Darf meine Chefin eine Krankheitsstatistik führen?
Hallo! Soweit ich weiss, darf und muss nur die Personalabteilung (Beamtenbereich) solch eine Statistik führen, was ja auch plausibel und nachvollziehbar ist. Meine Referatsleiterin macht dies jedoch auch und benutzt diese Daten sogar für Beurteilungen oder persönliche Gespräche!! Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Danke vorab ;-) turtle
7 Antworten
Warum sollte sie das nicht dürfen?
Sie wird sicher eine Genehmigung dafür haben und Beurteilungen kann sie auch machen und Gespräche mit den Mitarbeitern auch führen.
Bei Beurteilungen kennt sie die Mitarbeiter am besten.
Personalbeurteilungen sogar mit Fragebögen gibt es auch hier in größeren Firmen einmal im Jahr.
Warum sollten solche Statistiken verboten sein. Auf meiner Gehaltsabrechnung sind die Krankmeldungen, Urlaubstage und Arbeitstage gekennzeichnet.
Die Gesunderhaltung der Mitarbeiter gehört zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Weshalb man krank war wissen die Krankenkassen. Diese Daten werden auch statistisch ausgewertet um Auffälligkeiten in Berufsgruppen zu erkennen.
Eine personalisiere Auswertung ist nicht zulässig. Wenn jemand jedoch nur zum verlängerten Wochenende krank wird, sollte man darüber reden.
Dürfen darf sie privat alles, aber in wie weit sie diese als Druckmittel einsetzen kann ist diskussionswürdig. Mit exakten Daten kann sie wohl keinen Druck ausüben, aber erwähnen kann sie es ganz allgemein schon in einem Gespräch. Wie weit sie da gehen kann, solltest Du mal mit Kollegen sprechen.
Warum nicht..? Der AG ist sogar verpflichet die Krankheitstage im Auge zu behalten. Es gibt sogar Firmen die Prämien zahlen für die MA die wenig bis gar nicht erkranken.
Diese Listen dürfen nicht öffentlich zugänglich sein, aber für den Chef oder die PA ist das in Ordnung. Nennt man übrigens Fehlzeitenmanagement...
Nein, darf Sie nicht. je nachdem aus welcher sich Leider oder Gottseidank.
Der Krankenstand darf nicht in die Beurteilung deiner Leistung mit einfließen. Deine Leistung muß unabhängig von deinem Krankenstand beurteilt werden. Wir haben das leider jedes Jahr, weil wir jährlich einmal Beurteilt werden und es natürlich irgendwo unfair den Leuten gegenüber ist die nicht Krank sind oder Kran waren.
Allerdings sind Krankengespräche bei zu häufiger oder langer Krankheit gestattet.
Ja, schon, jedoch gehört die Gehaltsabrechnung eigentlich auch zu den sensiblen Daten nach dem BDSG und wird normalerweise verschlossen an den AN übermittelt. Wie schon geschrieben, die Personalabteilung ist berechtigt, z.B. auch eine Überprüfung der Dienstfähigkeit anzuordnen. Habe selbst schon in der PA gearbeitet, daher sind mir die Abläufe bekannt