rechnungen und gekündigte versicherungen
wie lange muss ich z.b. rechnungen vom handyvertrag aufheben? ab wann kannich versicherungspapiere wegwerfen wenn ich diese gekündigt habe? also z.b. wenn ich die zu ende august 08 gekündigt habe???
4 Antworten
Ein Versicherungsvertragsverhältnis ist als beendet anzusehen, wenn es gekündigt oder anderweitig zu einem Termin aufgehoben ist und zudem keinerlei Leistungsfälle mehr anhängig sind. Hiernach würde eine Aufbewahrung irgendwelcher Unterlagen hierzu nur erforderlich sein, so sich aus abgewickelten Schadensfällen beispielsweise noch Gewährleistungsansprüche ergeben - analog einer Rechnungsaufbewahrung für eingekaufte Waren oder Dienstleistungen. Anders sieht es aus bei Aufbewahrungsfristen im Gewerbebetrieb oder allgemein für Unternehmen. Hier gibt es konkret vorgeschriebene Aufbewahrungsfristen auch im Nachgang, die zumeist für langwierige Prüfungen des Betriebsfinanzamtes einzuhalten sind. Beim Handy-Vertrag konkret sollte es gar keine Aufbewahrungsfrist mehr geben, so es keinen Klärungsbedarf hinsichtlich der Abrechnungen mehr gibt. Sobald der alte Anbieter der Kündigung schriftlich zugestimmt hat und dabei keine solche Forderungen mehr für noch offen erklärt, gibt es für den Kunden keinen Grund mehr für die Aufbewahrung alter Rechnungen. Die Dokumentation viel wichtigerer Vorgänge ist in diesem Lande im Argen, nämlich zum Beispiel von Mieterakten, wo eine neu eingewechselte Hausverwaltung (nach mehrmaligem Wechsel in den letzten Jahren) wichtige Vertragsvereinbarungen, Gerichtsurteile und dergl. nicht mehr vorzuweisen hat, weil eben schlampig abgelegt bzw. nicht ordnungsgemäß übergeben wurde. Und dann finde man mal heraus, wer den ersten Fehler hierbei gemacht hat... Soll heißen: wir müssen uns nicht heiß machen an Kleinigkeiten, wenn im Großen der Wurm so tief drin sitzt!
Als Privatperson hast du überhaupt keine Aufbewahrungspflichten. Du kannst alles sofort weg werfen. Wenn du allerdings Versicherungskosten steuerlich geltend machen willst, musst du die Belege so lange aufbewahren, bis dein Steuerbescheid rechtsgültig ist. Gekündigte Policen kannst du ebenfalls weg werfen, wenn die Kündigung bestätigt ist.
ok danke
2 jahre sollte man rechungen aufbewahren dann kann nichts mehr passieren , gewährleistung ist abgelaufen und bei Handy kann keine Mahnung mehr kommen weil es verjährt ist
Wenn man mit Fristen um sich wirft, bitte auch die richtigen nennen. siehe JanKrohn.
gut... dann werden meine ordner jetzt mal etwas geleert!
Die Verjährung endet nach 3 Jahren zum Jahresende, nicht nach 2. So lange sollte man wichtige Dokumente immer aufbewahren.