürlich. Wenn nicht, den ArbG schriftlich (nachweislich) mit Fristsetzung zur Zahlung auffordern und im Zweifel zum Arbeitsgericht. In einer derart eindeutigen Fall würde ich das ohne Anwalt durchziehen, weil in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selber tragen muss.

Ich glaubs nicht - klär das über die Gewerkschaft.

Nein das darf er nicht. Allerdings darf er dich zu einem Betriebsarzt schicken, der dann guckt, ob deine Entschuldigungen wirklich nötig gewesen sind oder nur von einem (gutmütigen) Arzt ausgestllt, weil du gut jammern kannst.

Sollte es sich so rausstellen, dass du einfach nur blau gemacht hast oder er das zuverlässig sonstwie erfahren, dann könnte er dich eventuell entlassen.

Erstens weil du ihn betrügst und zweitens weil das den Betriebsfrieden stört.

Wenn du also nicht geschummelt hast dann könntest du den Lohn einklagen. Wobei ich das lassen würde. Du bekommst ihn ja im nächsten Monat. Wie willst du denn weiter in dem Betrieb arbeiten, wenn du deswegen klagst.

Butterbirnchen 
Beitragsersteller
 29.04.2014, 14:18

Die Entschuldigungen sind schon alle berechtigt (schlafapnö mit damit zusammenhängenden psychischen Problemen (Neurologe und Schlaflabor)). Ein unentschuldigter Tag = für den Tag kein Lohn bzw. Abzug. Wurde schon besprochen mit meinem zuständigen Casemanager (1 Tag = 14€ weniger). Mir fehlen aber insgesamt knapp 130€ anstatt den 14€ von 325€. Angeblich bekomme ich es nächsten Monat, aufgrund (wie in der Frage schon beschrieben) erzieherischer Maßnahmen. Das Geld fehlt aber nun in meinem Unterhalt (Wohnungskosten). Erlaubt?

Wenn sich dies genauso verhält, wie Du hier schilderst, was man kaum glauben kann, würde ich an Deiner Stelle genauso "nett" reagieren. Du schreibst (gegen Empfangsbestätigung) einen 3-Zeiler, in dem Du ihn aufforderst, das fehlende Geld unverzüglich auf Dein Konto zu überweisen, da Du sonst rechtliche Schritte gegen ihn ergreifst. Oder Du gehst direkt zum Arbeitsgericht und schilderst diesen Vorfall. Bei weiteren Maßnahmen werden sie Dir dort behilflich sein.

Nach einem Betriebsrat habe ich gar nicht gefragt, da ich davon ausgehe, daß "dieser" Chef alles dafür tun wird, daß sich erst gar keiner bildet.

Für unentschuldigtes Fehlbleiben, kann der Arbeitgeber natürlich den Lohn einbehalten.

Entschuldigtes Fehlen kann ja nur bei Krankheit oder Urlaub entstehen. Dabei wäre der Lohn ja weiter zu zahlen.

Ein "Strafgeld" kann kein Arbeitgeber willkürlich vom Gehalt abziehen. Strafen aussprechen, darf nur ein Gericht.