Darf meine Schwester mich so hintergehen?

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Nein, Du hast kein Mitbestimmungsrecht. Wenn Dein Vater allerdings erlaubt, dass Du die Auszüge siehst, darf Dir Dein Schwager das nicht verwehren. Eine Vollmacht bedeutet ja nicht, dass Dein Vater entmündigt wäre.

Ob Du eine Vollmacht bekommst, kann Dir nur Dein Vater sagen, er muss sie Dir erteilen.

WeiseAlte  30.09.2011, 21:10

Danke für den Stern, aber mir ist eben noch etwas aufgefallen, was ich vorhin übersehen hatte: Deine Mutter ist kürzlich verstorben, also hast Du natürlich auch Rechte auf das Erbe Deiner Mutter, wenn Deine Eltern nicht gerade ein " Berliner Testament" gemacht haben. Und wenn Deine Eltern gemeinsame Besitzer des Hauses waren, bist Du nun natürlich auch daran beteiligt. Du solltest also gegebenenfalls einen Anwalt aufsuchen.

Bis jetzt lebt der Vater noch. ich denke auch nicht das es verwerflich ist das haus zu verkaufen. Alles auf den Rücken der Schwester abzuwälzen wäre von Deiner Seite aus unfair. Das Pflegeheim kostet ja auch geld, dort kannst du dich ja erkundigen was ein Platz kostet. Was dann jeden monat noch draufbezahlt werden muß kannst du dir ungefähr ausrechen. ich würde auch keine Kontoauszüge offenlegen wenn ich nicht wüßte warum... Überlege mal! Hast du angst das nix übrig bleibt für dich?

In diesem Fall würde ich direkt einen Rechtsanwalt einschalten, eine kompetente Person hinzuziehen. ( Den Rechtsanwalt) Später, wenn das Haus verkauft ist etc. und Du "NÄSE" bist, kannst Du nichts mehr bewirken. Du musst direkt handeln. Scheinbar sollst Du beim Erbe aussen vor bleiben.