Hausverbot oder kein Hausverbot?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Niemand kann in Deinen Räumen, Deinen Freunden Hausverbot erteilen! Das ist wie bei einem Mietvertrag! Wenn ich ein Zimmer miete, dann habe ich für dieses Zimmer das Hausrecht! Der Besitzer des Hauses kann nun keinem meiner Gäste das Haus verbieten, weil er durch zustande kommen des Mietvertrages, das Hausrecht an mich abgetreten hat. Für Dein Zimmer gilt das genau so, auch wenn du es nicht ausdrücklich gemietet hast! Wenn der Eigentümer nicht nach diesen Regel spielt, mußt Du halt ausziehen.

GreifeldIT  11.10.2010, 19:21

Lieber Heiko, ich würde mein Wissen an deiner Stelle da etwas auffrischen... Hauptmieter, bzw. Eigentümer hat Hausrecht, kein Untermieter etc.

GrafLukas  12.10.2010, 17:12
@GreifeldIT

@Volker: Ich bin mir hier nicht ganz sicher, aber so einfach wie du es darstellst ist es auf jeden Fall auch nicht.

Egal wer Eigentümer oder Mieter ist - bei einer Familie sind volljährige Familienmitglieder ja wohl irgendwie gleichwertige Mitbewohner, der Vater ist ja kein Patriarch. Und bei einer WG können ja auch nicht die Mitbewohner ein Hausverbot gegen den Freund eines Mitbewohners aussprechen. Zumindest kein absolutes.

Hier kann der Vater sicherlich verhindern, dass der Freund abends im Wohnzimmer sitzt, aber er kann nicht verbieten, dass er sich im Zimmer der Tochter aufhält und dazu auch die Flure und mal das WC betritt. Zumindest bräuchte es für ein so weit gehendes Hausverbot überragende sachliche Gründe, die das Interesse der Tochter (die ja auch Hausrechtsinhaberin mindestens für ihr Zimmer ist!) deutlich überwiegen.

HeikoG  12.10.2010, 22:40
@GreifeldIT

Jeder gemeldete Bewohner eines Hauses hat unabhängig von den Mietverhältnissen dort Hausrecht! Untermieter genauso wir Hauptmieter! Das ergibt sich doch schon aus den allgemeinen UN Menschenrechten! Es kann mir doch neimand verbieten den Umgang meiner Freunde in meinem Zimmer verbieten! Das wär ja noch schöner!

Volker13  10.10.2010, 18:49

Dann erklär uns doch mal bitte, wie der Freund in das Zimmer gelangen soll, ohne das Haus zu betreten. Im Übrigen gilt das Hausverbot für das gesamte befriedete Besitztum und nicht nur für das Haus.

HeikoG  10.10.2010, 18:58
@Volker13

Eben! Deswegen ist das Hausverbot nichtig! Aber das Problem das Ihr habt, ist wohl eher anders angesiedelt! Wie alt bist Du denn?

HeikoG  10.10.2010, 19:05
@HeikoG

18 (hatte ich überlesen)! Ja dann ist das ohnehin klar! Dein Zimmer, Deine Regeln! Dein Vater hat kein Recht, irgend jemandem Hausverbot zu erteilen, den Du einlädst! Das mußt Du mal mit Ihm klären und bitte nicht auf dem Rücken Deines Freundes! Werde erwachsen und setze Deine Rechte durch!

Volker13  10.10.2010, 19:16
@HeikoG

Ich glaube jetzt nicht wirklich, was ich lese. Für diese Aussage hätte ich gerne eine Gesetzesgrundlage, und zwar im Bezug auf die Aussage, dass der Vater kein Recht hat ein Hausverbot zu erteilen, nur weil die Tochter jemanden einlädt. Da bin ich jetzt wirklich gespannt.

HeikoG  10.10.2010, 19:44
@Volker13

Ab 18, sind Verwandtschaftsgrade nur noch Makulatur! Ab 18 sind das einfach nur zwei erwachsenen Personen mit gleichen Rechten. Wenn du nun im Haus Deines Vaters gemeldet bist (steht in Deinem Personalausweis), dann hast Du dort Hausrecht und zwar auch dann, wenn kein schriftlicher Mietvertrag besteht! Wenn Dein Vater nun einer Person Hausverbot erteilt, Du aber nicht! Dann habt Ihr beide ein Problem, das Du mal dringend klären mußt! Wenn da z.B. die Polizei anrückt, um Deinen Freund raus zu schmeißen und Du den Beamten Deinen Ausweis unter die Nase hältst (worin steht, das Du dort wohnst) und dem Hausverbot vor den Beamten widersprichst, dann machen die Herren nichts, aus vielleicht demjenigen, der sie gerufen hat, eine Rechnung zu schreiben!

Aber nochmal: So sollte man das Problem nicht lösen! Werde erwachsen und wasch Deinem Vater mal ordentlich den Kopf! Wenn er es nicht kapiert: Ausziehen! Wir sind doch hier nicht in Anatolien!

HeikoG  10.10.2010, 19:54
@HeikoG

Ach ja! Das Wegerecht ist automatisch teil des Mietvertrags! Wer vermietet, tritt auch das Wegerecht ab!

Volker13  11.10.2010, 19:25
@HeikoG

Ich schlage mir gleich die Schenkel blutig. Wieso sind Verwandschaftsgrade ab 18 nur Makulatur? Außerdem wollte ich wissen, wo man das im BGB nachlesen kann.

Volker13  11.10.2010, 19:27
@HeikoG

Das gilt aber nur für die Mieter

HeikoG  12.10.2010, 22:35
@Volker13

Ich hab hier nur mal versucht BGB in einen Bereich zu ziehen, wo es eigentlich nicht greift! Tatsächlich werden solche juristischen Richtlinien doch immer von den tatsächlichen Machtverhältnisse in der Familie überlagert. Zwischen Volljährig sein und Erwachsen sein, liegen ja auch Welten! Dazu kommt dann noch die traditionelle Opferrolle der Frau, die es ja trotz Alice Schwarzer und der Emanzipation in vielen Bevölkerungsgruppen immer noch gibt! Es ist ja hierzulande mittlerweile sogar so, da sich in unseren Parallelgesellschaften schon ein eigenes Rechtswesen entgegen dem BGB entwickelt, sich als abweichendes Rechtsempfinden manifestiert und in einigen Gegenden oder Stadtteilen sogar durchsetzt.

Was aber gilt: Mieten ist ein Eigentumsübergang auf Zeit, mit allen Rechten und Pflichten und wenn ich in einem Haus gemeldet bin, dann habe ich da Hausrecht und damit auch meine Gäste und wenn jemand versucht das Einzuschränken, dann muß er sich an mich wenden! Die Polizei hat da keine Handhabe mehr! Das steht so deutlich nicht im Gesetzt, ist aber gängige Rechtspraxis!

Verwandtschaftsgrade haben ab 18 juristisch keine Bedeutung mehr! Ich kann meine Vater verklagen, er kann mich verklagen und vor Gericht wird das so betrachtet als wenn es keine Verwandtschaftsgrade gäbe! In einigen Familien ist das ja auch tatsächlich so!

HeikoG  23.10.2010, 06:37
@Volker13

Das gilt für alle, die diese Adresse als Meldeadresse im Personalausweis stehen haben!

Egal wer Eigentümer oder Mieter ist - bei einer Familie sind volljährige Familienmitglieder ja wohl irgendwie gleichwertige Mitbewohner, der Vater ist ja kein Patriarch. Und bei einer WG können ja auch nicht die Mitbewohner ein Hausverbot gegen den Freund eines Mitbewohners aussprechen. Zumindest kein absolutes.

Hier kann der Vater sicherlich verhindern, dass der Freund abends im Wohnzimmer sitzt, aber er kann nicht verbieten, dass er sich im Zimmer der Tochter aufhält und dazu auch die Flure und mal das WC betritt.

Zumindest bräuchte es für ein so weit gehendes Hausverbot überragende sachliche Gründe, die das Interesse der Tochter (die ja auch Hausrechtsinhaberin mindestens für ihr Zimmer ist!) deutlich überwiegen.

da Du Deinem Vater vermutlich keine Miete bezahlst hat Dein Vater das alleinige Hausrecht und das Hausverbot gilt und da die Schwester die Vollmacht hat ihn zu vertreten muss sie in seinem Sinn das Hausverbot durchsetzen. Lediglich wenn Du Mieter wärst, hättest Du in Deinen Zimmern Hausrecht.

Deine Schwester ist durch die Vollmacht quasi zum Besitzdiener geworden. Sie hat demnach die gleichen Rechte wie der Eigentümer, sprich der Vater. Wenn Dein Vater das Hausverbot nicht ausdrücklich aufgehoben hat, kann sie ihn rauskicken. Folgt er dieser Aufforderung nicht, begeht er Hausfriedensbruch und kann mit der Polizei entfernt werden lassen.

Solange dein Vater das Hausverbot nicht aufgehoben hat, kann dies nur der Bevollmächtigte tun. Im übrigen hat derjenige das Hausrecht, der auch der auch als Hauptmieter eingetragen ist. Sprich, selbst wenn du ihm Miete als "Untermieterin" zahlst, dann gilt sein ausgesprochenes Hausverbot dennoch...