Klausel im Mietvertrag zum Thema "Grillen auf dem Balkon" - wer kann das übersetzen?
In meinem Mietvertrag steht: "Wegen der Belästigung der Nachbarn kann das Grillen mit festen und flüssigen Brennstoffen auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar am Gebäude befindlichen Flächen nicht gestattet werden".
Heisst das, ich darf nicht mit Holzkohle oder so grillen, aber sehr wohl mit dem Elektrogrill, da er ja gar keine Brennstoffe enthält?!
11 Antworten
Korrekt!
Das Grillen mit Brennstoffen darf untersagt werden, das elektrische Grillen dagegen nicht.
Wobei... ich würde trotzdem drauf achten, die Nachbarn nicht durch starke Gerüche zu belästigen...
Ich grille auch elektrisch.hat übrigens ein Vorteil, das Gerät: im Winter lässt es sich in der Küche betreiben ;-)
Hallo,
es heisst mit "festen + flüssigen Brennstoffen" - ein Elektrogrill arbeitet nicht damit, damit darfste.
Grüsse - Deti
Elektrogrill ja, ist ja weder fester Brennstoff noch flüssig. Ist ja wie ein Backoffen, oder Herd.
Im Zweifel den Vermieter mal nett fragen, kommt auch besser. ;)
E-Gril darfst du da er weder feste noch flüssige Brennstoffe enthält. Der Brennstoff für den E-Grill kommt aus der Steckdose.
Gut Grill
Linuxman
nein darf man nicht, nur mit elektrogrill
auch die aussagen 3 mal im jahr oder einmal im monat sind nicht richtig
jedes bundesland regelt das anders wenn nichts im mietvertrag steht. in berlin z.b. ist das grundsätzlich verboten, in bayern ist keine genaue zahl genannt, es durüfen nur die nachbarn nicht übermäßig belästigt werden
war vor 2 oder 3 tagen auf kabeleins zu sehen. die haben das dort erklärt