Darf mir eine Firma für ein Angebot eine Rechnung stellen?

3 Antworten

Wenn du explizit ein Angebot verlangt hast, dann muss das kostenlos sein.

Ein Kostenvoranschlag (ist rechtlich ein Unterschied) kann Geld kosten.

Schreib ihm einfach, dass du nicht bereit bist, für ein Angebot zu zahlen, und er bitte klagen soll, wenn er das will. Und das wird er nicht machen. 

fedor2238 
Beitragsersteller
 06.11.2016, 20:17

Die sache ist ja die. Als ich ihm das erste mal abgesagt habe, da hat er ja selbst gesagt, ´´komm ich schau mir dein Haus mal an und dann schauen wir mal ob wir am Preis noch was machen können´´. Und hinterher verlagt er 2 x Anfahrt und 2 st. Meisterstunden. Also in meinen Augen ist das ein Witz.

grubenschmalz  06.11.2016, 20:18
@fedor2238

Nö, hier stur bleiben. 

Das konntest Du vorher nicht wissen, also ist die Gebühr nicht rechtens.

Ja, das ist zulässig. Aber er hätte dich im Vorfeld informieren müssen, dass diese Leistung Kostenpflichtig ist.

grubenschmalz  06.11.2016, 20:18

Nein, ein Angebot muss kostenlos sein. 

Erdbeerman82  07.11.2016, 07:39
@grubenschmalz

Ein Angebot muss nicht kostenlos sein. In einer freien Marktwirtschaft darf für alles Geld verlangt werden. Es muss nur im gegenseitigen Einvernehmen geschehen. Wenn du dir so sicher bist, dann belege mir deine Aussage.

Erdbeerman82  06.11.2016, 20:07

Nach der Regelung des § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht zu vergüten. Der Unternehmer kann deshalb ein Entgelt grundsätzlich nur verlangen, wenn zwischen den Parteien eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine spezialisierte Ausarbeitung handelt, die einen besonderen Aufwand erfordert. Der Unternehmer hat es in der Hand, eine Vergütungsvereinbarung herbeizuführen oder kein Angebot abzugeben. Daher sind Vorarbeiten wie Pläne, Zeichnungen oder Be-rechnungen nicht zu vergüten.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/kostenvoranschlag/index.html