Was gilt es bei der Vermietung von E-Bikes und Dachboxen zu beachten?
Guten Tag,
ich würde gerne meine privaten E-Mountainbikes von Cube und meine Thule Dach-box zur Vermietung anbieten. Eventuell kommt noch ein Thule Fahrradträger für die Anhängerkupplung hinzu.
Das ganze würde unter der Kleinunternehmerregelung laufen.
Falls jemand noch Tipps hat, wäre ich sehr dankbar wenn er sie dazu schreiben würde. Gerade im Bereich Marketing.
Nun zu meinen Fragen:
Muss ich bei der Art von Vermietung eine Gesetzlich korrekte Rechnung ausstellen?
Muss ich den Mieter, zu meiner Absicherung, etwas separates unterschreiben lassen, dass er eine Vernünftige Einweisung bekommen hat?
Wie hoch darf die Kaution sein? Wie lange darf ich sie im Schadensfall einbehalten? Schließlich muss ich mich ja erst um die Finanzielle höhe des Schadens erkundigen.
Gibt es vielleicht eine extra Versicherung gegen Schäden für die Vermietung?
Für die Buchhaltung reicht eine Einnahmen-Überschussrechnung?
Vielen Dank für eure Antworten!
4 Antworten
privat ist ziemlich komisch. Es gibt Plattformen zum "Verleih" div. privater Autos wie Snappcar. etc
Leihdirwas oder andere Plattformen sind offline bzw. starten evtl. in einer 2. Crowdfunding share economy
Kleinunternehmen ist schon mal gut mit einer Gewerbeanmeldung
Ich hatte aktuell den Fall einer Unterschlagung. Das ist bei mir versichert.
Ich habe hier über die Allianz Esa eine spezielle Versicherung für Pedelecs in einer Maschinenkasko auch gegen Unterschlagung mit einer Vollkasko
Speed Pedeles brauchen noch ein Kennzeichen zur Vermietung sog. Selbstfahrer-Vermietung
Leihverträge exististieren für Pedelecs u. a. von einer Uni als PDF im Internet.
Im anderen Gewerk der Veranstaltungstechnik ist das eine Elektronikversicherung auch europaweit mobil über das VDMV Versorgungswerk Medienwirtschaft
Ebay Kleinanzeigen läuft ganz gut. Hier sollte man aufpassen, weil das anonym läuft und nur über "interessentabc123@ebay-kla.de
Gültiger Ausweis. Dabei habe ich beim Makler angefragt, daß auch sog. Aufenthaltserlaubnisse der Migranten kein Problem sind. (befristeter Aufenthaltstitel)
Gerade E-MTB mit Schäden durch Stürze würde ich komplett nach § 823 BGB abwickeln. Das würde ich erst einmal privat zahlen lassen und mind. 500 € Kaution nehmen.
Das Risiko bei der Versicherung gilt hier nur für Schäden im Verkehr. Dabei sollte der Fahrer eine private Haftpflicht haben. Bis auf das Speed Pedelec mit einer eigenen Versicherung haben die 25 kmh Versionen keine Haftpflicht.
Somit muß der Mieter für Schäden im Verkehr selbst haften
Beim Fahrradträger habe ich hier noch Adapter von 13 auf 7 Pol für die Steckdosen vom Hersteller der Anhängerkupplungen. Da gibt es noch Auffahrschienen, Verlängerungen oder Verbreiterungen
EÜR sollte genügen.
Betriebshaftpflicht habe ich auch, falls mir Jemand vorwerfen sollte, die Pedelecs seien technisch nicht in Ordnung. Wartungsvertrag
- Korrekte Rechnung ist immer notwendig
- Einweisungsbestätigung immer mit Übergabebestätigung unterschreiben lassen
- Kautionshöhe ist deine Sache, bei Rückzahlung quittieren lassen
- Rückzahlung erst nach Schadensabwicklung (kannst du in deinen AGB festlegen). I.d.R. ist der Schaden höher als die Kaution, also keine Rückzahlung, sondern Verrechnung
- Versicherung gegen Schäden wird vermutlich zu hoch sein, wenn ja, muss der Mieter sie abschließen, du kannst sie höchsten anbieten/vermitteln
- EÜR reicht
- Haftpflicht abschließen!!!!
Vielen Dank!
Du solltest vorher einige Fragen klären:
- was passiert, wenn der Gegenstand während der Mietzeit beschädigt wird?
- Wer stellt das fest?
- Was machst du, wenn der Gegenstand nicht zurückgegeben wird?
- was machst du, wenn er nicht fristgerecht zurückgegeben wird, du aber schon eine Reservierung für einen festen Termin hast?
- was machst du, wenn sich die Dachbox oder der Fahrradträger wegen Falschbedienung löst und einen Folgeunfall auslöst?
- lohnt sich unter diesen Bedingungen überhaupt die Vermietung einzelner Teile?
Wenn du das gegen Geld machen willst, ist das ein anmeldepflichtiges Gewerbe. Hoffentlich bist gut versichert.