2 Jahre Bewerbungsverbot im öffentlichen Dienst?
Man sagte mir, dass, wenn ich im öffentlichen Dienst gearbeitet hätte (egal ob befristet oder unbefristet) ich mich dann zwei Jahre nicht im öffentlichen Dienst bewerben darf. Ich würde mich gerne auf befristete Stellen bewerben, habe jetzt aber Angst, dann zwei Jahre nicht mehr bewerben zu dürfen. Stimmt das? Ich finde im Internet nichts. Vielen Dank
6 Antworten
Das ist mir neu. Was wollen Menschen denn machen die nur befristet eingesetzt waren? Die müssen sich doch weiter hangeln zum nächsten Job. Und der wird wohl dem vorherigen ähneln, also wieder im öffentlichen Dienst sein.
Die Behauptung halte ich für Quatsch.
Dann googel bitte mal nach "Kettenbefristungen ÖD".
Das Thema beschäftigt immer wieder die Gerichte und wird sehr kontrovers behandelt.
Das Problem kenne ich. Hast du denn den Link gelesen? Die meisten Kettenbefristungen beziehen sich auf §14 Abs. 1 Nr. 7. Wenn man schon zwei Jahre befristet angestellt war, dann ist eine weitere Befristung OHNE Sachgrund unzulässig. In §14 I Nr. 7 ist aber eben genau das genannt. Ein Sachgrund.
Daher ist eine weitere befristete Beschäftigung MIT Sachgrund zulässig.
Allerdings kann, bei einer fortwährenden Verlängerung der Befristung MIT Sachgrund, der Arbeitsvertrag als "scheinbar befristet" eingestuft werden.
Rein rechtlich stimmt das. Aber dann kommt das alte Spiel von Theorie und Praxis..
Siehe z.B.
Das ist aber zum Schutz der Arbeitnehmer. Im verlinkten Fall geht es ja auch um jemanden der immer nur befristete Verlängerungen erhalten hat. 13 mal in Folge. Klar das sie dann irgendwann Klarheit und Planungssicherheit haben will.
Wenn sich der Arbeitnehmer selbst auf einen anderen befristeten Job bewirbt hat er keine Sperre zu befürchten. Der Arbeitgeber darf die Befristung nicht immer wieder verlängern - irgendwann muss die Festanstellung her oder der Vertrag läuft zum Sollende aus.
Danke. Die Kettenbefristungen kenne ich. Ich meine allgemein im öffentlichen Dienst und nicht beim selben Arbeitgeber. Befristungen gibt es ja nun leider fast nur noch. Ich meinte was passiert, wenn ich mich jetzt beim Amtsgericht bewerbe auf eine 1 Jahres Stelle (Mutterschutz) und mich danach auf eine Stelle beim Landkreis bewerbe (wieder Mutterschutz) . Das sind nur Beispiele. Ich traue mich nämlich nicht meinen total unterbezahlten Job zu wechseln für eine Befristung. Und wenn ich mich die nächsten 30 Jahre von Befristung zu Befristung hangel bei 30 verschiedenen Behörden ist mir das total egal. Aber geht das? Das ist die Frage.
Das geht.
Du kannst auch bei deiner Gewerkschaft nachfragen. Die wissen auf jeden Fall besser Bescheid als wir hier. Ist auch die ver.di. Die darfst du sogar fragen wenn du selbst nicht Mitglied bist.. ;)
Ich bin in keiner Gewerkschaft. Die wollen meine Mitgliedsnummer haben um eine Frage zu beantworten . Hab ich auch schon versucht. :) Leider ist das mit Mindestlohn und einer weiteren Person nicht möglich noch monatliche Beiträge an die Gewerkschaft zu leisten. Oder an eine Rechtsschutz. Oder an eine private Rentenversicherung.
Mitgliedsbeitrag ist 1% vom monatlichen Bruttolohn, bin auch bei der verdi. Ich suche meine Mitgliedsnummer mal raus und stelle die Frage für dich. Hoffe das geht, auch wenn ich nicht im öd bin.
Ist mir auch mal so erzählt worden. Wobei es da um befristete Stellen immer beim gleichen AG ging (eine Uni).
Erklärung war: es darf eben grad bei Befristungen nicht immerw ieder Jobs geben, da man dann nach den üblichen Ktriterien schliesslich automatisch Anspruch auf unbefristeten Vertrag hat.
Andererseits gibts immer wieder Urteile, wo (grad an Unis etc) ewige Kettenbefristungen doch in Ordnung sind..
Und aus eigener Erfahrung: so richtig sagen tun sie einem da nichts. Kannst Du bei einem Personalrat nachhaken?
PS: siehe z.B.>> https://www.mth-partner.de/arbeitsrecht-rechtsanwalt/arbeitsrecht-kettenbefristungen-im-offentlichen-dienst/
(google Kettenbefristungen ÖD, da kommt ganz viel)
Die meisten Kettenbefristungen beziehen sich auf §14 Abs. 1 Nr. 7. Wenn man schon zwei Jahre befristet angestellt war, dann ist eine weitere Befristung OHNE Sachgrund unzulässig. In §14 I Nr. 7 ist aber eben genau das genannt. Ein Sachgrund.
Daher ist eine weitere befristete Beschäftigung MIT Sachgrund zulässig. Im allgemeinen ist es rechtlich zulässig, befristete Arbeitsverhältnisse auch mehrfach hintereinander zu befristen.
Allerdings kann, bei einer fortwährenden Verlängerung der Befristung MIT Sachgrund, der Arbeitsvertrag als "scheinbar befristet" eingestuft werden.
Gerade an den Unis (aber auch an anderen Behörden) ist oft keine feste Stelle im Stellenplan drin, daher wird aus irgendwelchen "Stellenresten" eine befristete Angestelltenstelle zusammengestellt. Wenn nach Auslaufen der Befristung dann zwischenzeitlich eine unbefristete Stelle im Stellenplan frei geworden ist, dann hat der AN Glück gehabt.
Danke. Die Kettenbefristungen kenne ich. Ich meine allgemein im öffentlichen Dienst und nicht beim selben Arbeitgeber. Befristungen gibt es ja nun leider fast nur noch. Ich meinte was passiert, wenn ich mich jetzt beim Amtsgericht bewerbe auf eine 1 Jahres Stelle (Mutterschutz) und mich danach auf eine Stelle beim Landkreis bewerbe (wieder Mutterschutz) . Das sind nur Beispiele. Ich traue mich nämlich nicht meinen total unterbezahlten Job zu wechseln für eine Befristung. Und wenn ich mich die nächsten 30 Jahre von Befristung zu Befristung hangel bei 30 verschiedenen Behörden ist mir das total egal. Aber geht das? Das ist die Frage.
Ich finde im Internet nichts.
Vermutlich deshalb, weil da nichts dran ist. Wer hat dir das denn erzählt?
Da liegst du leider falsch. Siehe § 14 TzBfG - gilt übrigens für alle Arbeitgeber, nicht nur für den öffentlichen Dienst.
Kettenbefristungen im ÖD beschäftigen immer wieder die Gerichte.
Siehe z.B.
In der Frage ging es aber nicht um Kettenbefristungen beim gleichen Arbeitgeber.
Doch, das stimmt (teilweise). Wie immer erleichtert ein Blick in das Gesetz die Rechtsfindung, in diesem Fall das Teilzeit- und Befristungsgesetz:
§ 14 Abs. 1: Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund wäre z.B. eine zeitlich befristete Schwangerschaftsvertretung (Nr. 3)
Abs. 2: OHNE sachlichen Grund kann maximal bis zu zwei Jahre befristet beschäftigt werden. Eine weitere Befristung ist unzulässig. UND in diesem Zusammenhang ganz wichtig: § 14 Abs. 2 Satz 2:
Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Du kannst also beliebig lange als Vertretung befristet beschäftigt sein (also MIT Sachgrund befristet). Aus eigener Erfahrung weiß ich aber, dass viele Stellen im öffentlichen Dienst ohne Sachgrund befristet sind. Bei diesen Stellen hast du dann ein Problem. Als Berufsanfänger ist deine Stelle grundsätzlich mit Sachgrund (nach Nr. 2) befristet, aber für die Anschlussbeschäftigung spielt das keine Rolle.
Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, nicht nur für den öffentlichen Dienst. Hier ist es halt besonders blöd, wenn dein Arbeitgeber das Bundesland XY ist. Das bedeutet, nach zwei Jahren Befristung muss zwingend eine unbefristete Stelle her (oder sogar eine Beamtenstelle) oder eben ein Sachgrund. In der Praxis wird oft einfach ein neuer Mitarbeiter gesucht, den man dann wieder befristet einstellt.
Also wenn nicht immer vom Bund zur Kommune gewechselt werden kann, sieht es schlecht aus, dass mich jemand nach zwei Jahren wieder befristet einstellt. Mist. Dankeschön :)
Doch, das geht. Was nicht geht: Behörde A des Bundeslandes B und nach zwei Jahren zur Behörde C des Bundeslandes wechseln.
Aber du kannst zur Behörde D der Kommune K wechseln, da dein Arbeitgeber dann die Kommune und nicht mehr das Land ist. Oder du wechselst zur Behörde XY des Bundes. Dann ist dein neuer Arbeitgeber der Bund und nicht mehr das Bundesland.
Danke :) Hab ich verstanden. Also wenn ich nicht das Glück habe immer von Bund zur Kommune wechseln zu könne, dann wird das halt nichts. Du hast mir sehr geholfen. Vielen Dank. :)
Bitte, gerne.
Um welche Behörde geht es denn? Vielleicht kannst du dich (inoffiziell) erkundigen, wie das dort geregelt wird? Ich arbeite auch im ÖD und war nach dem Studium zunächst befristet angestellt, weil das in diesem Bereich so üblich ist, erstmal befristet einzustellen. Nach zwei Jahren als befristet Angestellte habe ich direkt eine Beamtenstelle bekommen; Kommilitonen von mir, die ebenfalls befristet angestellt wurden, haben nach zwei Jahren eine unbefristete Angestelltenstelle bekommen.
Du hast jetzt einen unbefristeten Vertrag, willst wechseln, findest aber nur Angebote mit Befristung?
Rein theoretisch: du bist jetzt unbefristet beim Bund, könntest du dich zumindest auf befristete Stellen bei einem anderen Bundes-Resort bewerben mit dem Hinweis, dass du deine unbefristete Stelle behalten willst. Will man dich, sollte dies stellenplanmäßig kein Problem darstellen.
Bewirbst du dich vom Bund zur Kommune oder zum Land auf eine befristete Stelle: gehst du ein neues Arbeitsverhältnis ein. Hast wieder Probezeit.
Die 2 Jahre im öD zählen insofern für die Stellen, die aus dem gleichen Topf bezahlt werden. Bund, Land, Kommune. Unabhängig davon sind die jeweiligen Eigenbetriebe.
Die 2 Jahre zählen auch nur, wenn die Stellen nicht wegen Sachgrund befristet sind.
Wenn deine Stelle schlecht bezahlt ist: ist sie bewertet?
Ist sie aber nicht. §14 Abs 2 TzBfG: Wenn man schon 2 Jahre bei einem Arbeitgeber ohne Sachgrund befristet angestellt war, dann ist eine weitere Befristung unzulässsig. Das gilt allgemein, nicht nur für den öffentlichen Dienst.
Da ist es aber besonders blöd, denn wenn man z.B. vom Bundesland XY in der Behörde B angestellt war, kann man nach zwei Jahren nicht zur Behörde C des Bundeslandes XY wechseln, da der Arbeitgeber immer noch das Bundesland ist.