Darf meine Schwester mich so hintergehen?
Meine Mutter ist kürzlich verstorben: Nun lebt mein Vater (80 J) allein im eigenen Haus, Meine Schwester und ihr Mann bewohnen z.Z. noch das Dachgeschoß. Ich lebe 25 km entfernt. Sie zieht nun Hals über Kopf aus, weil sie die Verantwortung für das Haus, den garten und meinen Vater nicht übernehmen will. Sie hat nun meinen Vater soweit gebracht, dass er ins Pflegeheim geht, obwohl er nicht pflegebedürftig ist. Ich wurde vor vollendete Tatsachen gestellt. Kann ich noch was dagegen unternehmen? Das Haus wird ohne meine Einwilligung verkauft, meine Schwester hat alles für meinen Vater in die Wege geleitet. Mein Vater hat den Vertrag beim Makler bereits unterschrieben. Ich vertraue meiner Schwester aus berechtigten Gründen nicht. Sie hat mich bei der ganzen Angelegenheit übergangen. Mein Vater sagte, dass meine Schwester die Vollmacht hätte. Ich habe keinen Einblick mehr in die finanziellen Angelegenheiten, mein Schwager verweigert mir die Einsicht in die Kontoauszüge meines Vaters. Ich würde sehr gerne die Verwaltung seines Kontos kontrollieren. Bekomme ich auch eine Vollmacht? Wenn ja wo und wie geht das vonstatten? Wie ist die Rechtslage in dem o.g. Fall? Habe ich gar kein Mitbestimmungsrecht? Danke im Voraus für eine sachdienliche Antwort.
3 Antworten
Nein, Du hast kein Mitbestimmungsrecht. Wenn Dein Vater allerdings erlaubt, dass Du die Auszüge siehst, darf Dir Dein Schwager das nicht verwehren. Eine Vollmacht bedeutet ja nicht, dass Dein Vater entmündigt wäre.
Ob Du eine Vollmacht bekommst, kann Dir nur Dein Vater sagen, er muss sie Dir erteilen.
Danke für den Stern, aber mir ist eben noch etwas aufgefallen, was ich vorhin übersehen hatte: Deine Mutter ist kürzlich verstorben, also hast Du natürlich auch Rechte auf das Erbe Deiner Mutter, wenn Deine Eltern nicht gerade ein " Berliner Testament" gemacht haben. Und wenn Deine Eltern gemeinsame Besitzer des Hauses waren, bist Du nun natürlich auch daran beteiligt. Du solltest also gegebenenfalls einen Anwalt aufsuchen.
Bis jetzt lebt der Vater noch. ich denke auch nicht das es verwerflich ist das haus zu verkaufen. Alles auf den Rücken der Schwester abzuwälzen wäre von Deiner Seite aus unfair. Das Pflegeheim kostet ja auch geld, dort kannst du dich ja erkundigen was ein Platz kostet. Was dann jeden monat noch draufbezahlt werden muß kannst du dir ungefähr ausrechen. ich würde auch keine Kontoauszüge offenlegen wenn ich nicht wüßte warum... Überlege mal! Hast du angst das nix übrig bleibt für dich?
In diesem Fall würde ich direkt einen Rechtsanwalt einschalten, eine kompetente Person hinzuziehen. ( Den Rechtsanwalt) Später, wenn das Haus verkauft ist etc. und Du "NÄSE" bist, kannst Du nichts mehr bewirken. Du musst direkt handeln. Scheinbar sollst Du beim Erbe aussen vor bleiben.