Handwerker schickt überhöhte Rechnung ohne Angebot und Auftrag
Hallöle ihr Lieben,
ich habe da mal wieder einen speziellen Fall:
Einer Mieterin eines guten Freundes ging der Boiler kaputt. Sie holte dann eine Firma, die einen neuen Boiler vorschlug. Die Mieterin informierte meinen Freund, der dann sofort Angebote einhoilte. Auch bei der Firma die schon vor Ort war, bat der Freund um ein Angebot, welches ihm fest zugesagt wurde. Anstatt ein Angebot zu erhalten, ging die Firma am gleichen tag her und baute der Mieterin einen neuen Boiler ein. Etliche Wochen später erhielt der Freund dann eine Rechnung, die ein drittel teuerer war, als die von anderen Anbietern. Mein Freund fiel aus allen Wolken und reklamierte diese Rechnung. Die Firma reagierte nicht, sondern schickte Mahnungen, erst an den Freund, dann an die Mieterin. Beide reklamierten erneut. Dann passierte wieder eine Weile nichts. Dann drohte man erst der Mieterin, wenig später dem Freund. Zum guten Schluss kam jetzt eine Mahnung eines Inkassobüros. Mein Freund is ja bereit, die rechnung zu zahlen, aber nur in Höhe der anderen Angebote. Wie soll er weiter verfahren? Bitte nur antworten, wenn ihr Ahnung davon habt, vielen Dank!
10 Antworten
Vermutlich hatte die Mieterin vorschnell dem Austausch des Boilers zugestimmt und dem Handwerksbetrieb somit auch einen Auftrag erteilt (vielleicht dachte sie auch, der Vermieter muesse das dann sowieso bezahlen). Dann muss sich der Handwerksbetrieb an die Mieterin wenden und nicht an den Vermieter.
Die Mieterin kann sich dann wieder an den Vermieter wenden, um sich von diesem einen Teil des Geldes erstatten zu lassen. Hier wahrscheinlich aber nicht den vollen Betrag sondern nur in der Hoehe, die der Vermieter zu zahlen haette, wenn dieser den Auftrag selbst erteilt haette (hier wohl auf Grundlage der diesem vorliegenden Angebote anderer Firmen).
Ich finde den Fall ganz interessant, deshalb fasse ich mal meine Lösung zusammen.
1.) Anprüche Handwerker gegen Vermieter:
Der Vermieter hat keinen Auftrag erteilt.
Anfrage nach Kostenvoranschlag war kein Auftrag.
Durch Duldung des Einbaus ist kein Auftrag zustande gekommen, weil der Vermieter nichts geduldet hat. Er war nicht anwesend.
Die Mieterin hat dann einen komischen Auftrags- und Lieferzettel unterschrieben.
Das könnte stellvertretend für den Vermieter geschehen sein, man müßte den Wortlaut kennen. Allerdings wäre das eine Vertretung ohne Vertretungsmacht gewesen, der Vermieter kann die Genehmigung verweigern, dann ist er aus dem Vertrag raus.
Zwischenergebnis: Falls die Rechnung auf den Vermieter lautet, geht sie ins Leere. Damit wären auch die Incassokosten erledigt.
2.) Ansprüche Handwerker gegen Mieterin
Kein ausdrücklicher Auftrag, kein Auftrag durch Duldung, denn die Mieterin glaubte, der Handwerker wäre im Auftrage des Vermieters da.
Die Mieterin hat dann einen komischen Auftrags- und Lieferzettel unterschrieben.
Darin könnte eine Auftragserteilung liegen. Es kommt daher darauf an, mit welchen Worten dies zur Unterschrift vorgelegt wurde. Wurde gesagt, der Vermieter habe den Auftrag erteilt, oder wurde ein solcher Eindruck erweckt, kann wegen arglistiger Täuschung, bzw. wegen eines erheblichen Motivirrtums angefochten werden.
Zwischenergebnis: Kein Auftrag, Rechnung -falls vorhanden- geht ins Leere, Incassokosten erledigt.
3.) bereicherungsrechtliche Ansprüche
Durch den Einbau des Boilers hat der Vermieter Eigentum an dem Gerät erworben (feste Verbindung mit einem Gebäude, gesetzlicher Eigentumsübergang)
Damit bleiben bereicherungsrechtliche Ansprüche. Das Konkurrenzverhältnis von 812 BGB und 951 BGB ist mir grad nicht ganz klar. 951 BGB geht wohl vor, Abwicklung dann nach 812 BGB. Dazu müßte aber erst einmal eine entsprechende Abrechnung erteilt werden.
Ja, die Informationen reichen wirklich nicht.
Die Infos habe ich aufgenommen, wie ich sie verstanden habe. Bissi Auslegung ist dabei, gebe ich zu. Die Annahme der Mieterin ist irgendwo in den Kommentaren aufgeführt.
Also: Boiler kaputt. Installateur arbeitet im gleichen Haus der Mieterin. Die holt ihn in die Wohnung. Er stellt fest, es muss ein neuer her. Dann geht er. Mieterin ruft bei Vermieter an, sagt Firma xy war schon da, die haben gesagt, es muss ein neuer her. Vermieter sagt okay, kommt ein neuer. Setzt sich ans Telefon und holt zwei Angebote rein, als drittes ruft er bei Firma XY an und sagt, schicken Sie mir bitte ein Angebot, ich habe die Faxnummer sowieso. Frau am Telefon sagt, okay bekommen Sie schnellstmöglich. Anstatt das Angebot zu schicken, geht Monteur mit Boiler am gleichen Tag hin und baut ein. Die Mieterin ist im Glauben, dass das ganze mit dem Vermieter abgesprochen ist und lässt einbauen. Dann bekommt sie einen Auftrags- und Lieferzettel unter die Nase gehalten, mit den Worten, den müssen Sie unterschreiben, das ist mein Nachweis für getane Arbeit. Vermieter bekommt die Rechnung und reklamiert diese sofort. Dann meldet sich der Betrieb XY fast ein Jahr nicht mehr. Dann bekommt erst der Vermieter ne Mahnung, der erklärt er habe weder einen Auftrag erteilt noch ein Angebot erhalten. Dann ist wieder Funkstille. Wochen später bekommt die Mieterin eine Mahnung, kurze Zeit hinterher einen drohenden Anruf. Die Mieterin sagt, nö ist der Vermieter zuständig. Dann bekommt der Vermieter einen Anruf und wird auch bedroht, wenn er nicht zahlt. Er erklärt, er will ja zahlen aber keine überhöhte Rechnung. Ohne weiter drauf einzugehen, geht Firma XY her und beauftragt ein Inkasso gegen den Vermieter. Ob die Mieterin auch gleiche Post bekommen hat, weiss ich nicht, die befindet sich momentan im Urlaub.Zu der SaCHE GIBT ES AUCH sCHRIFTVERKEHR; ALLERDINGS NUR VON sEITEN DES vERMIETERS:
vergessen habe ich ncoh dass weder Mieterin noch Vermieter informiert wurde, was die überhaupt haben wollen. Bis zum Eingang der Rechnung wusste keiner von beiden welche Kosten entstehen.
Ok, danach hat nur der Vermieter eine Rechnung bekommen, die geht schon mal ins Leere, weil er keinen Auftrag erteil hat.
Ich bleibe bei dem, was ich oben schrieb. Die Mieterin sollte sich mal eine Kopie des "Auftragszettels" besorgen und sofort die Anfechtung erklären, falls es wirklich ein Auftrag war. Je nach Anfechtungsgrund ist die Frist kurz, beginnt aber erst mit Kenntnis des Grundes.
Der Umstand, daß kein Preis genannt war, ist hingegen nicht wichtig. Da gebe ich RobertLiebling recht. Allerdings spielt das nur eine Rolle, falls ein Vertrag zustande kam, was nach meiner Lösung eben nicht der Fall ist.
Als praktische Konsequenz würde ich dem Incassobüro einfach mal die Bitte um eine Kopie der Auftragserteilung zu kommen lassen.
DIese Darstellung weicht aber in ein paar wesentlichen Details von der ursprünglichen Frage ab. Zum Beispiel höre ich zum ersten Mal, dass der Freund gleichzeitig der Vermieter ist...
Einer Mieterin eines guten Freundes ging der Boiler kaputt. Sie holte dann eine Firma, die einen neuen Boiler vorschlug.
Wieso holte die Mieterin eine Firma ins Haus, ohne vorher den VM zu informieren?
Die Mieterin informierte meinen Freund, der dann sofort Angebote einhoilte.
Schriftlich? Per Email? Oder einfach im Internet nachgeschaut?
Auch bei der Firma die schon vor Ort war, bat der Freund um ein Angebot, welches ihm fest zugesagt wurde.
War der VM denn überhaupt vor Ort?
Anstatt ein Angebot zu erhalten, ging die Firma am gleichen tag her und baute der Mieterin einen neuen Boiler ein.
Das muss ja irgendwer beauftragt und quittiert haben.
hat aber niemand! Die Mieterin ist davon ausgegangen, dass der Vermieter einverstanden ist!
Dann siehe oben.
Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Die Ansprüche sind nach den Regeln über eine ungerechtfertigte Bereicherung, bzw. nach 951 BGB abzurechnen.
hat aber niemand!
Offenbar schon, denn Du schreibst ja selbst:
"Die Mieterin hat dann einen komischen Auftrags- und Lieferzettel unterschrieben."
Also hat sie ihn beauftragt, und muss auch zahlen.
Einspruch : Sicher hat die Mieterin nur gegengezeichnet das der Mitarbeiter dort etwas getan hat und was er verarbeitet / eingebaut hat. ( Weder original noch Kopie liegen uns allen vor- nur Mutmaßungen. )
Ist der Boiler Bestandteil des Mietvertrages? Wenn ja, dann hätte zuerst der Vermieter (schriftlich) informiert werden müssen. Wenn der Boiler die einzige Warm-Wasserquelle der Wohnung darstellt, kann man auch bei ihm anrufen und um eine dringliche Reparatur/Austausch bitten.
Reagiert der Vermieter überhaupt nicht auf ein Schreiben, dann darf der Mieter selbst einen Handwerker beauftragen und dem Vermieter die Rechnung zum bezahlen übergeben. Allerdings sollte man dafür nachweisen können, dass man den Vermieter tatsächlich nachweisbar zur schnellen Reparatur aufgefordert hat.
Ein Inkassobüros sind Zahlungseintreiber und schüchtern die Leute ein. Man muss darauf nicht reagieren. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt und zwar kommt der ausschließlich vom zuständigen Mahngericht. Also nicht täuschen lassen wenn diese Eintreiber ein Schreiben mit fetter Überschrift "Mahn und Zwangsvollstreckung" senden. Das sind nur Einschüchterungsversuche. Wenn dann tatsächlich ein Mahnbescheid des Gerichtes kommt kann oder muss dem Widersprochen werden. Dann geht die Sache zum Amtsgericht zur Verhandlung.
Hier muss der Mieter den Sachverhalt aus seiner Sicht darlegen. Auch die Frage wie der Handwerker denn den Boiler tauschen könnte obwohl kein Auftrag vorlag? Die Zustimmung zum Tausch ist unstreitig in dem Moment als der Handwerker begann die Arbeiten auszuführen.
Auf einen gemeinsamen Nenner gebracht denke der Auftraggeber Mieter wird sehr schlechte Karten haben. Er wird zahlen müssen und zwar die ganze Summe. Hinzu kommen noch Kosten der Anwälte Gerichtskosten und natürlich die Inkassokosten.
Der Mieter kann ja versuchen einen Teil vom Vermieter zu holen. Zumindest wäre der Vermieter für die Reparatur zuständig gewesen.Nur blöd das der Mieter die Musik bestellt hat.
Ich kann weder der obigen Fallbeschreibung noch den zwischenzeitlich vorgenommenen Ergänzungen des Fragstellers entnehmen, dass der Vermieter überhaupt über den Defekt informiert war.
Wenn der Vermieter das aber nicht wusste, warum hätte er einem Handwerker einen Auftrag erteilen sollen?
Ich habe das Gefühl, uns liegen zu wenig Informationen vor, um die Sache abschließend zu bewerten.