Was gilt es bei der Vermietung von E-Bikes und Dachboxen zu beachten?

4 Antworten

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privat ist ziemlich komisch. Es gibt Plattformen zum "Verleih" div. privater Autos wie Snappcar. etc

Leihdirwas oder andere Plattformen sind offline bzw. starten evtl. in einer 2. Crowdfunding share economy

Kleinunternehmen ist schon mal gut mit einer Gewerbeanmeldung

Ich hatte aktuell den Fall einer Unterschlagung. Das ist bei mir versichert.

Ich habe hier über die Allianz Esa eine spezielle Versicherung für Pedelecs in einer Maschinenkasko auch gegen Unterschlagung mit einer Vollkasko

Speed Pedeles brauchen noch ein Kennzeichen zur Vermietung sog. Selbstfahrer-Vermietung

Leihverträge exististieren für Pedelecs u. a. von einer Uni als PDF im Internet.

Im anderen Gewerk der Veranstaltungstechnik ist das eine Elektronikversicherung auch europaweit mobil über das VDMV Versorgungswerk Medienwirtschaft

Ebay Kleinanzeigen läuft ganz gut. Hier sollte man aufpassen, weil das anonym läuft und nur über "interessentabc123@ebay-kla.de

Gültiger Ausweis. Dabei habe ich beim Makler angefragt, daß auch sog. Aufenthaltserlaubnisse der Migranten kein Problem sind. (befristeter Aufenthaltstitel)

Gerade E-MTB mit Schäden durch Stürze würde ich komplett nach § 823 BGB abwickeln. Das würde ich erst einmal privat zahlen lassen und mind. 500 € Kaution nehmen.

Das Risiko bei der Versicherung gilt hier nur für Schäden im Verkehr. Dabei sollte der Fahrer eine private Haftpflicht haben. Bis auf das Speed Pedelec mit einer eigenen Versicherung haben die 25 kmh Versionen keine Haftpflicht.

Somit muß der Mieter für Schäden im Verkehr selbst haften

Beim Fahrradträger habe ich hier noch Adapter von 13 auf 7 Pol für die Steckdosen vom Hersteller der Anhängerkupplungen. Da gibt es noch Auffahrschienen, Verlängerungen oder Verbreiterungen

EÜR sollte genügen.

Betriebshaftpflicht habe ich auch, falls mir Jemand vorwerfen sollte, die Pedelecs seien technisch nicht in Ordnung. Wartungsvertrag

  • Korrekte Rechnung ist immer notwendig
  • Einweisungsbestätigung immer mit Übergabebestätigung unterschreiben lassen
  • Kautionshöhe ist deine Sache, bei Rückzahlung quittieren lassen
  • Rückzahlung erst nach Schadensabwicklung (kannst du in deinen AGB festlegen). I.d.R. ist der Schaden höher als die Kaution, also keine Rückzahlung, sondern Verrechnung
  • Versicherung gegen Schäden wird vermutlich zu hoch sein, wenn ja, muss der Mieter sie abschließen, du kannst sie höchsten anbieten/vermitteln
  • EÜR reicht
  • Haftpflicht abschließen!!!!
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Marvin215 
Beitragsersteller
 25.10.2021, 18:43

Vielen Dank!

Du solltest vorher einige Fragen klären:

  • was passiert, wenn der Gegenstand während der Mietzeit beschädigt wird?
  • Wer stellt das fest?
  • Was machst du, wenn der Gegenstand nicht zurückgegeben wird?
  • was machst du, wenn er nicht fristgerecht zurückgegeben wird, du aber schon eine Reservierung für einen festen Termin hast?
  • was machst du, wenn sich die Dachbox oder der Fahrradträger wegen Falschbedienung löst und einen Folgeunfall auslöst?
  • lohnt sich unter diesen Bedingungen überhaupt die Vermietung einzelner Teile?

Wenn du das gegen Geld machen willst, ist das ein anmeldepflichtiges Gewerbe. Hoffentlich bist gut versichert.