Darf mir eine Firma für ein Angebot eine Rechnung stellen?
Hallo alle zusammen, Ich habe mir bei einem Verputzer ein Angebot eingeholt. Er ist bei mir vorbei gekommen und mir ein Angebot abgegeben, als ich mich nach einer weile bei ihm gemeldet habe um ihm zu sagen das mir das Angebot zu teuer ist, hat er mir vorgeschlagen noch mal vorbei zukommen um das Angebot einwenig zu verbessern, Letzen endes war mir auch dieses Angebot zu teuer, und ich habe ihm erneut abgesagt. Daraufhin hat er gesagt das er viel zeit in mich investiert hat und mir deswegen ein Rechnung in Höhe von 300€ stellt. Ist das zulässig? Schliesslich habe ich nie etwas unterschrieben. Danke für eure Antworten
3 Antworten
Wenn du explizit ein Angebot verlangt hast, dann muss das kostenlos sein.
Ein Kostenvoranschlag (ist rechtlich ein Unterschied) kann Geld kosten.
Schreib ihm einfach, dass du nicht bereit bist, für ein Angebot zu zahlen, und er bitte klagen soll, wenn er das will. Und das wird er nicht machen.
Nö, hier stur bleiben.
Das konntest Du vorher nicht wissen, also ist die Gebühr nicht rechtens.
Ja, das ist zulässig. Aber er hätte dich im Vorfeld informieren müssen, dass diese Leistung Kostenpflichtig ist.
Nein, ein Angebot muss kostenlos sein.
Ein Angebot muss nicht kostenlos sein. In einer freien Marktwirtschaft darf für alles Geld verlangt werden. Es muss nur im gegenseitigen Einvernehmen geschehen. Wenn du dir so sicher bist, dann belege mir deine Aussage.
Nach der Regelung des § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht zu vergüten. Der Unternehmer kann deshalb ein Entgelt grundsätzlich nur verlangen, wenn zwischen den Parteien eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine spezialisierte Ausarbeitung handelt, die einen besonderen Aufwand erfordert. Der Unternehmer hat es in der Hand, eine Vergütungsvereinbarung herbeizuführen oder kein Angebot abzugeben. Daher sind Vorarbeiten wie Pläne, Zeichnungen oder Be-rechnungen nicht zu vergüten.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/kostenvoranschlag/index.html
Die sache ist ja die. Als ich ihm das erste mal abgesagt habe, da hat er ja selbst gesagt, ´´komm ich schau mir dein Haus mal an und dann schauen wir mal ob wir am Preis noch was machen können´´. Und hinterher verlagt er 2 x Anfahrt und 2 st. Meisterstunden. Also in meinen Augen ist das ein Witz.